Ursula Fallapp erläutert, dass der Zuwendungsbescheid des Landes Niedersachsen zur Förderung des Projektes Kneippbecken nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER“ eingegangen ist. Für die Stadt Hitzacker ist eine Fördersumme in Höhe von 17.438,54 € als beantragte und nicht rückzahlbare Zuwendung vorgesehen. Das Kostenvolumen ist mit 26.828,55 € angegeben.

 

Das Ministerium ist bereits darüber unterrichtet, dass zum Jahresende 2022 das Becken noch nicht installiert sein wird. Damit wird die Prädikatisierung nicht gefährdet. Durch die Beantragung der Fördersumme ist dem Ministerium ersichtlich, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) an den ausgesprochenen Auflagen arbeitet und diese erfüllen wird.

 

In der vergangenen Woche hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf „zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ beschlossen. Mit der geplanten Änderung soll die EU-Trinkwasserrichtlinie, welche die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen, in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehören danach künftig zur Aufgabe der Daseinsvorsorge.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass diese Trinkwasserstelle mit dem Becken kombiniert werden kann. Für das Kneippbecken wird derzeit die Ausschreibung erarbeitet. Die Trinkwasserstation sollte an das Kneippbecken gekoppelt werden.

 

Ursula Fallapp sagt zu, den Ausschuss über das weitere Vorgehen zu unterrichten.