Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Sachverhalt:

Hinsichtlich des Sachverhaltes und der Anlagen wird auf die Vorlage 30/0308/2022 gewiesen.

 

Nach Beratung in den Sitzungen KMBD/XI/06 vom 08.09.22 und VAD/XI/07 am 21.09.22 ist bei der Erarbeitung des städtebaulichen Vertrages zwischen Allfein Feinkost und der Stadt Dannenberg (Elbe) aufgefallen, dass einige Verweise auf Anhänge falsch und die Darstellung der Kompensationsfläche in Kap. 8.2 des Umweltberichtes unverständlich sind.

Außerdem wurde die Begründung aufgrund der Liegenschaftskarte aus 2020 erarbeitet, zwischenzeitlich wurden die zum Betriebsgelände zugehörigen Flurstücke allerdings verschiedentlich vereinigt und haben neue Flurstücksbezeichnungen erhalten. Somit würde eine spätere Nachvollziehbarkeit des Bebauungsplanes erheblich erschwert.

 

Daher ist eine redaktionelle Änderung der Begründung inkl. Umweltbericht sinnvoll.

Folgende Änderungen sollten auch nach den o.g. erfolgten Beratungen noch erfolgen:

 

Begründung, siehe Anlage IV, Teil 1 zur Vorlage 30/0308/2022:

-          Stand der Begründung wird geändert auf: Stand August 2022, redaktionell angepasst Oktober 2022

-          Kap. 1.2. „Untersuchungen“: der Stand des Umweltberichtes wird geändert auf: Stand März 2022, redaktionell angepasst Oktober 2022

-          Kap. 1.3 „Lage und Bestand des Plangebietes“: Hier sollen die Liegenschaftskarten aus 2020 und 2022 eingefügt werden mit dem Hinweis, dass die Begründung auf Grundlage der Liegenschaftskarte aus 2020 ausgearbeitet worden ist.

 

Umweltbericht, siehe Anlage IV, Teil 1 zur Vorlage 30/0308/2022:

-          Stand des Umweltberichtes wird geändert auf: Stand März 2022, redaktionell angepasst Oktober 2022

-          Redaktionelle Änderung der Anhangbezeichnungen in Kap. 3.2. und 3.3

-          Anhang 4 wird dahingehend verändert, dass die Schraffur für die der 11. Änderung zugeordneten Kompensationsmaßnahmen entfernt wurde, da diese bereits in Abb. 11 auf S. 42 des Umweltberichtes dargestellt ist. Außerdem wird die Benennung des Anhanges 4 geändert in: „Maßnahmenkonzept im Teilgebiet 2“

-          Kap 8.2 „Maßnahmen zur Kompensation von erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen“, S. 41 f. werden die folgenden Absätze inkl. Abb. 11 redaktionell wie folgt angepasst:

 

„Eine zeichnerische Darstellung der insgesamt umzusetzenden Kompensationsmaßnahmen enthält der Anhang 4. Auf der Abbildung 11 ist die Kompensationsmaßnahme dargestellt, die der 11. Änderung zugeordnet werden soll.

Die Pflanzungen der Strauchhecke und der Einzelbaume im Teilgebiet 2 sollen auf einer Gesamtfläche von 1 700 m2 auf dem Flurstuck 43/7 umgesetzt werden. Zur Kompensation der nicht in sinnvoller Weise im Teilgebiet 1 umsetzbaren Gehölzpflanzungen, werden ausschließlich die Pflanzungen der Strauchhecke und der Einzelbaume auf dieser Fläche angerechnet und zugeordnet. Der Saumstreifen, welcher der Strauchhecke vorgelagert entwickelt werden soll, ist nicht Bestandteil der Kompensationsmaßnahmen, die der 11. Änderung des Bebauungsplanes „Breeser Weg“ zugeordnet werden.“

 

Abbildung 11: Darstellung der geplanten Kompensationsmaßnahmen im Teilgebiet 2 sowie Kennzeichnung der Maßnahmen, welche der 11. Änderung des Bebauungsplanes zugeordnet

werden sollen

 

Da es sich um redaktionelle Änderungen der Begründung inkl. Umweltbericht handelt, ist eine erneute Beteiligung im Verfahren nicht erforderlich.

 

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt und deutet nochmal auf das Verfahren in Gänze hin. Er verweist zudem auf die Unterlagen aus den Sitzungen des Fachausschusses KMBD/XI/06 vom 08.09.22 und VAD/XI/07 am 21.09.22.

 

 

Rh Herzog führt aus, dass die SOLi-Fraktion dem Verfahren nicht zustimmen wird. Das Vorhaben wird nach wie vor für falsch gehalten. Er gehe davon aus, dass die Fa. Allfein nach und nach die Produktion weiter ausbauen wird, was wiederum zu noch größeren Belastungen für Anwohner führen wird.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst  folgenden

 


Beschluss:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie gem. § 4a Abs. 3 abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan „Breeser Weg 11. Änderung und Erholungszentrum I 3. Änderung“ m.ö.B. wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung mit den im Sachverhalt genannten Änderungen zum Bebauungsplan beschlossen.