Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Bauen des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0422/2022
Es liegt ein Antrag
der SOLI-Fraktion vor. Dieser ist nachfolgend aufgeführt:
SOLI-Fraktion im
Stadtrat Dannenberg 17.10.22
Hiermit beantragen
wir für die kommende Sitzung des KliMo-Ausschusses folgende TOPs:
„1)
Verkehrssituation in der Lüneburger Straße entschärfen!
Die Lüneburger
Straße wurde kürzlich saniert. Dabei wurde die Verkehrsführung für
Radfahrer*innen
geändert. Früher gab es einen kombinierten Geh-Radweg auf der stadtauswärts
gesehen rechten Straßenseite.
Nun gibt es nur noch einen Gehweg, Radfahrer*innen müssen die
Straße benutzen,
die hier für 50 km/h freigegeben ist. Dies ist eine deutliche Verschlechterung
und Erhöhung der Gefährdung, unzumutbar insbesondere für Schüler* innen.
Die Parkbuchten
sind so schmal, dass Parkende oft entweder mit einem Rad auf dem Bürgersteig
oder auf der zur Fahrbahn gehörigen Gosse stehen.
Wir bitten um
Sachstand, ob dies rechtlich zulässig war bzw. ist.
Vor diesem
Hintergrund beantragen wir:
Die Lüneburger Straße
ist zwischen dem Prochaskapllatz und den Bahnschienen auf 30 km/h
zu beschränken. Ein
entsprechender Antrag ist einzureichen.“
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der Antrag
beinhaltet die Fragestellung, ob die vorhandenen schmalen Parkbuchten in der
Breite so rechtlich zulässig waren bzw. sind. Nach der aktuellen RAST 06
(Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) beträgt die Mindestbreite bei neu
zu bauenden Längsparkstreifen 2,00 m, vorhandene Parkstreifen mit einer Breite
von mindestens 1,75 m besitzen Bestandsschutz. Dies trifft auf die in der
Lüneburger Straße zu. Somit sind sie
auch gegenwärtig noch rechtlich zulässig.
Rh Herzog erläutert der
Antrag und schlägt vor, aufgrund der neuen gefährlichen Verkehrssituation für
die Fahrradfahrer nochmals einen Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf
30 km/h zu stellen mit Darlegung der gefährlichen Punkte Fahrradverkehr auf der
Fahrbahn, Kurvenbereich Prochaskaplatz, KITA und Zugang zur Grundschule.
Er fragt, warum es nach der
Straßensanierung keinen kombinierten Geh-Radweg mehr gibt.
Herr Hesebeck weist darauf
hin, dass die Straßensanierung eine Maßnahme der Bundesstraßenverwaltung ist
und Straßenverkehrsbehörde der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist und dass die
Breite des Bürgersteiges nach den heutigen rechtlichen Vorgaben nicht
ausreichend für die Ausweisung eines kombinierten Geh-Radweges ist.
Auf Vorschlag von RH Herzog
empfiehlt der Ausschuss den von der SOLI-Fraktion eingebrachten
Beschlussvorschlag mit Darlegung der im Sachverhalt genannten Gefahrenpunkte.
Beschluss:
Die Lüneburger
Straße ist zwischen dem Prochaska-Platz und den Bahnschienen auf 30 km/h zu
beschränken. Ein entsprechender Antrag mit Darlegung der Gefahrenpunkte Fahrradverkehr auf der Fahrbahn,
Kurvenbereich Prochaskaplatz, KITA und Zugang zur Grundschule ist einzureichen.