Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt.

Bereits im Jahre 2019 wurde die Durchführung eines Tauschvertrages bei einem Notariat in Auftrag gegeben. Es handelt sich hierbei um die gemeindeeigenen Flurstücke 42 (1.027 m“ Landwirtschaftsfläche) und 17 (3.386 m² Waldfläche), Flur 1, Gemarkung Sellien, mit einem Gesamtwert von 5.409,50 €. Es wurde für die Landwirtschaftsfläche ein qm-Preis von 2,30 € und für die Waldfläche ein qm-Preis von 0,90 € zugrunde gelegt. Im Gegenzug sollte die Gemeinde eine noch zu vermessende Fläche aus den Flurstücken 11 und 78/12, Flur 1, Gemarkung Sellien, mit einer Gesamtgröße von ca. 2.250 m² für die Schaffung eines Weges erhalten. Hierfür wurde ein qm-Preis von 3,00 € angesetzt, sodass der Gegenwert ca. 6.750,00 € beträgt. Eine Ausgleichszahlung erfolgt nicht. Es wird schlicht um schlicht getauscht. Aufgrund von immer wieder eintretenden Verzögerungen wurde der Vertrag erst jetzt geschlossen. Allerdings ist erst nach Vertragsunterzeichnung aufgefallen, dass scheinbar seinerzeit kein Beschluss des Rates in dieser Angelegenheit gefasst wurde, was jetzt aus formalen Gründen nachzuholen wäre.

In dem Vertrag ist auch geregelt, dass die Kosten der Vermessung für die Wegefläche zu Lasten der Gemeinde gehen. Hinzu kommen noch Ausgaben für Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtskosten. Die Gesamtsumme hierfür beläuft sich auf geschätzte 4.000,00 €. Dieser Betrag steht haushaltsplanmäßig nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde ist ein Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe herbeizuführen, die aus dem vorhandenen Liquiditätsbestand der Gemeinde Zernien zu finanzieren ist.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 


Beschluss:

Dem Tauschvertrag betreffend die Flurstücke 42 und 17, Flur 1, Gemarkung Sellien (Verkauf) gegen eine noch zu vermessenden Fläche aus den Flurstücken 11 und 78/12, Flur 1, Gemarkung Sellien, in Größe von ca. 2.250 qm für die Anlegung eines Weges (Ankauf) und einer in diesem Zusammenhang erforderlichen außerplanmäßigen Ausgabe für Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtskosten u.a. i.H.v. geschätzten 4.000,00 € wird zugestimmt. Die außerplanmäßige Ausgabe wird aus dem vorhandenen Liquiditätsbestand der Gemeinde Zernien finanziert.