Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Bauen des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0477/2022
Die frühzeitige
Beteiligung im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Nebenstedt Ost 1. BA“ wurde auf Grundlage des Auslegungsbeschlusses vom
17.02.22 der in der Zeit vom 21.03-20.04.22 durchgeführt.
Aufgrund der
eingegangenen Stellungnamen sind keine grundlegenden Änderungen an der
Planzeichnung erforderlich.
Es besteht noch
Konkretisierungsbedarf hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen und zu
Festlegungen im Bebauungsplan aufgrund der konkreten Erschließungsplanung.
Weiterhin hat die
EVE in der Zwischenzeit eine Machbarkeitsstudien erstellt, die Ergebnisse
wurden in der Ratssitzung am 03.11.22 (StRD/XI/04) vorgestellt. Der Umgang mit
den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie ist zu beraten und entsprechend im
Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Bisher ist im
Bebauungsplan keine Verpflichtung zur Herstellung eines kalten Nahwärmenetzes
enthalten. Die hierfür erforderlichen Anlagen sind in den Grünflächen lediglich
zulässig, müssen aber nicht umgesetzt werden. Insofern könnte diese Möglichkeit
auch weiterhin im Bebauungsplan erhalten bleiben. Hierbei ist jedoch zu
beachten, dass aufgrund der Option zur Errichtung eines kalten Nahwärmenetzes
die Kompensationsmaßnahmen entsprechend festgelegt werden. In den Flächen
wurden daher keine Gehölze vorgesehen, ggfs. kann auch die Grünfläche nicht im
üblichen Umfang zum Ausgleich angerechnet werden.
Gegebenenfalls ist
der Gestattungsvertrag zur Errichtung und den Betrieb eines
Wärmeversorgungsnetzes in Form eines kalten Nahwärmenetzes zwischen der Stadt
Dannenberg (Elbe) und der EVE vom 31.01.22 aufzuheben (außerordentliche
Kündigung aus wichtigem Grund).
Aus der Politik
heraus wurde ebenfalls der Wunsch geäußert, ggf. weitere Fläche zur
verdichteten Bebauung vorzusehen. Hierzu könnte die bisher für
Mehrfamilienhäuser vorgesehene Fläche erweitert werden und mehr Flächen
optional für Doppel/Reihen/Mehrfamilienhäuser vorzusehen. Der städtebauliche
Entwurf für den 1. BA wurde dafür vom Planungsbüro angepasst. Vorgeschlagen
sind drei statt ein Grundstück für Mehrfamilienhäuser. Außerdem wurden in der
nördlich darauffolgenden Baureihe Doppelhäuser vorgesehen. Es könnten außerdem
Vorgaben zu einer zwingenden Vollgeschossanzahl festgesetzt werden.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage.
Dr. Horchehahn erläutert,
dass von der ersten Idee der Wärmeversorgung durch eine Holzhackschnitzelanlage
Abstand genommen worden ist, weil für die drei geplanten Bauabschnitte bereits
vor der Bebauung eine große Anlage für das gesamte Baugebiet hätte errichtet
werden müssen.
Er erläutert die
Investitionsberechnung für das dann geplante kalte Nahwärmenetz. Danach ist die
Wirtschaftlichkeit aufgrund der heutigen Wirtschaftslage und des heutigen
Liquiditätsrisikos nicht zu erreichen. Zudem sind Wärmepumpen heute effektiver
und wirtschaftlicher und für die Grundstückseigentümer günstiger als der
Anschluss an ein kaltes Nahwärmenetz. Daraus resultiert, dass die Nutzung eines
kalten Nahwärmenetzes nur mit der Durchsetzung eines Anschluss- und
Benutzungszwang möglich wäre. Aufgrund dieser Sachlage ist von der Errichtung
eines kalten Nahwärmenetzes Abstand genommen worden.
AV Herzog schlägt vor, über
eine verdichtete Bebauung nachzudenken und das Bonussystem hinsichtlich von
ökologischen Bauweisen zu beraten.
AV Siemke schlägt vor, dass
Bonussystem hinsichtlich der Förderung von Heizungsanlagen anzupassen.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag von AV Siemke folgenden
Beschluss:
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Nebenstedt Ost – 1. BA“, März 2022 wird wie folgt geändert:
·
Auf die
Errichtung eines kalten Nahwärmenetzes wird verzichtet.
·
Der
Gestattungsvertrag vom 31.01.22 zwischen der EVE und der Stadt Dannenberg
(Elbe) wird außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt.
·
Es ist
zusätzliche Fläche für Mehrfamilienhäuser vorzusehen.
·
Das
Bonussytem ist hinsichtlich der Bauweise und der Förderung von Heizungsanlagen
zu beraten.