Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Rh Schwidder hat in der Sitzung des Ausschusses am 25.01.2022 darum gebeten, den Punkt „Wirtschaftsförderung der Stadt“ aufzunehmen, in welchem dargestellt wird, was alles an Mitteln im Rahmen der Wirtschaftsförderung bewegt wird.

Hierzu wird Stadtdirektor Jürgen Meyer in der Sitzung berichten.

 

 

SgBm Meyer stellt anhand der Vorlage die Kostenstellen sowie die direkten Fördermöglichkeiten, welche in Verbindung mit der Wirtschaftsförderung stehen, vor.

 

Rh Schwidder nimmt ab 18:02 Uhr an der Sitzung teil.

 

Zudem weist SgBm Meyer darauf hin, dass für die Flächen, welche derzeit durch die Sekundarerschließung erschlossen werden, eine hohe Nachfrage besteht.

 

Im Bereich der gewerblichen Entwicklung lag der Schwerpunkt der betrieblichen Förderung in der Vergangenheit in der Bauleitplanung. Die Stadt Dannenberg hat in der Vergangenheit für sich entschieden, dass sie bei betrieblichen Ansiedlungen und bei der Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen die Kosten der Bauleitplanung übernimmt.

 

Rh Stoedter nimmt ab 18:06 Uhr an der Sitzung teil.

 

SgBm Meyer informiert, dass jedes Gewerbegrundstück mit einem 5 Meter breiten Pflanzstreifen versehen werden muss, wodurch die Problematik entsteht, dass gerade bei kleinen Grundstücken und den Vorgaben aus dem Bebauungsplan Flächen dadurch verloren gehen. Hierfür seien in der B-Planung zusätzliche Flächen ausgewiesen, in dem dieser Bereich anderweitig ausgeglichen werden kann. Dies wäre ein Bereich, in dem man unterstützend mit einem Teil der Haushaltsrest tätig werden könne. Bei der Entstehung des Gewerbegebiets sei zunächst an größere Ansiedlungen gedacht worden. Die Realität zeigt jedoch, dass zurzeit für die kleinteilige Ansiedlung, auch in Zeiten schwieriger Konjunktur, durchaus eine nicht unerhebliche Nachfrage besteht.

 

Lt. SgBm Meyer müsse für den Standort Dannenberg (Elbe) dringend ein Standortprofil erstellt werden. Dies sei aus den letzten Diskussionen bei Ansiedlungsprojekten deutlich geworden. Anhand einer Checkliste werde geprüft, was vorhanden ist. Dazu zählen z. B. Schulen, Behörden und Krankenhäuser. Kita und Schule sind gerade bei Unternehmen, die mit Technologie zu tun haben, wichtig. Bei Ansiedlungsfragen spiele das Thema Familie und Beruf im Gegensatz zu früher eine nicht unerhebliche Rolle. Für den Standort Dannenberg (Elbe) ist der Bahnanschluss klar von Vorteil gegenüber den anderen Standorten. Durch die Situation mit den Natur- und Landschaftsschutzgebieten sei es ein Stück weit schwierig, sich großflächig in diesen Bereichen zu entwickeln.

 

SgBm Meyer weist darauf hin, dass die Samtgemeinde den gesamten Bereich hinter Conti mit einem F-Plan gesichert habe. Dies bedeutet, dass es zwar noch kein Baurecht gibt, aber ein Planungsrecht, welches rechtsverbindlich ist. Zu den Flächen, die der Stadt gehören, zählt zum Beispiel die Fläche gegenüber Querdeich, welche eine strategische Fläche darstellt sowie die Fläche des künftigen Standortes Hagebaus im Bückauer Weg. Zumindest was die Flächenvorräte angeht, ist die Stadt bauplanungsrechtlich relativ gut aufgestellt.

 

Lt. SgBm Meyer erhielt die Stadt für den Bereich der Innenstadt von der Landesbeauftragten für die Städtebauförderung einen Bewilligungsbescheid über 1,6 Mio. Euro, mit einer 90%igen Förderung. Aus dem Bewilligungsprogramm des Bundesprogramms gab es 400.000 Euro, auch mit einer 90%igen Förderung. Somit ist die Stadt, was die Finanzmöglichkeiten betrifft, ebenfalls gut aufgestellt.

