Stellv. Bgmin Klappstein teilt mit, dass sie vermehrt von Einwohnerinnen und Einwohnern angesprochen wurde, dass in der Ortslage Schmessau die Straße durch mehrere Fahrzeuge wie PKWs und Anhänger deutlich eingeengt ist.

Ist es rechtlich in Ordnung, dass Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum stehen, so die Frage von stellv. Bgmin Klappstein.

 

Bgm Stegemann wird dies mit dem Ordnungsamt klären, wenn dort keine Abhilfe geleistet werden sollte.

 

Rh Scherlies möchte an dieser Stelle erwähnen, dass bei Verfolgung des ruhenden Verkehrs dann auch mal die Verunreinigungen der Straßen und Wege verfolgt werden sollten, da es sogar Bußgeldrelevant ist, wenn man die verursachten Verunreinigungen wie zum Beispiel starke Verschmutzung aus Profilen etc. nicht entfernt.