Rh Beckmann erkundigt sich, ob sein heutiger Dringlichkeitsantrag auf der nächsten Ratssitzung behandelt wird.

 

Bgm Ringel entgegnet, dass dies geschieht, sobald der Kriterienkatalog vorliegt. Die von Rh Beckmann, vier Seiten umfassende, Förderrichtlinie, vorgestellt bei Sitzung Gus/XI/09, empfindet er als zu umfangreich.

 

Rh Beckmann stimmt dem zu, hier kann noch verkürzt werden. Es würde reichen, die Förderung der Anlagen bekannt zu geben, versehen mit dem Hinweis, dass diese der VDE Richtlinie entsprechen müssen. Wo und wie die Bürger:innen diese installieren, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, auf den Energiestecker würde er gar nicht hinweisen. Zumal die EVE den Anschluss gar nicht kontrollieren darf.

 

Stellv. Bgm Burmester weist auf die Brandschutzbestimmungen hin und hält Informationen zum richtigen Anschluss für unausweichlich und wichtig.

 

Herr Hesebeck, Fachbereichsleiter gibt zu bedenken, dass die Gemeinde nichts fördern darf was nicht den Richtlinien entspricht. Dazu gehört die VDE Richtlinie und auch der Zweirichtungszähler. Wie der/die Betreiber;in das Gerät dann ans Stromnetz hängt liegt tatsächlich nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

 

Herr Klan, Sachbearbeiter erklärt, dass zur Finanzierung kein Nachtragshaushalt notwendig ist.  Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung reicht aus, diese ist aufgrund von Mehreinnahmen im Bereich „Steuern und ähnliche Abgaben“ möglich.