Beschluss: Kenntnis genommen

Dem Fachausschuss ist in der jeweiligen Sitzung der Sachstand zu berichten. Gegebenenfalls notwendige Untersuchungen, deren Umfang und deren Durchführung sind zu beraten und durch das Gremium zu empfehlen

 

Herr Hesebeck trägt vor, dass in der letzten Sitzung über die beauftragten Untersuchungen berichtet worden ist. Mittlerweise liegen die ersten Untersuchungsergebnisse vor. Kommenden Freitag findet diesbezüglich ein Abstimmungsgespräch statt. Nach den Untersuchungen ist die Lage der alten Mülldeponie unter der ESSO-Wiese und dem Parkplatz genau festlegbar. Die Größe der zu behandelnden Mülldeponie beträgt ca. 6.000 m² Fläche und ca. 18.000 m³ Rauminhalt. Der Oberboden über der Mülldeponie ist nicht belastet. Er liest die Aufstellung über die in der Mülldeponie befindlichen Materialien vor. Die gefundenen Schadstoffe wie Bor, Sulfate, Teer und diverse Metalle entsprechen den Ergebnissen der alten Gutachten. Nach den Untersuchungsergebnissen ist eine Sanierung der Mülldeponie nicht unbedingt erforderlich. Zuständige Behörde ist die Untere Schutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Die Grundwasseruntersuchungen haben eine nachhaltige Veränderung des Grundwassers ergeben. Im Grundwasser sind Bor, Sulfate, Lösungsmittel, Nickel und andere Metalle gefunden worden. Die Geringfügigkeitsschwelle im Grundwasser ist überschritten, so dass Maßnahmenforderungen der Unteren Schutzbehörde erfolgen könnten. Der Nickelgehalt im Grundwasser lässt sich durch die Mülldeponiebelastung nicht erklären. Im Bereich des Oberstroms ist die Nickelbelastung so hoch, dass Maßnahmen erforderlich werden. Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse sollen weitere Untersuchungen im südlichen Untersuchungsbereich durchgeführt werden.

 

AV Siemke bitte darum, den Ratsmitgliedern so schnell wie möglich einen schriftlichen Untersuchungsbericht zukommen zu lassen.

 

Rh Herzog hält es für erforderlich, die betroffenen Grundstückseigentümer so schnell wie möglich über die Nickelbelastung zu informieren.

 

AV Siemke hält es für erforderlich, die Untersuchungsergebnisse unverzüglich dem Landkreis mitzuteilen und weitere Maßnahmen mit der Unteren Schutzbehörde abzustimmen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der AV zusammen, dass die weitere Vorgehensweise unverzüglich mit der Unter Schutzbehörde des Landkreises abzustimmen ist und die betroffenen Grundstückseigentümer unverzüglich darüber zu informieren sind.

 

 

 


Beschluss: