Sitzung: 05.12.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 20/0460/2022
Sachverhalt:
Auf die der Vorlage
beigefügten Anlagen wird verwiesen.
Einzelheiten werden
im Rahmen der Sitzung vorgetragen.
Entsprechende
Ansätze betreffend die Anlagen 3 und 4 haben bisher keine Berücksichtigung
gefunden.
Herr Klan,
Sachbearbeiter, stellt den Haushalt vor. Dabei erwähnt er die, mit der
Einladung versandten und der Vorlage beigefügten, Anträge der stellv. Bgm
Burmester und Fahren. Die entsprechenden Ansätze wurden noch nicht mit
aufgenommen, da hier erstmal die Entscheidung des Rates abgewartet werden soll.
Herr Klan schlägt vor, die einzelnen
Teilhaushalte durchzugehen und bei Bedarf über offene Stellen zu sprechen.
Das Produkt 57300
wurde neu aufgenommen. Obwohl das Produkt nur mit 3,31 Euro zu Buche geschlagen
ist, werden hier 100 Euro eingeplant, da gemäß § 10 Abs. 2 KomHKVO zu
veranschlagende Ansätze auf 100 Euro gerundet werden. Die 3,31 Euro betreffen
die Beteiligung an der VR Altmark plus e.G..
Seitens des Rates
bestehen keine Einwände dieses Produkt fortzuführen.
Beim Produkt 11111
Gemeindeorgane wurden die Ansätze fortgeschrieben, außer bei dem Sachkonto
Öffentlichkeitsarbeit 42130. Diese wurden auf 300 Euro runtergesetzt, da hier
kaum Buchungen platziert sind.
Rh Struck
hinterfragt die Ansatzhöhe beim Sachkonto 442110. Dieser ist u.a. auch der
Anzahl der Sitzungen geschuldet, so Herr Klan.
Der große Sprung im SK 471100 hängt damit
zusammen, dass der angeschaffte Defi schon im April 2026 gänzlich abgeschrieben
ist.
Zum SK 427130
erläutert Bgm Ringel rückblickend, bei der letzten Dorfwoche 3.000 Euro
abgehoben und diese dem Kassenwart der Dorfwoche übergeben zu haben. Davon
wurden Lose, Preise etc, angeschafft, im Anschluss die 3.000 Euro wieder
eingezahlt. Der Überschuss kam der Gemeinde zu Gute. Laut Rechnungsprüfungsamt
war das nicht in Ordnung.
Herr Klan
erläutert, dass dem Bgm z.B. ein Zuschuss gezahlt werden könnte. Wichtig ist,
pro Beleg eine Buchung durchzuführen. Eine andere Möglichkeit wäre die Gründung
eines Vereins und Abrechnung zum Jahresende.
Herr Klan verweist
in diesem Zusammenhang auf das gesetzlich verankerte Verrechnungsverbot. Um
erneute Prüfungsbemerkungen dieser Art zu vermeiden, wird Bgm Ringel mit der
Verwaltung noch einmal Rücksprache halten.
Die Ansatzerhöhung
des Produktes 42100 Förderung des Sports ist der Förderung des Schießstandes in
Quickborn geschuldet.
Rh Struck fragt zum
Produkt 53200 wonach der Wert der Konzessionsabgabe von Strom und Gas berechnet
wird.
Antwort der Verwaltung: bei Strom und
Gas wird nach den verbrauchten kwH im Gemeindegebiet abgerechnet. Bei Wasser
gibt es keine Konzessionsabgabe.
Rh Struck fragt zum
SK 341100 Mieten und Pachten, um was für Pachten und Mieten es sich handelt und
ob diese noch aktuell sind.
Bgm Ringel
erläutert, dass es sich um Landpacht handelt, die bis zum Ablauf des
Pachtvertrages jährlich angepasst wird. Weiter
sind in diesem Posten Jagdgelder enthalten.
Im Produkt 51110 Gemeindeentwicklung ist der Ansatz von 25.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht worden, da die ursprüngliche Summe schlicht nicht mehr ausreicht.
Für die Herstellung von barrierefreien Bushaltestellen, vgl. dazu das Produkt 54100, werden 134.000 Euro veranschlagt.
Rh Baack fragt, ob bei dem Produkt 54100 im Bereich Unterhaltungsmaßnahmen für Straßen, nicht ein höherer Ansatz geplant werden sollte, ähnlich der Summe aus 2021.
In diesem Zusammenhang erläutert stellv. Bgm Burmester seinen Antrag zur Beseitigung von Wurzelaufbrüchen im Durlei in Groß und Klein Gusborn. Er schlägt vor, dazu eine Wurzelsperre einzubauen.
Stellv. Bgm Fahren ergänzt dazu, dass die beantragte Summe von 15.000 Euro nach Rücksprache mit der Verwaltung als realistisch einzuschätzen ist.
Bgm Ringel schlägt
vor, einen Betrag von 15.000 Euro für die Beseitigung der Wurzelaufbrüche im
Durlei zur Verfügung zu stellen.
