Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 4

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Fraktion „Zukunft Gusborn“ vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Zum Antrag wir in der Sitzung durch die Antragstellerin vorgetragen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Nach Beratung in der Sitzung.

 

Bgm Ringel verliest den Antrag der Fraktion Zukunft Gusborn.

Dieser soll erst hier im Rat beschlossen werden, dann erst geht er an die Samtgemeinde.

 

Rh Struck erläutert die Vorlage sei irreführend, er habe es so verstanden, dass der Antrag schon bei der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden ist.

Dieses bekräftigt auch Rh Beckmann. So hat Herr Hesebeck, Fachbereichsleiter, auf der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue XI/05 vom 01.11.2022 ausgesagt, dass ihm dieser Antrag bereits vorliegen würde.

Herr Hesebeck erläutert, dass dies zwar zutrifft, der Antrag der Fraktion Zukunft Gusborn der Samtgemeinde aber lediglich zur Vorlagenerstellung zur Verfügung gestellt wurde. Dieser soll heute im Rat behandelt und evt. mit Änderungen versehen werden.

 

Rh Beckmann hinterfragt ob die Aussage, dass finanzielle Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar sind, eine eventuelle Kostenbeteiligung der Gemeinde Gusborn bedeutet. Die Entscheidung des Ausbaues fällt die Samtgemeinde und damit trägt sie auch die Kosten. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema befürwortet er grundsätzlich. Die finanziellen Auswirkungen bei Beschlussfassung müssen daher mit „keine“ vermerkt werden.

 

Herr Hesebeck, Fachbereichsleiter, erläutert hierzu, dass der vorliegende Antrag erstmal keine Kosten verursacht. Und auch für den Ausbau der Straße werden wahrscheinlich keine Kosten für die Gemeinde entstehen. Wenn aber innerorts bauliche Maßnahmen beschlossen werden, so wie im vorliegenden Antrag auch vermerkt, ist die Gemeinde zuständig. Da der Vorlagenersteller dies bei Vorlagenerstellung nicht ausschließen kann, sind die finanziellen Auswirkungen bei Beschlussfassung als „derzeit nicht bezifferbar“ angegeben.

 

Rh Beckmann merkt an, dass bei Beschlussfassung dringend auf eine entsprechende Formulierung geachtet werden muss.

Weiter weist er darauf hin, dass die Straße in Zadrau bis zum Hof Schulz im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde liegt.

Zur Sache selber trägt er vor, dass die unbefestigten Seitenstreifen nicht aufgrund der geringen Breite der Straße, sondern aufgrund von, bei Gegenverkehr, ausweichenden, zu schnell fahrenden, Fahrzeugen kaputtgefahren werden. Dies führt dann einem Wegbrechen der Straßenränder, die Straße an sich befindet sich in einem guten Zustand. Dazu gab es seitens der Samtgemeinde den Vorschlag die Randstreifen zu betonieren. Dies hätte Kosten in Höhe von 350.000 Euro verursacht. In der Fachausschusssitzung folgte dann die Idee, die Straße komplett neu zu machen. Voraussetzung dafür ist eine Förderung vom Land mit 75 %. Die geschätzten Baukosten betragen 2,5 Millionen Euro. Die restlichen 25 %, ca. 600.000 Euro müssen dann von der Samtgemeinde aufgebracht werden, bzw. durch die Grundsteuer, die in die Samtgemeindeumlage einfließt, auch von den Anwohner:innen finanziert werden. Dies bedeutet, dass die Anwohner:innen eine Straße finanzieren, die größtenteils vom überörtlichen Verkehr genutzt wird. Die Entscheidung zwischen Neubau oder Sanierung obliegt der Samtgemeinde.

Rh Beckmann gibt, wie im SgAE und SgRE zu bedenken, dass ein Neubau in Breite einer Kreisstraße zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen wird und weist auf die damit verbundenen Probleme in den Ortschaften hin. Zudem ist er sich sicher, dass die Samtgemeinde die Straße nach Fertigstellung auf den Landkreis als Kreisstraße übertragen wird. In dem Fall fordert er, dass die Baukosten vom Landkreis übernommen werden. Mit einer möglichen Übertragung der Straße, sieht er keine Chance mehr die jetzige Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h beizubehalten und diese Straße für den LKW Verkehr zu sperren. Fakt ist, dass hier eine Straße gebaut werden soll, die die Gemeinde in der Form nicht benötigt.

Aufgrund der vorgetragenen Argumente stellt er folgenden, den von der Fraktion Zukunft Gusborn gestellten, ergänzenden Antrag.

 

 

Rh Struck fordert ein Gesamtkonzept mit innerörtlichen Lösungen.

 

Dass an diese Straße Modernisierungsbedarf hat, wurde bei der Besichtigung durch Ausschussmitglieder deutlich, so Bgm Ringel. Auch andere Straßen wurden besichtigt und eine Prioritätenliste erstellt. Das jährliche Budget für die Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen liegt bei 200.000 Euro. Hätte man sich nun für die Randsanierung der G3 entschieden, wäre das Budget komplett aufgebraucht und Arbeiten in anderen Gemeinden, hier verweist er auf Sarenseck, gar nicht mehr möglich gewesen. Daher rührt die Idee der Verwaltung Fördermittel zu beantragen. Ob diese tatsächlich fließen werden ist noch offen. Bgm Ringel betont ausdrücklich, dass der Ausbau bzw. Neubau der Straße nicht seiner Idee entspringt!

 

Rh Struck verweist auf die Verpflichtung zu einer sparsamen Wirtschaftsweise. Er plädiert für die Betonierung der Seitenränder für 350.000 Euro.

 

Herr Hesebeck, Fachbereichsleiter erklärt, dass der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue hier beschlossen hat 40.000 Euro für die Vorplanung einzustellen. Der Fachausschuss wird entsprechend in der nächsten Sitzung über die Möglichkeiten und auch über Fördernotwendigkeiten beraten.

Ferner widerspricht er der Aussage von Rh Beckmann, dass die G3 das Niveau einer Kreisstraße bekommt. Er verweist auf die Straße von Dannenberg kommend Richtung Bückau, die ähnliche Eigenschaften aufweist. Auch diese Straße wurde auf 5,50 Meter verbreitert, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ist dort eingerichtet.

Eine Kostenübernahme der Baukosten seitens des Landkreises wird nicht erfolgen. Der Landkreis gibt im Gegenzug zu diesem Tausch eine Kreisstraße ab, dieser Tausch wird nicht ohne vorherigen Ausbau erfolgen.

Die Mitfinanzierung des Ausbaues durch die Einwohner:innen über die Umlage bestätigt Herr Hesebeck, verweist aber auf das gleiche Prozedere vom Landkreis, die Kreisstraßen betreffend.

 

Stellv. Bgm Burmester unterstreicht, dass das Befahren der G3 in ihrem jetzigen Zustand gefährlich ist. Bei einem Ausbau möchte er diese aber für den Schwerlastverkehr gesperrt sehen.

 

Herr Hesebeck erläutert dazu, dass Schwerlastverkehr auf dieser Strecke grundsätzlich möglich ist und auch zu erlauben ist. Dieser fährt dort momentan nur aufgrund des schlechten Zustandes der Straße nicht.

 

Rf Heinz fragt, ob der Ausbau seitens der Samtgemeinde schon beschlossen ist.

Herr Hesebeck, Fachbereichsleiter, entgegnet dass im Samtgemeindeausschuss nur die Mittel zur Vorplanung zur Verfügung gestellt wurden. Seitens des Fachausschusses wird dann über die Möglichkeiten beraten. Der Bgm wird Meinungen seitens der Gemeinde sammeln und diese dann dem Samtgemeinderat als zu beratenden Antrag vorlegen.

 

Rh Beckmann betont die Notwendigkeit und Wichtigkeit die Ideen und Wünsche der Gemeinde Gusborn in die Planung miteinzubeziehen und diese dann entsprechend im in den Gremien und im Samtgemeinderat vorzutragen. Nur dann können diese auch bei der Verwendung der Fördersumme berücksichtigt werden.

 

Herr Hesebeck weist darauf hin, dass seitens der Gemeinde keine fördermittelschädlichen Forderungen gestellt werden sollten. Dann wären Planung und Fördermittelantragstellung hinfällig.

 

Rh Struck plädiert erneut dafür die unbefestigten Seitenstreifen zu betonieren und so erst gar keine Fördermittel zu benötigen.

 

Stellv. Bgm Fahren möchte nicht über das Wie entscheiden, ihm ist wichtig, dass die Straße verkehrssicher gemacht, die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h beibehalten und der Schwerlastverkehr der Straße verwiesen wird.

Weiter verweist er auf den, über den Heider Weg bis Klein Gusborn führenden, Fahrradweg. Zu Gunsten des Klimaschutzes sollte auf ein Abholzen des Waldes zur Schaffung einer Fläche für den Radweg verzichtet werden.

Er schlägt vor über die Ergänzungen der Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/Soli der Gemeinde Gusborn im Einzelnen abzustimmen und anschließend mit dem Antrag der Fraktion Zukunft Gusborn zusammen zu führen. Einzig von der Ergänzung „Kostenübernahme durch den Landkreis“ rät er ab.

 

Rh Beckmann schlägt stattdessen vor den Antrag der Fraktion Zukunft Gusborn komplett zu übernehmen und die Ergänzungen der Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/Soli einzuarbeiten.

 

Bgm Ringel weist darauf hin, dass es mit den Ergänzungen sicher keine Fördermittel geben wird.

Diese Straße soll für den überörtlichen Verkehr ausgebaut werden, dem widerspricht die Forderung den Schwerlastverkehr der Straße zu verweisen.

 

Rh Beckmann erklärt, dass sich beide Gruppierungen vom Grundsatz einig sind. Die Diskussion über die Ergänzungen seiner Gruppe erfolgt im Samtgemeindeausschuss, die Entscheidung darüber trifft der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Bgm Ringel lässt darüber abstimmen, den vorgestellten Antrag, versehen mit den Ergänzungen bei der Samtgemeinde einzureichen.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss: