Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Es liegt ein Antrag der SOLI-Fraktion vor. Dieser ist nachfolgend aufgeführt:

 

SOLI-Fraktion im Stadtrat Dannenberg 17.10.22

 

Hiermit beantragen wir für die kommende Sitzung des KliMo-Ausschusses folgende TOPs:

 

„1) Verkehrssituation in der Lüneburger Straße entschärfen!

Die Lüneburger Straße wurde kürzlich saniert. Dabei wurde die Verkehrsführung für

Radfahrer*innen geändert. Früher gab es einen kombinierten Geh-Radweg auf der stadtauswärts

gesehen rechten Straßenseite. Nun gibt es nur noch einen Gehweg, Radfahrer*innen müssen die

Straße benutzen, die hier für 50 km/h freigegeben ist. Dies ist eine deutliche Verschlechterung und Erhöhung der Gefährdung, unzumutbar insbesondere für Schüler* innen.

Die Parkbuchten sind so schmal, dass Parkende oft entweder mit einem Rad auf dem Bürgersteig oder auf der zur Fahrbahn gehörigen Gosse stehen.

Wir bitten um Sachstand, ob dies rechtlich zulässig war bzw. ist.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

Die Lüneburger Straße ist zwischen dem Prochaskapllatz und den Bahnschienen auf 30 km/h

zu beschränken. Ein entsprechender Antrag ist einzureichen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag beinhaltet die Fragestellung, ob die vorhandenen schmalen Parkbuchten in der Breite so rechtlich zulässig waren bzw. sind. Nach der aktuellen RAST 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) beträgt die Mindestbreite bei neu zu bauenden Längsparkstreifen 2,00 m, vorhandene Parkstreifen mit einer Breite von mindestens 1,75 m besitzen Bestandsschutz. Dies trifft auf die in der Lüneburger Straße zu.  Somit sind sie auch gegenwärtig noch rechtlich zulässig.

 

Rh Herzog erläutert der Antrag und schlägt vor, aufgrund der neuen gefährlichen Verkehrssituation für die Fahrradfahrer nochmals einen Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h zu stellen mit Darlegung der gefährlichen Punkte Fahrradverkehr auf der Fahrbahn, Kurvenbereich Prochaskaplatz, KITA und Zugang zur Grundschule.

Er fragt, warum es nach der Straßensanierung keinen kombinierten Geh-Radweg mehr gibt.

 

Herr Hesebeck weist darauf hin, dass die Straßensanierung eine Maßnahme der Bundesstraßenverwaltung ist und Straßenverkehrsbehörde der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist und dass die Breite des Bürgersteiges nach den heutigen rechtlichen Vorgaben nicht ausreichend für die Ausweisung eines kombinierten Geh-Radweges ist.

 

Auf Vorschlag von RH Herzog empfiehlt der Ausschuss den von der SOLI-Fraktion eingebrachten Beschlussvorschlag mit Darlegung der im Sachverhalt genannten Gefahrenpunkte.

 

 


Beschluss:

Die Lüneburger Straße ist zwischen dem Prochaska-Platz und den Bahnschienen auf 30 km/h zu beschränken. Ein entsprechender Antrag mit Darlegung der Gefahrenpunkte Fahrradverkehr auf der Fahrbahn, Kurvenbereich Prochaskaplatz, KITA und Zugang zur Grundschule ist einzureichen.