Sitzung: 08.11.2022 Ausschuss für Finanzen, Controlling und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 05/0299/2022
Sachverhalt:
Rh Schwidder hat in der Sitzung des Ausschusses am 25.01.2022 darum gebeten, den Punkt „Wirtschaftsförderung der Stadt“ aufzunehmen, in welchem dargestellt wird, was alles an Mitteln im Rahmen der Wirtschaftsförderung bewegt wird.
Hierzu wird Stadtdirektor Jürgen Meyer in der Sitzung berichten.
SgBm Meyer stellt
anhand der Vorlage die Kostenstellen sowie die direkten Fördermöglichkeiten,
welche in Verbindung mit der Wirtschaftsförderung stehen, vor.
Rh Schwidder nimmt
ab 18:02 Uhr an der Sitzung teil.
Zudem weist SgBm
Meyer darauf hin, dass für die Flächen, welche derzeit durch die
Sekundarerschließung erschlossen werden, eine hohe Nachfrage besteht.
Im Bereich der
gewerblichen Entwicklung lag der Schwerpunkt der betrieblichen Förderung in der
Vergangenheit in der Bauleitplanung. Die Stadt Dannenberg hat in der
Vergangenheit für sich entschieden, dass sie bei betrieblichen Ansiedlungen und
bei der Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen die Kosten der
Bauleitplanung übernimmt.
Rh Stoedter nimmt
ab 18:06 Uhr an der Sitzung teil.
SgBm Meyer
informiert, dass jedes Gewerbegrundstück mit einem 5 Meter breiten
Pflanzstreifen versehen werden muss, wodurch die Problematik entsteht, dass
gerade bei kleinen Grundstücken und den Vorgaben aus dem Bebauungsplan Flächen
dadurch verloren gehen. Hierfür seien in der B-Planung zusätzliche Flächen
ausgewiesen, in dem dieser Bereich anderweitig ausgeglichen werden kann. Dies
wäre ein Bereich, in dem man unterstützend mit einem Teil der Haushaltsrest
tätig werden könne. Bei der Entstehung des Gewerbegebiets sei zunächst an
größere Ansiedlungen gedacht worden. Die Realität zeigt jedoch, dass zurzeit
für die kleinteilige Ansiedlung, auch in Zeiten schwieriger Konjunktur,
durchaus eine nicht unerhebliche Nachfrage besteht.
Lt. SgBm Meyer
müsse für den Standort Dannenberg (Elbe) dringend ein Standortprofil erstellt
werden. Dies sei aus den letzten Diskussionen bei Ansiedlungsprojekten deutlich
geworden. Anhand einer Checkliste werde geprüft, was vorhanden ist. Dazu zählen
z. B. Schulen, Behörden und Krankenhäuser. Kita und Schule sind gerade bei
Unternehmen, die mit Technologie zu tun haben, wichtig. Bei Ansiedlungsfragen
spiele das Thema Familie und Beruf im Gegensatz zu früher eine nicht unerhebliche
Rolle. Für den Standort Dannenberg (Elbe) ist der Bahnanschluss klar von
Vorteil gegenüber den anderen Standorten. Durch die Situation mit den Natur-
und Landschaftsschutzgebieten sei es ein Stück weit schwierig, sich großflächig
in diesen Bereichen zu entwickeln.
SgBm Meyer weist
darauf hin, dass die Samtgemeinde den gesamten Bereich hinter Conti mit einem
F-Plan gesichert habe. Dies bedeutet, dass es zwar noch kein Baurecht gibt,
aber ein Planungsrecht, welches rechtsverbindlich ist. Zu den Flächen, die der
Stadt gehören, zählt zum Beispiel die Fläche gegenüber Querdeich, welche eine
strategische Fläche darstellt sowie die Fläche des künftigen Standortes
Hagebaus im Bückauer Weg. Zumindest was die Flächenvorräte angeht, ist die
Stadt bauplanungsrechtlich relativ gut aufgestellt.
Lt. SgBm Meyer
erhielt die Stadt für den Bereich der Innenstadt von der Landesbeauftragten für
die Städtebauförderung einen Bewilligungsbescheid über 1,6 Mio. Euro, mit einer
90%igen Förderung. Aus dem Bewilligungsprogramm des Bundesprogramms gab es
400.000 Euro, auch mit einer 90%igen Förderung. Somit ist die Stadt, was die
Finanzmöglichkeiten betrifft, ebenfalls gut aufgestellt.
Bg Behning fragt
nach, welcher Zeitraum für den Beginn der Stadtsanierung angedacht sei.
SgBm Meyer
erläutert, dass zunächst ein Sanierungsträger europaweit ausgeschrieben werden
müsse. Unabhängig davon läuft die Abgrenzung des Gebietes in Abgleich mit der
Maßnahme „Stadtgrün“. Das Ganze wird erst seinen Niederschlag finden, wenn die
Sanierungssatzung beschlossen wurde. Steht der Sanierungsträger fest, wird
zunächst die öffentliche Beteiligung stattfinden, in der das Vorhaben und die
Abgrenzung vorgetragen wird. Es muss sich dann mit der Rahmenplanung
beschäftigt werden. In Hinblick auf das Projekt Wohnen müsse man sich mit dem
Thema der privaten Sanierungen auseinandersetzen. In der letzten Sanierung
wurden sogenannte Modernisierungsgutachten gefördert, welche zu 100 % aus
Eigenmitteln von der Stadt bezahlt wurden. Dies sind Entscheidungen, die dem Rat
obliegen.
Bg Behning erfragt
das Quartal für die Verabschiedung der Sanierungssatzung.
