Sitzung: 08.12.2022 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 1/0510/2022
Sachverhalt:
Für jeden der vom
Rat gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 71 Abs. 8 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Ausschussvorsitzende / ein
Ausschussvorsitzender zu bestimmen, der jedoch über verfahrensmäßige Aufgaben
hinaus keine weiteren Funktionen wahrnimmt. Für die Verteilung der Sitze im
sogenannten „Zugreifverfahren“ gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.
In der sich daraus
ergebenden Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch
verfügbaren Ausschussvorsitze für sich beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied
benennen, das dem jeweiligen Ausschuss angehört. Die Vertretung der
Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Es bietet sich jedoch an,
dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende / den
Ausschussvorsitzenden stellt, auch die Vertreterin oder den Vertreter aus den
dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern benennt.
Freiherr von dem
Bussche-Haddenhausen war stv. Vorsitzender des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung
sowie Umwelt der Stadt Hitzacker (Elbe). Die Gruppe Hitzacker im Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat daher eine neue stv. Ausschussvorsitzende / einen neuen
stv. Ausschussvorsitzenden zu benennen.
Ausschussvorsitzender
kann auch ein Grundmandatar sein, nicht dagegen eine andere Person nach § 71
Abs. 7 NKomVG (Vertreter von Beiräten etc.).
Die Benennung der
neuen stv. Vorsitzenden / des neuen stv. Vorsitzenden ist vom Rat zur Kenntnis
zu nehmen. Eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.
Stellv. Bgm’in
Laudel-Voigt teilt mit, dass Rh Eike Weiss zum neuen stellv.
Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt der Stadt
Hitzacker (Elbe) benannt wird.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.