Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Sachverhalt:

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg hat mit Datum vom 26. Oktober 2022 für die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Dannenberg Innenstadt“ den Förderbescheid erlassen. Aus dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ ist die Stadt Dannenberg in das Förderprogramm, Programmjahr 2022 aufgenommen worden.

 

Die Fördermittel können laut Bescheid für städtebaulicher Maßnahmen, wie z.B.

  • bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von Stadt- und Ortskernen, die Anpassung der Gebiete an den innerstädtischen Strukturwandel, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind sowie die Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge,
  • Modernisierung und Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlersicher oder städtebaulicher Bedeutung zur Sicherung, Wiederherstellung und Erhalt des historischen Stadtbildes,
  • Erhalt und Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, Grünräume)

eingesetzt werden.

 

Nicht-investive Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie der Investitionsvorbereitung und Begleitung dienen.

In dem Programmaufnahmebescheid ist festgelegt, dass die Förderdauer 15 Jahre begrenzt ist und es wird eine Übersichtskarte mit einem Vorschlag für die endgültige Abgrenzung des Erneuerungsgebietes und der Angabe der Hektargröße alsbald gefordert. Im Hinblick auf die Finanzschwäche der Kommune erfolgt für das Programmjahr 2022 eine Reduzierung des Eigenanteils auf 10 vom Hundert der Nettokosten. Damit ergibt sich folgende Finanzierung:

 

Kostenrahmen                          1.402.223,00 €

Einnahmen                                                    0,00 €

Mittel der Gemeinde                   140.223,00 €

Fördermittel des Landes          1.262.000,00 €.

 

Maßgebend für die Förderung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ist die vorliegende Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht.

 

Um dem Verfahren gerecht zu werden, sind folgende Schritte unabdingbar:

a) Es ist der Bewilligungsantrag bei der NBank zu stellen.

b) Eine finale Abstimmung der Fördergebietsabgrenzung sowie die Vorbereitung und Festlegung des Sanierungsgebietes einschließlich des Satzungsbeschlusses muss erfolgen.

 

Erforderlich ist des Weiteren die Ausschreibung der Sanierungsträgerleistung.

 

 

 Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a) Der Antrag auf Bewilligung von Städtebaufördermitteln wird gestellt.

b) Ein Vorschlag für die endgültige Abgrenzung des Erneuerungsgebietes unter Angabe der Hektargröße wird vorbereitet.

c) Die Stadt Dannenberg (Elbe) erarbeitet die Auswahl eines Sanierungsträgers im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens.

d) Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes wird vorbereitet.

 

 

Frau Fallapp erläutert auch hier den Sachverhalt und berichtet, dass der Fachausschuss nach intensiver Beratung den Beschlussvorschlag dahingehend erweitert hat, dass die jeweiligen Schritte dem Fachausschuss nochmals vorzulegen sind.

 

Dieser Empfehlung hat sich auch der Verwaltungsausschuss angeschlossen.

 

Ohne weitere Aussprache schließt sich der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) dem ebenfalls an und fasst folgenden geänderten

 

 

 


Beschluss:

a) Der Antrag auf Bewilligung von Städtebaufördermitteln wird gestellt.

b) Ein Vorschlag für die endgültige Abgrenzung des Erneuerungsgebietes unter Angabe der Hektargröße wird zur nächsten Fachausschusssitzung vorbereitet.

c) Die Stadt Dannenberg (Elbe) erarbeitet die Auswahl eines Sanierungsträgers im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens. Vor Ausschreibung ist die Auswahl dem Fachausschuss in der nächsten Sitzung vorzulegen.

d) Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes wird vorbereitet und dem Fachausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt.