Sitzung: 17.11.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 04/0448/2022
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der historischen
Innenstadt zu ergreifen, um eine Anpassung des Gebietes an den innerstädtischen
Strukturwandel sowie eine Sicherung der Versorgungsstruktur zu erreichen.
Zur Gewährleistung
der Daseinsvorsorge ist beabsichtigt, einen Aufnahmeantrag für das
Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ zu stellen. Für diesen
Aufnahmeantrag sind „Städtebauliche Voruntersuchungen“ nach § 141 BauGB sowie
ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ zu erarbeiten. Das
teilräumliche „Integrierte Entwicklungskonzept“ setzt als städtebauliches
Planungsinstrument die Ergebnisse der „Vorbereitenden Untersuchungen“
unmittelbar fort und bindet sie in übergeordnete bestehende
Entwicklungsplanungen u.a. für die gesamte Innenstadt ein. Strategische
Überlegungen im Rahmen des Leitprojektes der Metropolregion „Wohnen in der
Metropolregion“, sowie andere bereits vorliegende Fördertatbestände werden dabei
berücksichtigt. Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ sind eigenständige
Untersuchungen und verbindliche planerische Rechtsinstrumente zur Vorbereitung
der Sanierungsmaßnahme.
Im Vorfeld einer
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme muss belegt sein, dass eine
Sanierungsnotwendigkeit besteht. Der Gesetzgeber sieht hier die „Vorbereitenden
Untersuchungen“ mit dem Ziel vor, soziale, strukturelle und städtebauliche
Missstände zu konkretisieren, um eine Grundlage für die späteren Maßnahmen zu
schaffen. Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ liefern die sanierungsrechtlichen
Grundlagen für den späteren Sanierungsprozess. Dabei sind die ersten
vertiefenden Neuordnungskonzepte sowie die sanierungsrechtlichen Begründungen
für die Abgrenzung eines möglichen Sanierungsgebietes bereits in Rede. Die
Ergebnisse der „Vorbereitenden Untersuchungen“, insbesondere der Zeit- und
Maßnahmenplan sowie die Kosten- und Finanzierungsprognose, beschreibt einen
zeitlichen und finanziellen Rahmen für eine mögliche Sanierungsmaßnahme.
Der Verwaltungsausschuss
der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 20 Juni 2022 den Auftrag zur Erarbeitung der
„Vorbereitenden Untersuchungen“ und des „Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes“ in der Stadt Hitzacker (Elbe) an die Niedersächsische
Landgesellschaft mbH vergeben.
Des Weiteren hat
der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) am 19.09.2022 entsprechende Bearbeitungsschritte zur
Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ und des daraus resultierenden
„Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ festgelegt.
Erste Gespräche mit
der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH haben stattgefunden. Dabei ist das
Gebiet südliche Altstadt und Drawehnertorstraße herausgearbeitet worden. In dem
Gebiet sind folgende städtebauliche und funktionale Missstände aufgelistet:
-
Im
ehemaligen Sanierungsgebiet auf der Altstadtinsel wurde der Fokus auf Maßnahmen
im öffentlichen Raum zur Ertüchtigung der verkehrlichen Infrastruktur gelegt.
Modernisierungsmaßnahmen in Wohngebäuden wurden nicht
durchgeführt, was dort heute zu ungenügenden Lebens- und Wohnsituationen und
Leerstand führt.
-
Funktionsverluste
durch Zunahme an Leerständen im Einzelhandel in der Drawehnertorstraße sind
erkennbar.
-
Teile
des nicht-periodischen Bedarfs kann die Bevölkerung nicht mehr vor Ort decken,
was vor allem mit Blick auf den demographischen Wandel ein Problem darstellt.
-
Durch
die zunehmenden Leerstände wird der Eingangsbereich in die historische Altstadt
negativ beeinflusst.
-
Erhalt
und Ertüchtigung der Lanke-Siedlung als denkmalgeschütztes Ensemble sind
erforderlich.
-
Der
Verkehrsknotenpunkt Drawehnertorstraße/Lüneburger Straße ist zu überarbeiten.
-
Teile
der umliegenden Gebäude weisen einen Sanierungsbedarf auf. Die Eingangsbereiche
zur Stadt werden städtebaulich tangiert.
-
Ungenügende
Spiel- und Freizeiteinrichtungen sind erkennbar
-
Untergenutzte
Freiflächen, die aufgrund ihrer Lage aufgewertet werden sollten, stechen
hervor.
Mögliche
städtebauliche Ziele werden wie folgt skizziert:
-
Förderung
von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen zur Herstellung von zeitgemäßem
Wohnraum in Altbauten
-
Förderung
von Maßnahmen, die dem Funktionsverlust des Einzelhandels entlang der
Drawehnertorstraße entgegenwirken
-
Förderung
der touristischen Infrastruktur
-
Ertüchtigung
und Ausbau von öffentlichen Verkehrswegen
-
Ertüchtigung
und Erweiterung der Freizeitinfrastruktur
-
Ökologische
Aufwertung und Erweiterung
Aus diesen
Erkenntnissen heraus ergibt sich folgende Gebietsabgrenzung:
-
Norden:
Gebiet zur Ertüchtigung des Hiddostegs und Erschließung der Stadtinsel und
Stadtmuseum im Alten Zollhaus als Modernisierungsobjekt.
-
Osten:
Verzicht auf das Grundstück des Deichverbandes und des Neubaugebäudes,
Erweiterung um die Freifläche Lanke zur Ertüchtigung und Erweiterung der
Freizeitinfrastruktur.
-
Südlich:
Herausnahme der Kleingärten, des SB-Marktes, da keine städtebaulichen
Missstände und Ziele. Reduzierung des Gebiets auf angrenzende Grundstücke zum
Verkehrsknotenpunkt (Drawehnertorstraße/Lüneburger Straße/Elbuferstraße)
-
Westen:
Reduzierung und Konzentration auf Drawehnertorstraße und Parkplatz Am Weinberg
mit den unmittelbaren Anliegern.
Die entsprechende
Karte mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist allen Ratsmitgliedern
mit der Vorlage zugegangen.
Die Verwaltung
bitte die Gremien der Stadt, die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes zu
beschließen.
Die Beteiligung und
Mitwirkung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur
Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles erfolgt im Rahmen einer
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, die für den 21. November, 19.00 Uhr
terminiert ist. Der Termin ist öffentlich bekannt gemacht.
Rf Wiehler
erläutert, dass der Bereich um die Skateranlage bis dem Abschnitt der Bebauung
nicht in ein mögliches Stadtsanierungsgebiet gehört. Eher würde sie es
befürworten, dass die Lanke-Gärten aufgenommen werden.
Rh Mertins hält dem
entgegen, dass eine Erweiterungsfläche in diesem Bereich zur Wohnbebauung
sinnvoll erscheint. Er bittet darum, die unbebauten Flächen weiterhin im
Voruntersuchungsgebiet zu belassen.
1. SgRat Bernhard
Beitz befürwortet die Beibehaltung des Bereiches bis an die Skateranlage, um
sich Möglichkeiten der Wohnbauentwicklung in der Stadt offen zu halten.
Ursula Fallapp gibt
zu bedenken, dass das Amt für regionale Landesentwicklung klar abgegrenzte
Bereiche für ein mögliches Integriertes Stadtentwicklungskonzept benannt haben
möchte. Neubauten sind in einem Sanierungsgebiet mit sichtbaren Missständen in
„Städtebaulichen Voruntersuchungen“ nicht förderfähig. Eine Stadt muss sich in
ihrer Entwicklung auf führende Parameter stützen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
In der Stadt
Hitzacker (Elbe) werden „Vorbereitende Untersuchungen“ für das geplante Sanierungsgebiet im
zentralen Versorgungsbereich durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet umfasst den
auf der Planunterlage dargestellten Bereich, der der Vorlage beigefügt war.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates
der Stadt Hitzacker (Elbe) empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss:
In der Stadt
Hitzacker (Elbe) werden „Vorbereitende Untersuchungen“ für das geplante Sanierungsgebiet im
zentralen Versorgungsbereich durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet umfasst den
auf der Planunterlage dargestellten Bereich. Dieser ist in den Abmessungen an
die Bebauung der Lanke heranzuführen. Das Gebiet um den Skaterplatz wird
ausgeschlossen.