Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Das Starkregenereignis im August d.J. hat erneut zu massiven Ausspülungen und Schäden an den Banketten der H 8 sowie auch innerorts geführt.

Bereits im April d.J. wurde dieser Bereich bei der Bereisung der SG-Straßen betrachtet und als Maßnahme festgelegt.

Die Zuständigkeit der Samtgemeinde liegt entlang der H 8 in beide Richtungen und „endet“ am Ortsschild der Stadt Hitzacker.

Ab dem Ortsschild ist die Stadt Hitzacker (Sarensecker Weg) zuständig.

 

Die Oberflächenwasserführung bei Starkregenereignissen muss berechnet und geplant werden. Es handelt sich um eine Gesamtmaßnahme, deren Kosten dann zwischen der Samtgemeinde und der Stadt Hitzacker entsprechend der Örtlichkeiten aufgeteilt werden muss

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In der Sitzung des BMUKE am 15.09.2022 wurde festgelegt, dass die Maßnahmen an der H 8 und sowie der D 30 für dieses Jahr zu priorisieren sind.

 

Unverbindliche interne Kostenschätzungen gehen von baulichen Kosten von ca. 100.000,- € sowie von Planungsleistungen von ca. 20.000,- € aus.

Die Kosten werden voraussichtlich in einem Verhältnis von ca. 70 % Stadt Hitzacker (Elbe) und 30 % Samtgemeinde Elbtalaue geteilt.

 

Diese Vorlage wird gleichlautend den zuständigen Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue vorgelegt.

 

Fachdienstleiter Beckmann trägt den Sachverhalt vor.

Bürgermeister Mertins merkt dazu an, dass es im gesamten Stadtgebiet Schäden durch das Starkregenereignis gegeben hat. Es ist seiner Meinung nach nicht sinnvoll, punktuell Maßnahmen zu ergreifen. Durch regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Reinigung des Regenrückhaltebeckens könnten ggfls größere Schäden abgemildert werden.

Fachdienstleiter Beckmann stellt fest, dass zunächst nur die Planung in Auftrag gegeben werden soll. Niederschlagsmengen usw. können nur durch ein externes Planungsbüro berechnet werden.

Eine zeitnahe Reinigung des Regenrückhaltebeckens wird durch Fachdienstleiter Beckmann zugesagt.

Es folgt eine kurze Diskussion bezüglich der Kostenaufteilung zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Im Anschluss daran empfiehlt der BPUKH folgenden 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Planung für die notwendigen Maßnahmen zu beauftragen. Die Kosten werden anteilig nach den örtlichen Gegebenheiten zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und der Stadt Hitzacker aufgeteilt.