Lt. SgBm Meyer soll
die Verabschiedung Mitte des nächsten Jahres erfolgen.
Rh Kelm bedankt
sich für den Vortrag und fragt an, ob die noch vorhandenen Mittel übertragbar
seien.
FBL Kern verweist
darauf, dass dies immer auf den Einzelfall ankommt, wie die Maßnahmen
finanziert sind. Bei den Investitionen werden die Haushaltsreste übertragen,
bei Kreditfinanzierungen ist dies nur 2 Jahre möglich.
Rh Kelm fragt an,
wie es sich mit der Unterstützung von Kleinstbetrieben in der Stadt verhält,
wenn diese z. B. Energiesparmaßnahmen umsetzen.
SgBm Meyer sieht
diese Angelegenheit als schwierig an. Es müsse ein Regelwerk geben, nach
welchen Maßstäben die Mittel verteilt werden. Der Verwaltungsaufwand durch die
Vorgaben der EU ist so hoch sodass der Zuschuss in keinem Verhältnis zum
Verwaltungsaufwand stehe. Man müsse die Eigentümer von einer umfassenden
Modernisierung, z. B. in Hinblick auf die Gebäudedämmung, überzeugen. Der
Mitteleinsatz soll einen Mehrwert zum einen für das Klima, aber auch für die
Eigentümer und letztendlich auch für die Stadt selber, darstellen.
Lt. SgBm Meyer
sollte das Augenmerk auf die Betriebe gelegt werden die keine Betriebsnachfolge
besitzen, um diese zu halten. In dieser Hinsicht, kann der neue Eigentümer in
seinem Vorhaben eher unterstützt werden. Zu gegebener Zeit muss diskutiert
werden, inwieweit bei Gebäudesanierungen zukunftssichere Technik zu verwenden
ist.
Rh Stoedter schlägt
vor, die Läden einmal aus einer anderen Perspektive zu betrachten, z. B,
inwiefern Neuerungen für Einsparungen sorgen können.
Rh Brüggemann
möchte wissen, wo die Wirtschaftsförderung des Landkreises in Hinblick auf die
Süderelbe und wo die Wirtschaftsförderung der Samtgemeinde der Stadt greift.
SgBm Meyer
erläutert, dass die Wirtschaftsförderung damals komplett dem Landkreis
unterlag. Die Wirtschaftsförderung wurde dann ausgeschrieben, woraufhin die
Süderelbe den Zuschlag bekam. Mit der Süderelbe gibt es klare Absprachen. Die
Samtgemeinde bespricht den planungsrechtlichen Teil, die Süderelbe übernimmt
den anderen Part und prüft die tatsächlichen Möglichkeiten der
Wirtschaftsförderung aus Efre oder der GA-Förderung. Es findet eine gemeinsame
Bearbeitung statt. Die Samtgemeinde plant die Grundstücke und übernimmt die
Bauleitplanung. Die eigentliche Abwicklung der Wirtschaftsförderung erfolgt
schließlich durch die Süderelbe im Auftrag des Landkreises. SgBm Meyer ist sehr
zufrieden mit der Leistung und der Zusammenarbeit.
Rh Brüggemann fragt
nach Einbußen bei der Zusammenarbeit durch Fluktuation.
SgBm Meyer erklärt,
einen festen Ansprechpartner zu haben, auf den Verlass sei. Die Süderelbe
moderiert z. B. die Zusammenarbeit der Metallbaufirmen im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Es finden dort regelmäßig Unternehmertreffen statt. Bei der Samtgemeinde wird
die Süderelbe bei entsprechenden Ansiedelungsprojekten tätig.
Rh Schwidder ist
zufrieden, dass das Thema so umfänglich diskutiert wurde und schlägt vor ca. 2
Mal im Jahr ein Brainstorming anhand der Zahlen durchzuführen. RH Schwidder fragt an, ob zumindest ein Teil
des Übertrages von den Haushaltsresten in das Projekt Neu Tramm investiert
werden könne.
SgBm Meyer
erläutert, dass dies überlegenswert sei. Auf Grund der naturräumlichen
Situation gibt es wenig Möglichkeiten der Erweiterung. Die Kaserne Neu Tramm
ist ein überplanter Bereich von 27 Hektar mit F-Plan, davon 2/3 mit B-Plan. Es
ist eine der wenigen Flächen im Landkreis die es so in dieser Größenordnung nicht
mehr geben wird. Strategisch gesehen ist dies eine Zukunftsfläche für die
Entwicklung des Landkreises Lüchow-Dannenbergs, die zufälligerweise mit
Schwerpunkt in der Stadt Dannenberg liegt. Diese Chance müsse aus
Entwicklungsgesichtspunkten genutzt werden.
Bg Behning verlässt
um 18:46 Uhr die Sitzung.
Hinsichtlich der
Haushaltsreste sei noch nichts angedacht. Der Planungsverband hat deutlich
gemacht, dass Entscheidungen nur im Gleichschritt funktionieren. Die Stadt
Dannenberg (Elbe) und die Gemeinde Jameln als Planungsverband, die Samtgemeinde
Elbtalaue und der Landkreis. Alleingänge der Stadt gehen nicht, weil aus der
Raumordnung zu viele Abhängigkeiten bestehen. Auf Grund dessen hat der
Planungsverband beschlossen, dass alle Planungs- und Finanzierungsfragen
gemeinsam abgestimmt werden sollen. Die Mittel aus den Haushaltsresten sind
Gelder, die ohne Kreditgenehmigung zur Verfügung stehen würden.
SgBm Meyer verlässt
um 18:56 Uhr die Sitzung.
Beschlussvorschlag: