Sitzung: 05.12.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0513/2022
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Gruppe UG/Bündnis 90 Die
Grünen/SOLI vor, der Antrag inkl. des dazugehörigen Lageplanes ist der Vorlage
als Anlage I beigefügt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Der beantragte
Bereich befindet sich auf der Fläche der Kreisstraße 29 außerhalb der
geschlossenen Ortslage des Ortes Groß Gusborn. Grundsätzlich zuständig für eine
entsprechende Baumaßnahme ist hier der Landkreis Lüchow-Dannenberg, als
Straßenbaulastträger. Bedacht werden sollte hierbei jedoch, dass es sich bei
dem Bereich um eine sogenannte „freie Strecke“ einer Kreisstraße handelt. Die
Funktion einer Kreisstraße ist vorwiegend dem überörtlichen Verkehr
zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises zu dienen, ferner
für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege. Eine
Geschwindigkeitsreduzierung und bauliche Maßnahmen im Bereich einer freien
Strecke stehen der Leichtigkeit des Verkehrsflusses außerhalb geschlossener
Ortslagen entgegen.
Beschlussvorschlag
des Antrages:
Der Rat der
Gemeinde möge beschließen, dass ein Gehweg westlich der K29 - ab Straße
Gusneitz bis zum Friedhof mit wassergebundener Decke gebaut werden soll. Durch
verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen sowie Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit bereits vor der Bergkuppe ist den Fußgängern ein
gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen. Der Bau einer
Lichtzeichenanlage ist in Erwägung zu ziehen.
Eine Ruhebank
ist auf Höhe der Bushaltestelle aufzubauen.
Rh Struck verliest den Antrag der Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/SOLI. Anschließend verliest er die Anmerkung der Verwaltung. Diese Anmerkung steht seiner Meinung nach einer konstruktiven Zusammenarbeit im Weg. Die Verwaltung sollte den Wünschen der, ehrenamtlich agierenden, Ratsmitgliedern zuarbeiten. Die Anmerkung der Verwaltung ist für das geplante Projekt nicht förderlich. Er erinnert hier an einen Vertrag zwischen der Samtgemeinde und der Gemeinde. Dieser besagt, dass die Verwaltung, den Wünschen der Gemeinde entsprechend, zuarbeiten muss.
Bgm Ringel entgegnet, dass dies von der Verwaltung rechtlich geprüft wurde. Es handelt sich bei der Straße um eine Kreisstraße. Der Antrag sollte entsprechend beim Landkreis gestellt werden.
Zudem spricht er sich gegen eine wassergebundene Decke aus.
Rh Baack erkundigt sich nach den, im Antrag genannten, Stolperstellen.
Dabei, so Bgm Ringel, handelt es sich um Wurzelbrüche am Denkmal. Deren Beseitigung ist bereits beauftragt.
Weiter erkundigt sich Rh Baack nach der besagten Bank.
Diese wird Bgm Ringel den Groß Gusbornern stiften. Sie soll nächstes Jahr Ostern aufgestellt werden. Über den genauen Platz sollen die Einwohner:innen entscheiden.
Rh Struck beantragt seinen Beschlussvorschlag als Antrag beim Landkreis zu stellen. Lediglich auf den Zusatz mit der wassergebundenen Decke sollte verzichtet werden.
Stellv. Bgm Burmester möchte zusätzlich notieren, dass der Gemeinde dabei keine Kosten entstehen dürfen.
Im Anschluss an diese Diskussion formulieren Bgm Ringel und Rh Struck gemeinsam folgenden Antrag:
Die Gemeinde Gusborn
beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Gehwegverlängerung bei der zuständigen
Verkehrsbehörde des Landkreises zu stellen. Der vorhandene Gehweg ist dabei von
der Einmündung Gussneitz bis zum Friedhof zu verlängern. Gleichzeitig wird eine
Geschwindigkeitsreduzierung ab der Bergkuppe bis zum Ortschild auf 30 km/h
beantragt. Weiter ist eine Fußgängerüberquerungshilfe in Höhe der Einfahrt
Gussneitz herzustellen.
Die Begründung des
Antrages ist dem Beschluss beizufügen, so Rh Struck.
Bgm Ringel lässt über diesen Antrag abstimmen.
Der Rat der Gemeinde fasst folgenden geänderten
Beschluss:
Die
Gemeinde Gusborn beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Gehwegverlängerung
bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises zu stellen. Der vorhandene
Gehweg ist dabei von der Einmündung Gussneitz bis zum Friedhof zu verlängern. Gleichzeitig
wird eine Geschwindigkeitsreduzierung ab der Bergkuppe bis zum Ortschild auf 30
km/h beantragt. Weiter ist eine Fußgängerüberquerungshilfe in Höhe der Einfahrt
Gussneitz herzustellen.
Folgende
Begründung seitens der Antragsteller liegt dafür vor:
An der K29 (Straße Kirchberg) liegt der Groß Gusborner
Friedhof, gegenüber dem Kriegsdenkmal. Ein Gehweg in Richtung Friedhof beginnt
an der L256 (Gartower Straße), endet aber auf halber Strecke an der Einmündung
der Straße Gusneitz. Etwa 80 m vor dieser Einmündung der Siedlung Gusneitz mit
mehr als 20 Wohneinheiten befindet sich bereits der OD-Stein. Etwa 50 nach der
Einmündung steht erst die Ortstafel. Mehrere Groß Gusborner BürgerInnen
beklagen einerseits Stolperstellen (Pflasteraufbrüche) und ständige
Verschmutzungen auf Teilen des Gehwegs. Andererseits erscheint der Weg von und
zum Friedhof/Denkmal besonders gefährlich, insbesondere bei der aktuellen
Verkehrslage mit unerträglich hohem, überörtlichem
Verkehrsaufkommen. Für Fahrradfahrende ist dieser
Bereich ebenfalls besonders gefährlich.
Geschwindigkeitsmessungen belegen regelmäßige
Geschwindigkeitsüberschreitungen, besonders durch den bergab fahrenden Verkehr
aus Richtung Quickborn. Zudem ist der bergauf führende Weg zum Friedhof für
FußgängerInnen und Fahrradfahrende besonders
beschwerlich. Eine Ruhebank auf halber Strecke wird
gewünscht. Hier ist zu erwähnen, dass Bankreste seit Jahren an der Kreuzung
Kirchberg/Zum Turm/Gartower Straße stehen.