Herr Scholz, EVE, gibt hier den Hinweis auf die Internetseite mit einer guten Anleitung für PV-Stecker-Anlagen. Weiter berichtet er, dass bei der Installation von Anlagen bis 600 Watt ein vereinfachtes Verfahren gilt. Es wird kein Elektroinstallateur benötigt.

Die Anlagen müssen grundsätzlich beim Energieversorger und im Marktstammdatenregister angemeldet werden, zudem bedarf es eines, VDE Richtlinien entsprechenden, Energiesteckers. Für den überschüssig eingespeisten Strom gibt es gemäß Tarif eine Vergütung. Auf eine Einspeisevergütung kann aber auch verzichtet werden. Die Kosten für den dafür nötigen Tausch des Zählers belaufen sich auf einmalige 54 Euro. Bei Inbetriebnahme erhält der Kunde einen Zählerwechselschein. Weiter erklärt er, dass diese Anlagen ein Stromnetz brauchen, sie sind nicht für die Notstromversorgung geeignet.

 

Rh Beckmann fragt, ob die EVE den Antrag für eine PV-Stecker-Anlage auch ablehnen kann.

Herr Scholz erwidert hier, dass die EVE lediglich auf die einzuhaltenden Regeln verweist, sobald diese eingehalten sind, wird das Gerät angeschlossen.

 

Stellv. Bgm Burmester erkundigt sich, ob für den Zweirichtungszähler Gebühren anfallen.

Dieses verneint Herr Scholz.

 

Rh Beckmann hinterfragt, ob die Versorgung der Straßenbeleuchtung über PV-Anlagen mit Speicher möglich ist.

Herr Scholz erläutert, dass dies grundsätzlich möglich ist, hier gestaltet sich allerdings der Weg von der PV-Anlage zur Schaltstelle oft problematisch. Befindet sich die Anlage nicht in direkter Nähe zur Schaltstelle, müssen Kabel dorthin verlegt werden.

 

Bgm Ringel wirft ein, dass die Versorgung nur gesichert ist, wenn auch permanent die Sonne scheint. Dies bestätigt Herr Scholz. Die Speicher müssen entsprechend groß genug sein. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Straßenbeleuchtung mit dem Strom der EVE zu versorgen und im Gegenzug selbst erzeugten in das Netz der EVE einzuspeisen. Er hält die Versorgung der Straßenbeleuchtung über PV Analgen für schwierig und empfiehlt hier die Beratung mittels eines Fachmannes mit einem entsprechenden Simulationsprogramm.

 

Rh Struck fragt, ob die Netze der EVE für den, durch PV-Anlagen, erzeugten Strom nutzbar sind.

Dies verneint Herr Scholz, der so erzeugte Strom muss direkt in die Schaltstelle eingespeist werden.

Rh Struck verweist auf die Möglichkeit den Strom in eine Cloud einzuspeichern.

Herr Scholz weist darauf hin, dass es sich dann um eine Direktvermarktung handelt.