Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Gruppe UG/Bündnis 90 Die Grünen/SOLI vor, der Antrag inkl. des dazugehörigen Lageplanes ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der beantragte Bereich befindet sich auf der Fläche der Kreisstraße 29 außerhalb der geschlossenen Ortslage des Ortes Groß Gusborn. Grundsätzlich zuständig für eine entsprechende Baumaßnahme ist hier der Landkreis Lüchow-Dannenberg, als Straßenbaulastträger. Bedacht werden sollte hierbei jedoch, dass es sich bei dem Bereich um eine sogenannte „freie Strecke“ einer Kreisstraße handelt. Die Funktion einer Kreisstraße ist vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises zu dienen, ferner für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege. Eine Geschwindigkeitsreduzierung und bauliche Maßnahmen im Bereich einer freien Strecke stehen der Leichtigkeit des Verkehrsflusses außerhalb geschlossener Ortslagen entgegen.

 

Beschlussvorschlag des Antrages:

Der Rat der Gemeinde möge beschließen, dass ein Gehweg westlich der K29 - ab Straße Gusneitz bis zum Friedhof mit wassergebundener Decke gebaut werden soll. Durch verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen sowie Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit bereits vor der Bergkuppe ist den Fußgängern ein gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen. Der Bau einer Lichtzeichenanlage ist in Erwägung zu ziehen.

Eine Ruhebank ist auf Höhe der Bushaltestelle aufzubauen.

 

 

Rh Struck verliest den Antrag der Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/SOLI. Anschließend verliest er die Anmerkung der Verwaltung. Diese Anmerkung steht seiner Meinung nach einer konstruktiven Zusammenarbeit im Weg. Die Verwaltung sollte den Wünschen der, ehrenamtlich agierenden, Ratsmitgliedern zuarbeiten. Die Anmerkung der Verwaltung ist für das geplante Projekt nicht förderlich. Er erinnert hier an einen Vertrag zwischen der Samtgemeinde und der Gemeinde. Dieser besagt, dass die Verwaltung, den Wünschen der Gemeinde entsprechend, zuarbeiten muss.

 

Bgm Ringel entgegnet, dass dies von der Verwaltung rechtlich geprüft wurde. Es handelt sich bei der Straße um eine Kreisstraße. Der Antrag sollte entsprechend beim Landkreis gestellt werden.

Zudem spricht er sich gegen eine wassergebundene Decke aus.

 

Rh Baack erkundigt sich nach den, im Antrag genannten, Stolperstellen.

Dabei, so Bgm Ringel, handelt es sich um Wurzelbrüche am Denkmal. Deren Beseitigung ist bereits beauftragt.

 

Weiter erkundigt sich Rh Baack nach der besagten Bank.

Diese wird Bgm Ringel den Groß Gusbornern stiften. Sie soll nächstes Jahr Ostern aufgestellt werden. Über den genauen Platz sollen die Einwohner:innen entscheiden.

 

Rh Struck beantragt seinen Beschlussvorschlag als Antrag beim Landkreis zu stellen. Lediglich auf den Zusatz mit der wassergebundenen Decke sollte verzichtet werden.

 

Stellv. Bgm Burmester möchte zusätzlich notieren, dass der Gemeinde dabei keine Kosten entstehen dürfen.

 

Im Anschluss an diese Diskussion formulieren Bgm Ringel und Rh Struck gemeinsam folgenden Antrag:

Die Gemeinde Gusborn beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Gehwegverlängerung bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises zu stellen. Der vorhandene Gehweg ist dabei von der Einmündung Gussneitz bis zum Friedhof zu verlängern. Gleichzeitig wird eine Geschwindigkeitsreduzierung ab der Bergkuppe bis zum Ortschild auf 30 km/h beantragt. Weiter ist eine Fußgängerüberquerungshilfe in Höhe der Einfahrt Gussneitz herzustellen.

 

Die Begründung des Antrages ist dem Beschluss beizufügen, so Rh Struck.

 

Bgm Ringel lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden geänderten

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Gusborn beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Gehwegverlängerung bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises zu stellen. Der vorhandene Gehweg ist dabei von der Einmündung Gussneitz bis zum Friedhof zu verlängern. Gleichzeitig wird eine Geschwindigkeitsreduzierung ab der Bergkuppe bis zum Ortschild auf 30 km/h beantragt. Weiter ist eine Fußgängerüberquerungshilfe in Höhe der Einfahrt Gussneitz herzustellen.

 

Folgende Begründung seitens der Antragsteller liegt dafür vor:

 

An der K29 (Straße Kirchberg) liegt der Groß Gusborner Friedhof, gegenüber dem Kriegsdenkmal. Ein Gehweg in Richtung Friedhof beginnt an der L256 (Gartower Straße), endet aber auf halber Strecke an der Einmündung der Straße Gusneitz. Etwa 80 m vor dieser Einmündung der Siedlung Gusneitz mit mehr als 20 Wohneinheiten befindet sich bereits der OD-Stein. Etwa 50 nach der Einmündung steht erst die Ortstafel. Mehrere Groß Gusborner BürgerInnen beklagen einerseits Stolperstellen (Pflasteraufbrüche) und ständige Verschmutzungen auf Teilen des Gehwegs. Andererseits erscheint der Weg von und zum Friedhof/Denkmal besonders gefährlich, insbesondere bei der aktuellen Verkehrslage mit unerträglich hohem, überörtlichem

Verkehrsaufkommen. Für Fahrradfahrende ist dieser Bereich ebenfalls besonders gefährlich.

Geschwindigkeitsmessungen belegen regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen, besonders durch den bergab fahrenden Verkehr aus Richtung Quickborn. Zudem ist der bergauf führende Weg zum Friedhof für FußgängerInnen und Fahrradfahrende besonders

beschwerlich. Eine Ruhebank auf halber Strecke wird gewünscht. Hier ist zu erwähnen, dass Bankreste seit Jahren an der Kreuzung Kirchberg/Zum Turm/Gartower Straße stehen.