Sitzung: 15.11.2022 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0392/2022
Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt.
Bereits im Jahre 2019 wurde die Durchführung eines Tauschvertrages bei
einem Notariat in Auftrag gegeben. Es handelt sich hierbei um die
gemeindeeigenen Flurstücke 42 (1.027 m“ Landwirtschaftsfläche) und 17 (3.386 m²
Waldfläche), Flur 1, Gemarkung Sellien, mit einem Gesamtwert von 5.409,50 €. Es
wurde für die Landwirtschaftsfläche ein qm-Preis von 2,30 € und für die
Waldfläche ein qm-Preis von 0,90 € zugrunde gelegt. Im Gegenzug sollte die
Gemeinde eine noch zu vermessende Fläche aus den Flurstücken 11 und 78/12, Flur
1, Gemarkung Sellien, mit einer Gesamtgröße von ca. 2.250 m² für die Schaffung
eines Weges erhalten. Hierfür wurde ein qm-Preis von 3,00 € angesetzt, sodass
der Gegenwert ca. 6.750,00 € beträgt. Eine Ausgleichszahlung erfolgt nicht. Es
wird schlicht um schlicht getauscht. Aufgrund von immer wieder eintretenden
Verzögerungen wurde der Vertrag erst jetzt geschlossen. Allerdings ist erst
nach Vertragsunterzeichnung aufgefallen, dass scheinbar seinerzeit kein Beschluss
des Rates in dieser Angelegenheit gefasst wurde, was jetzt aus formalen Gründen
nachzuholen wäre.
In
dem Vertrag ist auch geregelt, dass die Kosten der Vermessung für die
Wegefläche zu Lasten der Gemeinde gehen. Hinzu kommen noch Ausgaben für Grunderwerbsteuer
sowie Notar- und Gerichtskosten. Die Gesamtsumme hierfür beläuft sich auf
geschätzte 4.000,00 €. Dieser Betrag steht haushaltsplanmäßig nicht zur
Verfügung. Aus diesem Grunde ist ein Beschluss über eine außerplanmäßige
Ausgabe herbeizuführen, die aus dem vorhandenen Liquiditätsbestand der Gemeinde
Zernien zu finanzieren ist.
Nach
Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Dem
Tauschvertrag betreffend die Flurstücke 42 und 17, Flur 1, Gemarkung Sellien
(Verkauf) gegen eine noch zu vermessenden Fläche aus den Flurstücken 11 und
78/12, Flur 1, Gemarkung Sellien, in Größe von ca. 2.250 qm für die Anlegung
eines Weges (Ankauf) und einer in diesem Zusammenhang erforderlichen
außerplanmäßigen Ausgabe für Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer sowie Notar-
und Gerichtskosten u.a. i.H.v. geschätzten 4.000,00 € wird zugestimmt. Die
außerplanmäßige Ausgabe wird aus dem vorhandenen Liquiditätsbestand der
Gemeinde Zernien finanziert.