Sitzung: 10.11.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 4
Vorlage: 30/0424/2022
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Fraktion „Zukunft Gusborn“ vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt.
Zum Antrag wir in
der Sitzung durch die Antragstellerin vorgetragen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Nach Beratung in
der Sitzung.
Bgm Ringel verliest
den Antrag der Fraktion Zukunft Gusborn.
Dieser soll erst
hier im Rat beschlossen werden, dann erst geht er an die Samtgemeinde.
Rh Struck erläutert
die Vorlage sei irreführend, er habe es so verstanden, dass der Antrag schon
bei der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden ist.
Dieses bekräftigt
auch Rh Beckmann. So hat Herr Hesebeck, Fachbereichsleiter, auf der Sitzung des
Rates der Samtgemeinde Elbtalaue XI/05 vom 01.11.2022 ausgesagt, dass ihm
dieser Antrag bereits vorliegen würde.
Herr Hesebeck
erläutert, dass dies zwar zutrifft, der Antrag der Fraktion Zukunft Gusborn der
Samtgemeinde aber lediglich zur Vorlagenerstellung zur Verfügung gestellt
wurde. Dieser soll heute im Rat behandelt und evt. mit Änderungen versehen
werden.
Rh Beckmann
hinterfragt ob die Aussage, dass finanzielle Auswirkungen derzeit nicht
bezifferbar sind, eine eventuelle Kostenbeteiligung der Gemeinde Gusborn
bedeutet. Die Entscheidung des Ausbaues fällt die Samtgemeinde und damit trägt
sie auch die Kosten. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema befürwortet er
grundsätzlich. Die finanziellen Auswirkungen bei Beschlussfassung müssen daher
mit „keine“ vermerkt werden.
Herr Hesebeck,
Fachbereichsleiter, erläutert hierzu, dass der vorliegende Antrag erstmal keine
Kosten verursacht. Und auch für den Ausbau der Straße werden wahrscheinlich
keine Kosten für die Gemeinde entstehen. Wenn aber innerorts bauliche Maßnahmen
beschlossen werden, so wie im vorliegenden Antrag auch vermerkt, ist die
Gemeinde zuständig. Da der Vorlagenersteller dies bei Vorlagenerstellung nicht
ausschließen kann, sind die finanziellen Auswirkungen bei Beschlussfassung als
„derzeit nicht bezifferbar“ angegeben.
Rh Beckmann merkt
an, dass bei Beschlussfassung dringend auf eine entsprechende Formulierung
geachtet werden muss.
Weiter weist er
darauf hin, dass die Straße in Zadrau bis zum Hof Schulz im
Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde liegt.
Zur Sache selber
trägt er vor, dass die unbefestigten Seitenstreifen nicht aufgrund der geringen
Breite der Straße, sondern aufgrund von, bei Gegenverkehr, ausweichenden, zu
schnell fahrenden, Fahrzeugen kaputtgefahren werden. Dies führt dann einem
Wegbrechen der Straßenränder, die Straße an sich befindet sich in einem guten
Zustand. Dazu gab es seitens der Samtgemeinde den Vorschlag die Randstreifen zu
betonieren. Dies hätte Kosten in Höhe von 350.000 Euro verursacht. In der
Fachausschusssitzung folgte dann die Idee, die Straße komplett neu zu machen.
Voraussetzung dafür ist eine Förderung vom Land mit 75 %. Die geschätzten
Baukosten betragen 2,5 Millionen Euro. Die restlichen 25 %, ca. 600.000 Euro
müssen dann von der Samtgemeinde aufgebracht werden, bzw. durch die
Grundsteuer, die in die Samtgemeindeumlage einfließt, auch von den
Anwohner:innen finanziert werden. Dies bedeutet, dass die Anwohner:innen eine
Straße finanzieren, die größtenteils vom überörtlichen Verkehr genutzt wird.
Die Entscheidung zwischen Neubau oder Sanierung obliegt der Samtgemeinde.
Rh Beckmann gibt,
wie im SgAE und SgRE zu bedenken, dass ein Neubau in Breite einer Kreisstraße
zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen wird und weist auf die damit
verbundenen Probleme in den Ortschaften hin. Zudem ist er sich sicher, dass die
Samtgemeinde die Straße nach Fertigstellung auf den Landkreis als Kreisstraße
übertragen wird. In dem Fall fordert er, dass die Baukosten vom Landkreis
übernommen werden. Mit einer möglichen Übertragung der Straße, sieht er keine
Chance mehr die jetzige Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h beizubehalten
und diese Straße für den LKW Verkehr zu sperren. Fakt ist, dass hier eine
Straße gebaut werden soll, die die Gemeinde in der Form nicht benötigt.
Aufgrund der
vorgetragenen Argumente stellt er folgenden, den von der Fraktion Zukunft
Gusborn gestellten, ergänzenden Antrag.
Rh Struck fordert
ein Gesamtkonzept mit innerörtlichen Lösungen.
Dass an diese
Straße Modernisierungsbedarf hat, wurde bei der Besichtigung durch
Ausschussmitglieder deutlich, so Bgm Ringel. Auch andere Straßen wurden
besichtigt und eine Prioritätenliste erstellt. Das jährliche Budget für die
Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen liegt bei 200.000 Euro. Hätte man
sich nun für die Randsanierung der G3 entschieden, wäre das Budget komplett
aufgebraucht und Arbeiten in anderen Gemeinden, hier verweist er auf Sarenseck,
gar nicht mehr möglich gewesen. Daher rührt die Idee der Verwaltung
Fördermittel zu beantragen. Ob diese tatsächlich fließen werden ist noch offen.
