Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Zum Thema fand am 01.09.2022 vor der Sitzung ein Ortstermin statt. In der nachfolgenden Sitzung wurden als weitere Optionen für eine evtl. Verkehrsberuhigung die „Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches/Spielstraße“ sowie ein „Durchfahrtsverbot für LKW“ diskutiert, für die die Verwaltung dann die verkehrsbehördlichen Anordnungsfähigkeit prüfen sollte.

 

Für verkehrsberuhigte Bereiche (Kennzeichen 325) gelten nach der StVO und den VwV-StVO folgende Vorgaben:

- der Bereich darf nur von sehr geringem Verkehr frequentiert sein

- die Straßen oder Bereiche müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen

- Die Straßen oder Bereiche müssen durch Ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass eine Aufenthaltsfunktion vorliegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat

- in der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich

- darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist (Parken nur auf     gekennzeichneten Flächen)

- der Fußverkehr darf die ganze Straße benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt

- Für Fahrzeuge gilt Schrittgeschwindigkeit

 

Verkehrsberuhigte Bereiche müssen baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg oder Radweg nicht vorherrscht. Durchgangsverkehr und LKW-Verkehr sind nicht grundsätzlich verboten, verkehrsberuhigte Straßen sind also keine Anliegerstraßen.

 

Nach den vorgenannten Vorgaben ist eine Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs/Spielstraße für die Tießauer Str. nicht genehmigungsfähig.

 

Ein Durchfahrtsverbot für LKW ist ebenfalls nicht anordnungsfähig. Hier wird auf die Begründung verwiesen, mit der schon bereits eine 10 km/h – Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW über 2,8 t abgelehnt wurde. Die Begründung ist identisch. Die seinerzeitige Ablehnung ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.

 

Fachdienstleiter Beckmann erläutert den Sachverhalt. Es erfolgt eine Diskussion über die Ablehnung des Durchfahrtverbotes für LKW. Rh Weiss bemängelt, dass trotz einer Gefahrenlage die Straßenverkehrsbehörde eine Ablehnung des Antrages vorgenommen hat. Seiner Meinung nach sollte ein größerer Ermessensspielraum gegeben sein und ist nicht zufrieden mit der Ablehnung.

Die Verschwenkungen sollten einen geringeren Abstand haben, sodass sie ein größeres Hindernis darstellen.

Fachdienstleiter Beckmann beschreibt noch einmal wie die Verschwenkungen angelegt werden.

Die Sitzung wird von 18.10 Uhr bis 18.20 Uhr unterbrochen. In der Sitzungsunterbrechung äußern sich Tießauer Anwohner.

 

Bürgermeister Mertins wird Rücksprache mit der LSE halten, weil die Busse der LSE meistens mit zu hoher Geschwindigkeit durch die Tießauer Straße fahren.

Fachdienstleiter Beckmann schlägt eine Initiative der Verkehrswacht vor, die ggfls mit Plakaten auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Außerdem könnte ein mobiler Blitzer aufgestellt werden.

 

Es erfolgt eine erneute Sitzungsunterbrechung von 18.32 Uhr bis 18.34 Uhr.

 

Ab 18.34 Uhr nimmt stellv.Bürgermeisterin Laudel-Voigt an der Sitzung teil. Es sind nunmehr 7

stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Rh Schulz weist noch einmal darauf hin, dass die Abstände der Verschwenkungen so eng wie möglich, aber auch unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände und Vorgaben, gebaut werden sollten.

 

Bürgermeister Mertins fragt an, ob die Verschwenkungen mit Bäumen bepflanzt werden können. Dieses ist nicht möglich, da der Bewuchs höchstens 60 cm hoch sein darf.

 

Nach einer weiteren kurzen Aussprache empfiehlt der BPUKH folgenden

 


Beschluss:

Die geplante Verkehrsberuhigung wird in der baulichen Variante, die im Ortstermin am 01.09.2022 vorgestellt wurde, umgesetzt.