Sitzung: 06.12.2022 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0232/2022
Es liegt ein Antrag
auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien, hier dem Einbau
einer Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe, vor.
Dieser ist der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Kauf und die
Installation der Heizungsanlage ist nach den Förderrichtlinien der Gemeinde
Karwitz förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der
Heizungsanlage. Die antragstellenden Personen haben hierzu eine entsprechende
Anzeige unter Beifügung der Unternehmerrechnung oder der Bestätigung eines Installateurs,
die nachweisen, dass die in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen
erfüllt werden, einzureichen.
Nach Prüfung der
entsprechenden Unterlagen wird der Zuschuss in Höhe von 700,00 € sodann binnen
eines Monats ausgezahlt.
Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Den
antragstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz
zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der noch
beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für den Einbau einer Heizungsanlage
mit einer Wärmepumpe bis zu einem Betrag von maximal 700,00 € gewährt.