Sitzung: 10.11.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Herr Scholz, EVE, gibt hier
den Hinweis auf die Internetseite mit einer guten Anleitung für
PV-Stecker-Anlagen. Weiter berichtet er, dass bei der Installation von Anlagen
bis 600 Watt ein vereinfachtes Verfahren gilt. Es wird kein Elektroinstallateur
benötigt.
Die Anlagen müssen
grundsätzlich beim Energieversorger und im Marktstammdatenregister angemeldet
werden, zudem bedarf es eines, VDE Richtlinien entsprechenden, Energiesteckers.
Für den überschüssig eingespeisten Strom gibt es gemäß Tarif eine Vergütung.
Auf eine Einspeisevergütung kann aber auch verzichtet werden. Die Kosten für
den dafür nötigen Tausch des Zählers belaufen sich auf einmalige 54 Euro. Bei
Inbetriebnahme erhält der Kunde einen Zählerwechselschein. Weiter erklärt er,
dass diese Anlagen ein Stromnetz brauchen, sie sind nicht für die
Notstromversorgung geeignet.
Rh Beckmann fragt, ob die
EVE den Antrag für eine PV-Stecker-Anlage auch ablehnen kann.
Herr Scholz erwidert hier,
dass die EVE lediglich auf die einzuhaltenden Regeln verweist, sobald diese
eingehalten sind, wird das Gerät angeschlossen.
Stellv. Bgm Burmester
erkundigt sich, ob für den Zweirichtungszähler Gebühren anfallen.
Dieses verneint Herr
Scholz.
Rh Beckmann hinterfragt, ob
die Versorgung der Straßenbeleuchtung über PV-Anlagen mit Speicher möglich ist.
Herr Scholz erläutert, dass
dies grundsätzlich möglich ist, hier gestaltet sich allerdings der Weg von der
PV-Anlage zur Schaltstelle oft problematisch. Befindet sich die Anlage nicht in
direkter Nähe zur Schaltstelle, müssen Kabel dorthin verlegt werden.
Bgm Ringel wirft ein, dass
die Versorgung nur gesichert ist, wenn auch permanent die Sonne scheint. Dies
bestätigt Herr Scholz. Die Speicher müssen entsprechend groß genug sein.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Straßenbeleuchtung mit dem Strom
der EVE zu versorgen und im Gegenzug selbst erzeugten in das Netz der EVE
einzuspeisen. Er hält die Versorgung der Straßenbeleuchtung über PV Analgen für
schwierig und empfiehlt hier die Beratung mittels eines Fachmannes mit einem
entsprechenden Simulationsprogramm.
Rh Struck fragt, ob die
Netze der EVE für den, durch PV-Anlagen, erzeugten Strom nutzbar sind.
Dies verneint Herr Scholz,
der so erzeugte Strom muss direkt in die Schaltstelle eingespeist werden.
Rh Struck verweist auf die
Möglichkeit den Strom in eine Cloud einzuspeichern.
Herr Scholz weist darauf
hin, dass es sich dann um eine Direktvermarktung handelt.