Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag von Rh Gehrke vor,

dieser ist der Vorlage als Anlage I (Seiten 1 bis 3) beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aufgrund der Form des Grundstückes sollte bei der Planung der Möblierung besonders auf die notwendigen Abstände der Spielgeräte untereinander geachtet werden. Spielplätze für Kinder unter 8 Jahren sind grundsätzlich einzufrieden, aufgrund der Lage des Grundstückes zwischen zwei Straßen sollte in diesem Fall aber auch eine Einfriedung vorgesehen werden, falls der Spielplatz nur für Kinder ab 8 Jahren freigegeben werden soll.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Nach Beratung in der Sitzung

 

 

Stellv. Bgm Fahren stimmt dem Antrag grundsätzlich zu. Er erkundigt sich, ob der Platz für die ausgesuchten Spielgeräte groß genug ist.

Rh Geehrke gibt als Größe des Platzes ungefähr 650m² an. Gegebenenfalls können auch zwei Spielgeräte weggelassen werden.

Stellv. Bgm Fahren schlägt vor, den Platz vor Bestellung der Spielgeräte von der Samtgemeinde ausmessen zu lassen.

 

Rh Hahlbohm erkundigt sich, ob die Grundstücksgrenzen geklärt sind.

Dies bestätigt Rh Geehrke.

 

Bgm Ringel verliest die Anmerkung der Verwaltung aus der Vorlage und betont die Notwendigkeit der Einfriedung des Spielplatzes. Weiter meint er, dass nicht zwingend in jedem Dorf ein Spielplatz gebaut werden muss. Auf dem Spielplatz in Quickborn sind eher selten Kinder anzutreffen. Auch in Zadrau hat er beobachtet, dass die Kinder wenig draußen spielen. Der geplante Spielplatz in Zadrau wird hohe Kosten verursachen. Neben einem ordentlichen Zaun, muss ein Ingenieur die Spielgeräte prüfen, es muss eine TÜV-Abnahme erfolgen, die Spielgeräte müssen regelmäßig geprüft werden, dies muss protokolliert werden.

 

Rh Geehrke hält dagegen, dass die Kinder, außer auf den eigenen Höfen auch keine Möglichkeit haben draußen zu spielen.

 

Rh Struck hält einen Spielplatz für nötig, um dem Spielen am Handy oder an Konsolen entgegen zu wirken.

Auch Rh Deward würde gern in die Jugend investieren.

 

Rf Heinz berichtet, dass der Spielplatz in Siemen immer gut besucht ist und zusätzlich einen Treffpunkt für Eltern bietet.

Rh Geehrke betont, dass nach Rücksprache mit den Einwohner:innen gerade der Wunsch nach einem Treffpunkt geäußert wurde.

 

Stellv. Bgm Fahren erläutert, dass die Diskussion, ob der Spielplatz gewollt ist, längst beendet ist. Hier geht es nur noch darum was an Spielgeräten gewünscht wird. Er schlägt vor zeitnah einen Termin mit einem Techniker der Samtgemeinde vor Ort zu machen.

Herr Klan, Sachbearbeiter, erläutert dazu, dass im Haushalt 2022 13.000 Euro eingeplant wurden, die noch nicht aufgebraucht sind. Im Haushalt 2023 würden 17.000 Euro eingestellt werden, so dass in Summe 30.000 Euro zur Verfügung stehen.

 

Rh Struck schlägt vor die Beschaffung der Spielgeräte zu beschließen. Vor Bestellung aber vor Ort zu prüfen, ob dies, wie beantragt, realisierbar ist. Einzelheiten müssen dann gegebenenfalls in einer folgenden Sitzung erneut beraten werden. Das Geld soll wie vorgeschlagen in den Haushalt eingestellt werden.

 

Bgm Ringel lässt über diesen Vorschlag abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Beschaffung der Spielgeräte wird beschlossen. Vor Bestellung ist gemeinsam mit einem Techniker der Samtgemeinde vor Ort zu prüfen, ob diese, wie beantragt, realisierbar sind. Einzelheiten müssen dann gegebenenfalls in einer folgenden Sitzung erneut beraten werden. Die Finanzierung soll über die, in 2022 eingestellten Mittel in Höhe von 13.000 Euro erfolgen. Zusätzlich werden 17.000 Euro dafür im Jahr 2023 eingestellt.