Sitzung: 17.11.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Ursula Fallapp erläutert,
dass der Zuwendungsbescheid des Landes Niedersachsen zur Förderung des
Projektes Kneippbecken nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Umsetzung von LEADER“ eingegangen ist. Für die Stadt Hitzacker
ist eine Fördersumme in Höhe von 17.438,54 € als beantragte und nicht
rückzahlbare Zuwendung vorgesehen. Das Kostenvolumen ist mit 26.828,55 €
angegeben.
Das Ministerium ist bereits
darüber unterrichtet, dass zum Jahresende 2022 das Becken noch nicht
installiert sein wird. Damit wird die Prädikatisierung nicht gefährdet. Durch
die Beantragung der Fördersumme ist dem Ministerium ersichtlich, dass die Stadt
Hitzacker (Elbe) an den ausgesprochenen Auflagen arbeitet und diese erfüllen
wird.
In der vergangenen Woche
hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf „zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes“ beschlossen. Mit der geplanten Änderung soll die
EU-Trinkwasserrichtlinie, welche die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Bürgerinnen
und Bürgern Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen, in
deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bereitstellung von Leitungswasser durch
Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehören danach künftig zur Aufgabe der
Daseinsvorsorge.
Ursula Fallapp erläutert,
dass diese Trinkwasserstelle mit dem Becken kombiniert werden kann. Für das
Kneippbecken wird derzeit die Ausschreibung erarbeitet. Die Trinkwasserstation
sollte an das Kneippbecken gekoppelt werden.
Ursula Fallapp sagt zu, den
Ausschuss über das weitere Vorgehen zu unterrichten.