Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Bgm Harms übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm Dreyer.

Stellv. Bgm Dreyer gibt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Der Jahresabschluss 2021 wurde in der Zeit vom 02.08. bis 12.09.2022 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·           der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·           bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·           sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und

·           der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 auf den Seiten 11 und 12 des Prüfberichtes bemängelt das RPA zwei Punkte:

 

4.1 Auftragsvergaben

Im Zuge der beantragten Baugenehmigung für die Sanierung und Erweiterung des DGH Gemeinde Karwitz wurden vom Bauamt das Landkreises Unterlagen zur Bestandskläranlage und eine Anpassung derselben an die derzeit geltenden Bestimmungen gefordert. Im Falle des Nichtbefolgens wurden ordnungsbehördliche Maßnahmen angedroht. Da die Frist hierfür (ein Monat) knapp bemessen war, wurde auf das Einholen von Vergleichsangeboten verzichtet. Die Situation an sich war letztlich selbstverschuldet, zur Vermeidung der angedrohten Festsetzung von Zwangsgeldern aber notwendig. Der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes ist formell korrekt, der Verzicht auf das Einholen von Vergleichsangeboten war zum damaligen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung aber zweckmäßig.

 

4.2 Zuordnung von Kosten für eine Ausschreibung

Versehentlich wurden 30,94 € für eine Ausschreibung in Sachen „Bau einer barrierefreien Bushaltstelle“ als laufender Aufwand und nicht als investive Auszahlung gebucht. Der Hinweis ist zutreffend, der Fehler wird im Haushaltsjahr 2022 korrigiert.

 

Die Jahresrechnung schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Defizit von -84.612,02 € ab. Dieser Fehlbetrag wird gemäß § 24 KomHKVO Abs. 1 Satz 1 durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

Die 29.438,60 € Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses können in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 

 

 

 

 

Bgm Harms übernimmt wieder den Vorsitz.

 


Beschluss:

a)      Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2021 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.

b)    Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2021 in Höhe von 29.438,60 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Die Beschlüsse zu a) und b) werden einstimmig gefasst.