Stellv. Bgm Fahren erläutert den Antrag für die Umgestaltung bzw. Rückbau der Verkehrsinsel im Durlei in Groß Gusborn. Hier liegen die Kosten aus Sicht der Verwaltung bei etwa 12.000 bis 15.000 Euro. Mit diesem Antrag soll lediglich die Summe bewusst gemacht, und auf das Problem hingewiesen werden. Befürwortet der Rat diese Maßnahmen, stellen die Antragsteller zur nächsten Sitzung einen ausführlichen Antrag und die Summe von 15.000 Euro könnte entsprechend im Haushalt eingeplant werden.
Stellv. Bgm Burmester hinterfragt, ob es sich bei dieser Maßnahme nicht eher um eine Investivmaßnahme handelt. Mit einer entsprechenden Begründung könnte es als Investition gehandelt werden.
Stellv. Bgm Fahren unterstützt diese Meinung, die Verkehrsinsel wird nicht nur entfernt, im Anschluss sind viele bauliche Maßnahmen erforderlich.
Laut Herrn Klan handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, somit um einen Aufwand.
Rh Struck erläutert, dass auch die Seitenräume der Straßen abgeschoben werden müssen.
Stellv. Bgm Fahren erklärt, dass die beantragten Maßnahmen nicht abschließend sind. Die Antragsteller möchten ein Zeichen setzen, dass nicht alle Straßen, die je gebaut wurden auch gebraucht werden.
Rh Geehrke schlägt vor, die beantragte Summe höher anzusetzen. Auch das Abschieben der Seitenräume verursacht Kosten.
Stellv. Bgm Fahren schlägt vor, diese Maßnahme im Rahmen einer Gemeindearbeit zu leisten.
Bgm Ringel schlägt
einen Ansatz von 20.000 Euro und 15.000 Euro für die Wurzelaufbrüche im
Haushalt einzustellen.
Dagegen gibt es seitens des Rates keine Einwände.
Herr Klan erläutert weiter zum Produkt 54500. Die Ansätze wurden fortgeschrieben, lediglich der Ansatz für Strom wurde um 30% erhöht.
Im Produkt Wirtschaftswege 55500 wurden 20.000 Euro im HHJ 2022 für den Gehweg Zadrau veranschlagt.
Bgm Ringel erläutert, dass die Kosten seitens der Verwaltung mit 117.000 Euro inklusive der Planung geschätzt wurden. Aktuell muss noch geprüft werden, ob die Anwohner:innen hier anteilig an den Kosten beteiligt werden. Er schlägt vor hier den Ansatz von 20.000 Euro fortzuschreiben, folglich die Haushaltsreste aus dem Vorjahr übertragen werden.
Rh Struck hinterfragt die 55.000 Euro im SK 787210.
Bgm Ringel erläutert, dass dieses Geld für die beiden Betonspurbahnen eingestellt war. Dieses war aber zu niedrig angesetzt.
Herr Klan verweist in diesem Zusammenhang auf Haushaltsreste
in Höhe von 45.000 Euro. Diese werden allerdings nicht abgebildet. Herr
Klan führt aus, dass zukünftig eine Übersicht der Haushaltsreste Bestandteil
des Vorberichtes zwecks Verdeutlichung werden solle.
Das Produkt 56100 Umwelt wurde neu aufgenommen. Im SK 431810
befindet sich die Summe zur Förderung der Balkon-PV-Anlagen. Auf Wunsch von Bgm
Ringel wurde unter der Investitionsnummer 04.5610001 ein Ansatz von 50.000 Euro
für die Errichtung einer PV-Anlage vorgesehen. Er erklärt, dass sich im Bereich
Investitionsmaßnahmen in 2023 die Planjahre durch Folgekosten, wie
Abschreibung, noch negativ verändern werden. Diese werden bei der
Haushaltsplanberatung Berücksichtigung finden.
Rh Struck hinterfragt die 5.200 Euro im Produkt 52200, SK 781800.
Dies, so Herr Klan, ist die Förderung regenerativer Energien und der Baukostenzuschuss. Hier ist noch mit Antragstellungen zu rechnen, daher werden die Haushaltsreste übertragen, so dass es keiner erneuten Veranschlagung bedarf.
Stellv. Bgm Fahren
beantragt im Produkt 12600 den Ansatz im SK 431810 auf 200 Euro zu erhöhen.
Dieser Betrag kommt der Floriangruppe und der Jugendfeuerwehr zugute.
Im Produkt 61100 Steuern, allgemeine Zuweisungen erläutert Herr Klan, dass es aufgrund aktueller Zahlen noch zu Veränderungen kommen wird. Diese Änderungen werden bei der Beschlussfassung entsprechend Berücksichtigung finden.
Abschließend gibt Herr Klan den Hinweis, dass in 2023 ein Kredit umgeschuldet werden muss. Dazu folgt zu gegebener Zeit eine Vorlage.
Im Anschluss an diese Erläuterungen lässt Bgm Ringel über den Haushalt, samt der besprochenen Änderungen, abstimmen.
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Dem
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 wird nach eingehender Beratung und den
in der Niederschrift aufgenommenen Anpassungen zugestimmt.