Sitzung: 22.11.2022 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0437/2022
Sachverhalt:
Das
Starkregenereignis im August d.J. hat erneut zu massiven Ausspülungen und
Schäden an den Banketten der H 8 sowie auch innerorts geführt.
Bereits im April
d.J. wurde dieser Bereich bei der Bereisung der SG-Straßen betrachtet und als Maßnahme
festgelegt.
Die Zuständigkeit
der Samtgemeinde liegt entlang der H 8 in beide Richtungen und „endet“ am
Ortsschild der Stadt Hitzacker.
Ab dem Ortsschild
ist die Stadt Hitzacker (Sarensecker Weg) zuständig.
Die
Oberflächenwasserführung bei Starkregenereignissen muss berechnet und geplant
werden. Es handelt sich um eine Gesamtmaßnahme, deren Kosten dann zwischen der
Samtgemeinde und der Stadt Hitzacker entsprechend der Örtlichkeiten aufgeteilt
werden muss
.
In der Sitzung des
BMUKE am 15.09.2022 wurde festgelegt, dass die Maßnahmen an der H 8 und sowie
der D 30 für dieses Jahr zu priorisieren sind.
Unverbindliche
interne Kostenschätzungen gehen von baulichen Kosten von ca. 100.000,- € sowie
von Planungsleistungen von ca. 20.000,- € aus.
Die Kosten werden
voraussichtlich in einem Verhältnis von ca. 70 % Stadt Hitzacker (Elbe) und 30
% Samtgemeinde Elbtalaue geteilt.
Diese Vorlage wird
gleichlautend den zuständigen Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) und der
Samtgemeinde Elbtalaue vorgelegt.
Fachdienstleiter
Beckmann trägt den Sachverhalt vor.
Bürgermeister
Mertins merkt dazu an, dass es im gesamten Stadtgebiet Schäden durch das
Starkregenereignis gegeben hat. Es ist seiner Meinung nach nicht sinnvoll,
punktuell Maßnahmen zu ergreifen. Durch regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen, wie
zum Beispiel die Reinigung des Regenrückhaltebeckens könnten ggfls größere
Schäden abgemildert werden.
Fachdienstleiter
Beckmann stellt fest, dass zunächst nur die Planung in Auftrag gegeben werden
soll. Niederschlagsmengen usw. können nur durch ein externes Planungsbüro
berechnet werden.
Eine zeitnahe
Reinigung des Regenrückhaltebeckens wird durch Fachdienstleiter Beckmann
zugesagt.
Es folgt eine kurze
Diskussion bezüglich der Kostenaufteilung zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe)
und der Samtgemeinde Elbtalaue.
Im Anschluss daran
empfiehlt der BPUKH folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Planung für die
notwendigen Maßnahmen zu beauftragen. Die Kosten werden anteilig nach den
örtlichen Gegebenheiten zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und der Stadt Hitzacker
aufgeteilt.