Sitzung: 30.11.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 04/0499/2022
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Das Amt für
regionale Landesentwicklung Lüneburg hat mit Datum vom 26. Oktober 2022 für die
städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Dannenberg Innenstadt“ den Förderbescheid
erlassen. Aus dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der
Stadt- und Ortskerne“ ist die Stadt Dannenberg in das Förderprogramm,
Programmjahr 2022 aufgenommen worden.
Die Fördermittel
können laut Bescheid für städtebauliche Maßnahmen, wie z.B.
- bauliche
Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von Stadt-
und Ortskernen, die Anpassung der Gebiete an den innerstädtischen
Strukturwandel, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen
Leerstand, bedroht oder betroffen sind sowie die Sicherung der Versorgungsstruktur
zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge,
- Modernisierung
und Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder
sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder
städtebaulicher Bedeutung zur Sicherung, Wiederherstellung und Erhalt des
historischen Stadtbildes,
- Erhalt
und Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze,
Grünräume)
eingesetzt werden.
Nicht-investive
Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie der Investitionsvorbereitung und
Begleitung dienen.
In dem
Programmaufnahmebescheid ist festgelegt, dass die Förderdauer auf 15 Jahre
begrenzt ist, und es wird eine Übersichtskarte mit einem Vorschlag für die
endgültige Abgrenzung des Erneuerungsgebietes und der Angabe der Hektargröße
alsbald gefordert. Im Hinblick auf die Finanzschwäche der Kommune erfolgt für
das Programmjahr 2022 eine Reduzierung des Eigenanteils auf 10 vom Hundert der
Nettokosten. Damit ergibt sich folgende Finanzierung:
Kostenrahmen
1.402.223,00 €
Einnahmen 0,00 €
Mittel der
Gemeinde 140.223,00 €
Fördermittel des
Landes 1.262.000,00 €.
Maßgebend für die
Förderung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ist die vorliegende
Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht.
Um dem Verfahren
gerecht zu werden, sind folgende Schritte unabdingbar:
a) Es ist der
Bewilligungsantrag bei der NBank zu stellen.
b) Eine finale
Abstimmung der Fördergebietsabgrenzung sowie die Vorbereitung und Festlegung
des Sanierungsgebietes einschließlich des
Satzungsbeschlusses muss erfolgen.
Erforderlich ist
des Weiteren die Ausschreibung der Sanierungsträgerleistung.
Ursula Fallapp erläutert, dass der Bewilligungsantrag bei der NBank bereits gestellt ist, da die Frist verstrichen ist.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
a) Der Antrag auf
Bewilligung von Städtebaufördermitteln wird gestellt.
b) Ein Vorschlag
für die endgültige Abgrenzung des Erneuerungsgebietes unter Angabe der
Hektargröße wird vorbereitet.
c) Die Stadt
Dannenberg (Elbe) erarbeitet die Auswahl eines Sanierungsträgers im Rahmen
eines Ausschreibungsverfahrens.
d) Die Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes wird vorbereitet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss:
a) Der Antrag auf
Bewilligung von Städtebaufördermitteln wird gestellt.
b) Ein Vorschlag
für die endgültige Abgrenzung des Erneuerungsgebietes unter Angabe der
Hektargröße wird zur nächsten Fachausschusssitzung vorbereitet.
c) Die Stadt Dannenberg
(Elbe) erarbeitet die Auswahl eines Sanierungsträgers im Rahmen eines
Ausschreibungsverfahrens. Vor Ausschreibung ist die Auswahl dem Fachausschuss
in der nächsten Sitzung vorzulegen.
d) Die Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes wird vorbereitet und dem
Fachausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt.