Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

Ratsherr Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen hat schriftlich mitgeteilt, dass er seinen Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Partei Freie Demokratische Partei (FDP), auf Herrn Sebastian Kerbs über.

 

 

Den Ratsmitgliedern ist o.g. Sachverhalt per Vorlage mit der Einladung zur Sitzung am 28.11.2022 zugegangen.

Am 30.11.2022 ist Rh Christoph Freiherr von dem Bussche-Haddenhausen verstorben.

 

Durch den Tod des Herrn Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen hat sich die rechtliche Ausgangslage in o. g. Angelegenheit geändert.

Der Verlust eines Ratsmandats durch Verzichtserklärung tritt gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG erst mit Fassung eines entsprechenden Feststellungsbeschlusses der jeweiligen Vertretung ein. Ein solcher Feststellungsbeschluss sollte aufgrund der vorliegenden Verzichtserklärung des Herrn Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen auf der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 08.12.2022 erfolgen.

 

Der Sitzverlust durch Tod sieht dagegen nicht die Fassung eines entsprechenden Feststellungsbeschlusses vor (vgl. u. a. Rd.-Nr. 1 zu § 44 NKWG, Kommentar Thiele/Kamlage zum Niedersächsischen Kommunalwahlrecht, 5., überarbeitete Auflage). Der Sitzverlust tritt in diesem Fall gem. § 44 Abs. 1 NKWG automatisch mit dem Tod ein.

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat daher keinen entsprechenden Feststellungsbeschluss („Es wird festgestellt, dass Ratsherr Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen seinen Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert.“) zu fassen.

 

Bzgl. des Sitzübergangs auf Herrn Kerbs hat dieser Umstand keine Auswirkungen. Der Sitzübergang ist jedoch bereits mit dem Tod -und nicht erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses- erfolgt, da eine entsprechende Annahmeerklärung ja bereits vorliegt (vgl. Rd.-Nr. 3 zu § 51 NKomVG, Kommentar Thiele zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, 2., überarbeitete Auflage).

Praktisch hat dies jedoch keine Auswirkungen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat den Sitzübergang auf Herrn Sebastian Kerbs im Rahmen der Sitzung am 08.12.2022 lediglich zur Kenntnis zur nehmen. Einer Beschlussfassung bedarf es nicht.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) nimmt den Sitzübergang zur Kenntnis.