Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Die frühzeitige Beteiligung im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nebenstedt Ost 1. BA“ wurde auf Grundlage des Auslegungsbeschlusses vom 17.02.22 der in der Zeit vom 21.03-20.04.22 durchgeführt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnamen sind keine grundlegenden Änderungen an der Planzeichnung erforderlich.

Es besteht noch Konkretisierungsbedarf hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen und zu Festlegungen im Bebauungsplan aufgrund der konkreten Erschließungsplanung.

 

Weiterhin hat die EVE in der Zwischenzeit eine Machbarkeitsstudien erstellt, die Ergebnisse wurden in der Ratssitzung am 03.11.22 (StRD/XI/04) vorgestellt. Der Umgang mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie ist zu beraten und entsprechend im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

Bisher ist im Bebauungsplan keine Verpflichtung zur Herstellung eines kalten Nahwärmenetzes enthalten. Die hierfür erforderlichen Anlagen sind in den Grünflächen lediglich zulässig, müssen aber nicht umgesetzt werden. Insofern könnte diese Möglichkeit auch weiterhin im Bebauungsplan erhalten bleiben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der Option zur Errichtung eines kalten Nahwärmenetzes die Kompensationsmaßnahmen entsprechend festgelegt werden. In den Flächen wurden daher keine Gehölze vorgesehen, ggfs. kann auch die Grünfläche nicht im üblichen Umfang zum Ausgleich angerechnet werden.

 

Gegebenenfalls ist der Gestattungsvertrag zur Errichtung und den Betrieb eines Wärmeversorgungsnetzes in Form eines kalten Nahwärmenetzes zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der EVE vom 31.01.22 aufzuheben (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund).

 

Aus der Politik heraus wurde ebenfalls der Wunsch geäußert, ggf. weitere Fläche zur verdichteten Bebauung vorzusehen. Hierzu könnte die bisher für Mehrfamilienhäuser vorgesehene Fläche erweitert werden und mehr Flächen optional für Doppel/Reihen/Mehrfamilienhäuser vorzusehen. Der städtebauliche Entwurf für den 1. BA wurde dafür vom Planungsbüro angepasst. Vorgeschlagen sind drei statt ein Grundstück für Mehrfamilienhäuser. Außerdem wurden in der nördlich darauffolgenden Baureihe Doppelhäuser vorgesehen. Es könnten außerdem Vorgaben zu einer zwingenden Vollgeschossanzahl festgesetzt werden.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Dr. Horchehahn erläutert, dass von der ersten Idee der Wärmeversorgung durch eine Holzhackschnitzelanlage Abstand genommen worden ist, weil für die drei geplanten Bauabschnitte bereits vor der Bebauung eine große Anlage für das gesamte Baugebiet hätte errichtet werden müssen.

Er erläutert die Investitionsberechnung für das dann geplante kalte Nahwärmenetz. Danach ist die Wirtschaftlichkeit aufgrund der heutigen Wirtschaftslage und des heutigen Liquiditätsrisikos nicht zu erreichen. Zudem sind Wärmepumpen heute effektiver und wirtschaftlicher und für die Grundstückseigentümer günstiger als der Anschluss an ein kaltes Nahwärmenetz. Daraus resultiert, dass die Nutzung eines kalten Nahwärmenetzes nur mit der Durchsetzung eines Anschluss- und Benutzungszwang möglich wäre. Aufgrund dieser Sachlage ist von der Errichtung eines kalten Nahwärmenetzes Abstand genommen worden.

 

AV Herzog schlägt vor, über eine verdichtete Bebauung nachzudenken und das Bonussystem hinsichtlich von ökologischen Bauweisen zu beraten.

 

AV Siemke schlägt vor, dass Bonussystem hinsichtlich der Förderung von Heizungsanlagen anzupassen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag von AV Siemke folgenden

 

 


Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Nebenstedt Ost – 1. BA“, März 2022 wird wie folgt geändert:

·         Auf die Errichtung eines kalten Nahwärmenetzes wird verzichtet.

·         Der Gestattungsvertrag vom 31.01.22 zwischen der EVE und der Stadt Dannenberg (Elbe) wird außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt.

·         Es ist zusätzliche Fläche für Mehrfamilienhäuser vorzusehen.

·         Das Bonussytem ist hinsichtlich der Bauweise und der Förderung von Heizungsanlagen zu beraten.