Sitzung: 10.11.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Rh Beckmann erkundigt sich,
ob sein heutiger Dringlichkeitsantrag auf der nächsten Ratssitzung behandelt
wird.
Bgm Ringel entgegnet, dass
dies geschieht, sobald der Kriterienkatalog vorliegt. Die von Rh Beckmann, vier
Seiten umfassende, Förderrichtlinie, vorgestellt bei Sitzung Gus/XI/09,
empfindet er als zu umfangreich.
Rh Beckmann stimmt dem zu,
hier kann noch verkürzt werden. Es würde reichen, die Förderung der Anlagen
bekannt zu geben, versehen mit dem Hinweis, dass diese der VDE Richtlinie
entsprechen müssen. Wo und wie die Bürger:innen diese installieren, liegt nicht
im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, auf den Energiestecker würde er gar
nicht hinweisen. Zumal die EVE den Anschluss gar nicht kontrollieren darf.
Stellv. Bgm Burmester weist auf die
Brandschutzbestimmungen hin und hält Informationen zum richtigen Anschluss für
unausweichlich und wichtig.
Herr Hesebeck, Fachbereichsleiter gibt zu bedenken,
dass die Gemeinde nichts fördern darf was nicht den Richtlinien entspricht.
Dazu gehört die VDE Richtlinie und auch der Zweirichtungszähler. Wie der/die
Betreiber;in das Gerät dann ans Stromnetz hängt liegt tatsächlich nicht im
Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Herr Klan, Sachbearbeiter erklärt, dass zur
Finanzierung kein Nachtragshaushalt notwendig ist. Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung
reicht aus, diese ist aufgrund von Mehreinnahmen im Bereich „Steuern und
ähnliche Abgaben“ möglich.