Sitzung: 08.12.2022 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 40/0497/2022
Sachverhalt:
Ratsherr Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen hat schriftlich mitgeteilt,
dass er seinen Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Der
Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) per
Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch
Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten
Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags die mindestens eine Stimme
erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie
entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite
Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Partei Freie Demokratische
Partei (FDP), auf Herrn Sebastian Kerbs über.
Den Ratsmitgliedern ist o.g. Sachverhalt per Vorlage mit der Einladung
zur Sitzung am 28.11.2022 zugegangen.
Am 30.11.2022 ist Rh Christoph Freiherr von dem Bussche-Haddenhausen
verstorben.
Durch den Tod des Herrn Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen hat
sich die rechtliche Ausgangslage in o. g. Angelegenheit geändert.
Der Verlust eines Ratsmandats durch Verzichtserklärung tritt
gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG erst mit Fassung eines
entsprechenden Feststellungsbeschlusses der jeweiligen Vertretung ein. Ein
solcher Feststellungsbeschluss sollte aufgrund der vorliegenden
Verzichtserklärung des Herrn Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen auf der heutigen
Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 08.12.2022 erfolgen.
Der Sitzverlust durch Tod sieht dagegen nicht die Fassung eines entsprechenden Feststellungsbeschlusses vor (vgl. u. a. Rd.-Nr. 1 zu § 44 NKWG, Kommentar Thiele/Kamlage zum Niedersächsischen Kommunalwahlrecht, 5., überarbeitete Auflage). Der Sitzverlust tritt in diesem Fall gem. § 44 Abs. 1 NKWG automatisch mit dem Tod ein.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat daher keinen entsprechenden Feststellungsbeschluss („Es wird festgestellt, dass Ratsherr Frhr. v. d. Bussche-Haddenhausen seinen Sitz im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert.“) zu fassen.
Bzgl. des Sitzübergangs auf Herrn Kerbs hat dieser Umstand keine Auswirkungen. Der Sitzübergang ist jedoch bereits mit dem Tod -und nicht erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses- erfolgt, da eine entsprechende Annahmeerklärung ja bereits vorliegt (vgl. Rd.-Nr. 3 zu § 51 NKomVG, Kommentar Thiele zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, 2., überarbeitete Auflage).
Praktisch hat dies jedoch keine Auswirkungen.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat den Sitzübergang auf Herrn Sebastian Kerbs im Rahmen der Sitzung am 08.12.2022 lediglich zur Kenntnis zur nehmen. Einer Beschlussfassung bedarf es nicht.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) nimmt den Sitzübergang zur Kenntnis.