Sitzung: 20.10.2022 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Mertins bittet um eine
Auflistung der Tätigkeiten des Betriebshofes und welche davon im nächsten Jahr
umsatzsteuerpflichtig werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Umsatzsteuerpflichtig werden alle Tätigkeiten für
Dritte, das heißt auch für die Gemeinden und für die Städte Dannenberg (Elbe)
und Hitzacker (Elbe).
Für die per Satzung geregelte maschinelle
Straßenreinigung gibt es keine Umsatzsteuerpflicht.
Straßenreinigung im Rahmen der Straßenunterhaltung ist
umsatzsteuerpflichtig.
Die Samtgemeinde und das Bestattungswesen sind nicht
umsatzsteuerpflichtig