Bgm Ringel betont ausdrücklich, dass der Ausbau bzw. Neubau der Straße nicht
seiner Idee entspringt!
Rh Struck verweist
auf die Verpflichtung zu einer sparsamen Wirtschaftsweise. Er plädiert für die
Betonierung der Seitenränder für 350.000 Euro.
Herr Hesebeck,
Fachbereichsleiter erklärt, dass der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde
Elbtalaue hier beschlossen hat 40.000 Euro für die Vorplanung einzustellen. Der
Fachausschuss wird entsprechend in der nächsten Sitzung über die Möglichkeiten
und auch über Fördernotwendigkeiten beraten.
Ferner widerspricht
er der Aussage von Rh Beckmann, dass die G3 das Niveau einer Kreisstraße
bekommt. Er verweist auf die Straße von Dannenberg kommend Richtung Bückau, die
ähnliche Eigenschaften aufweist. Auch diese Straße wurde auf 5,50 Meter
verbreitert, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ist dort eingerichtet.
Eine
Kostenübernahme der Baukosten seitens des Landkreises wird nicht erfolgen. Der
Landkreis gibt im Gegenzug zu diesem Tausch eine Kreisstraße ab, dieser Tausch
wird nicht ohne vorherigen Ausbau erfolgen.
Die Mitfinanzierung
des Ausbaues durch die Einwohner:innen über die Umlage bestätigt Herr Hesebeck,
verweist aber auf das gleiche Prozedere vom Landkreis, die Kreisstraßen
betreffend.
Stellv. Bgm
Burmester unterstreicht, dass das Befahren der G3 in ihrem jetzigen Zustand
gefährlich ist. Bei einem Ausbau möchte er diese aber für den Schwerlastverkehr
gesperrt sehen.
Herr Hesebeck
erläutert dazu, dass Schwerlastverkehr auf dieser Strecke grundsätzlich möglich
ist und auch zu erlauben ist. Dieser fährt dort momentan nur aufgrund des
schlechten Zustandes der Straße nicht.
Rf Heinz fragt, ob
der Ausbau seitens der Samtgemeinde schon beschlossen ist.
Herr Hesebeck,
Fachbereichsleiter, entgegnet dass im Samtgemeindeausschuss nur die Mittel zur
Vorplanung zur Verfügung gestellt wurden. Seitens des Fachausschusses wird dann
über die Möglichkeiten beraten. Der Bgm wird Meinungen seitens der Gemeinde
sammeln und diese dann dem Samtgemeinderat als zu beratenden Antrag vorlegen.
Rh Beckmann betont
die Notwendigkeit und Wichtigkeit die Ideen und Wünsche der Gemeinde Gusborn in
die Planung miteinzubeziehen und diese dann entsprechend im in den Gremien und
im Samtgemeinderat vorzutragen. Nur dann können diese auch bei der Verwendung
der Fördersumme berücksichtigt werden.
Herr Hesebeck weist
darauf hin, dass seitens der Gemeinde keine fördermittelschädlichen Forderungen
gestellt werden sollten. Dann wären Planung und Fördermittelantragstellung
hinfällig.
Rh Struck plädiert
erneut dafür die unbefestigten Seitenstreifen zu betonieren und so erst gar
keine Fördermittel zu benötigen.
Stellv. Bgm Fahren
möchte nicht über das Wie entscheiden, ihm ist wichtig, dass die Straße
verkehrssicher gemacht, die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h
beibehalten und der Schwerlastverkehr der Straße verwiesen wird.
Weiter verweist er
auf den, über den Heider Weg bis Klein Gusborn führenden, Fahrradweg. Zu
Gunsten des Klimaschutzes sollte auf ein Abholzen des Waldes zur Schaffung
einer Fläche für den Radweg verzichtet werden.
Er schlägt vor über
die Ergänzungen der Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/Soli der Gemeinde Gusborn
im Einzelnen abzustimmen und anschließend mit dem Antrag der Fraktion Zukunft
Gusborn zusammen zu führen. Einzig von der Ergänzung „Kostenübernahme durch den
Landkreis“ rät er ab.
Rh Beckmann schlägt
stattdessen vor den Antrag der Fraktion Zukunft Gusborn komplett zu übernehmen
und die Ergänzungen der Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/Soli einzuarbeiten.
Bgm Ringel weist
darauf hin, dass es mit den Ergänzungen sicher keine Fördermittel geben wird.
Diese Straße soll
für den überörtlichen Verkehr ausgebaut werden, dem widerspricht die Forderung
den Schwerlastverkehr der Straße zu verweisen.
Rh Beckmann
erklärt, dass sich beide Gruppierungen vom Grundsatz einig sind. Die Diskussion
über die Ergänzungen seiner Gruppe erfolgt im Samtgemeindeausschuss, die
Entscheidung darüber trifft der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.
Bgm Ringel lässt
darüber abstimmen, den vorgestellten Antrag, versehen mit den Ergänzungen bei
der Samtgemeinde einzureichen.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss: