Sitzung: 22.11.2022 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Sachverhalt:
Zum Thema fand am
01.09.2022 vor der Sitzung ein Ortstermin statt. In der nachfolgenden Sitzung
wurden als weitere Optionen für eine evtl. Verkehrsberuhigung die „Ausweisung
eines verkehrsberuhigten Bereiches/Spielstraße“ sowie ein „Durchfahrtsverbot
für LKW“ diskutiert, für die die Verwaltung dann die verkehrsbehördlichen
Anordnungsfähigkeit prüfen sollte.
Für
verkehrsberuhigte Bereiche (Kennzeichen 325) gelten nach der StVO und den
VwV-StVO folgende Vorgaben:
- der Bereich darf
nur von sehr geringem Verkehr frequentiert sein
- die Straßen oder
Bereiche müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen
- Die Straßen oder
Bereiche müssen durch Ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass
eine Aufenthaltsfunktion vorliegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete
Bedeutung hat
- in der Regel ist
ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich
- darf nur
angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist (Parken
nur auf gekennzeichneten Flächen)
- der Fußverkehr
darf die ganze Straße benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt
- Für Fahrzeuge
gilt Schrittgeschwindigkeit
Verkehrsberuhigte
Bereiche müssen baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer
Straße mit Fahrbahn, Gehweg oder Radweg nicht vorherrscht. Durchgangsverkehr
und LKW-Verkehr sind nicht grundsätzlich verboten, verkehrsberuhigte Straßen
sind also keine Anliegerstraßen.
Nach den
vorgenannten Vorgaben ist eine Anordnung eines verkehrsberuhigten
Bereichs/Spielstraße für die Tießauer Str. nicht genehmigungsfähig.
Ein
Durchfahrtsverbot für LKW ist ebenfalls nicht anordnungsfähig. Hier wird
auf die Begründung verwiesen, mit der schon bereits eine 10 km/h –
Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW über 2,8 t abgelehnt wurde. Die Begründung
ist identisch. Die seinerzeitige Ablehnung ist als Anlage zu dieser Vorlage
beigefügt.
Fachdienstleiter
Beckmann erläutert den Sachverhalt. Es erfolgt eine Diskussion über die
Ablehnung des Durchfahrtverbotes für LKW. Rh Weiss bemängelt, dass trotz einer
Gefahrenlage die Straßenverkehrsbehörde eine Ablehnung des Antrages vorgenommen
hat. Seiner Meinung nach sollte ein größerer Ermessensspielraum gegeben sein
und ist nicht zufrieden mit der Ablehnung.
Die Verschwenkungen
sollten einen geringeren Abstand haben, sodass sie ein größeres Hindernis
darstellen.
Fachdienstleiter
Beckmann beschreibt noch einmal wie die Verschwenkungen angelegt werden.
Die Sitzung wird
von 18.10 Uhr bis 18.20 Uhr unterbrochen. In der Sitzungsunterbrechung äußern
sich Tießauer Anwohner.
Bürgermeister
Mertins wird Rücksprache mit der LSE halten, weil die Busse der LSE meistens
mit zu hoher Geschwindigkeit durch die Tießauer Straße fahren.
Fachdienstleiter
Beckmann schlägt eine Initiative der Verkehrswacht vor, die ggfls mit Plakaten
auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Außerdem könnte ein mobiler
Blitzer aufgestellt werden.
Es erfolgt eine
erneute Sitzungsunterbrechung von 18.32 Uhr bis 18.34 Uhr.
Ab 18.34 Uhr nimmt
stellv.Bürgermeisterin Laudel-Voigt an der Sitzung teil. Es sind nunmehr 7
stimmberechtigte
Mitglieder anwesend.
Rh Schulz weist
noch einmal darauf hin, dass die Abstände der Verschwenkungen so eng wie
möglich, aber auch unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände
und Vorgaben, gebaut werden sollten.
Bürgermeister
Mertins fragt an, ob die Verschwenkungen mit Bäumen bepflanzt werden können.
Dieses ist nicht möglich, da der Bewuchs höchstens 60 cm hoch sein darf.
Nach einer weiteren
kurzen Aussprache empfiehlt der BPUKH folgenden
Beschluss:
Die geplante
Verkehrsberuhigung wird in der baulichen Variante, die im Ortstermin am
01.09.2022 vorgestellt wurde, umgesetzt.