 

Bg Behning fragt nach, welcher Zeitraum für den Beginn der Stadtsanierung angedacht sei.

 

SgBm Meyer erläutert, dass zunächst ein Sanierungsträger europaweit ausgeschrieben werden müsse. Unabhängig davon läuft die Abgrenzung des Gebietes in Abgleich mit der Maßnahme „Stadtgrün“. Das Ganze wird erst seinen Niederschlag finden, wenn die Sanierungssatzung beschlossen wurde. Steht der Sanierungsträger fest, wird zunächst die öffentliche Beteiligung stattfinden, in der das Vorhaben und die Abgrenzung vorgetragen wird. Es muss sich dann mit der Rahmenplanung beschäftigt werden. In Hinblick auf das Projekt Wohnen müsse man sich mit dem Thema der privaten Sanierungen auseinandersetzen. In der letzten Sanierung wurden sogenannte Modernisierungsgutachten gefördert, welche zu 100 % aus Eigenmitteln von der Stadt bezahlt wurden. Dies sind Entscheidungen, die dem Rat obliegen.

 

Bg Behning erfragt das Quartal für die Verabschiedung der Sanierungssatzung.

 

Lt. SgBm Meyer soll die Verabschiedung Mitte des nächsten Jahres erfolgen.

 

Rh Kelm bedankt sich für den Vortrag und fragt an, ob die noch vorhandenen Mittel übertragbar seien.

 

FBL Kern verweist darauf, dass dies immer auf den Einzelfall ankommt, wie die Maßnahmen finanziert sind. Bei den Investitionen werden die Haushaltsreste übertragen, bei Kreditfinanzierungen ist dies nur 2 Jahre möglich. 

 

Rh Kelm fragt an, wie es sich mit der Unterstützung von Kleinstbetrieben in der Stadt verhält, wenn diese z. B. Energiesparmaßnahmen umsetzen.

 

SgBm Meyer sieht diese Angelegenheit als schwierig an. Es müsse ein Regelwerk geben, nach welchen Maßstäben die Mittel verteilt werden. Der Verwaltungsaufwand durch die Vorgaben der EU ist so hoch sodass der Zuschuss in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehe. Man müsse die Eigentümer von einer umfassenden Modernisierung, z. B. in Hinblick auf die Gebäudedämmung, überzeugen. Der Mitteleinsatz soll einen Mehrwert zum einen für das Klima, aber auch für die Eigentümer und letztendlich auch für die Stadt selber, darstellen.

 

Lt. SgBm Meyer sollte das Augenmerk auf die Betriebe gelegt werden die keine Betriebsnachfolge besitzen, um diese zu halten. In dieser Hinsicht, kann der neue Eigentümer in seinem Vorhaben eher unterstützt werden. Zu gegebener Zeit muss diskutiert werden, inwieweit bei Gebäudesanierungen zukunftssichere Technik zu verwenden ist.

 

Rh Stoedter schlägt vor, die Läden einmal aus einer anderen Perspektive zu betrachten, z. B, inwiefern Neuerungen für Einsparungen sorgen können.

 

Rh Brüggemann möchte wissen, wo die Wirtschaftsförderung des Landkreises in Hinblick auf die Süderelbe und wo die Wirtschaftsförderung der Samtgemeinde der Stadt greift.

 

SgBm Meyer erläutert, dass die Wirtschaftsförderung damals komplett dem Landkreis unterlag. Die Wirtschaftsförderung wurde dann ausgeschrieben, woraufhin die Süderelbe den Zuschlag bekam. Mit der Süderelbe gibt es klare Absprachen. Die Samtgemeinde bespricht den planungsrechtlichen Teil, die Süderelbe übernimmt den anderen Part und prüft die tatsächlichen Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung aus Efre oder der GA-Förderung. Es findet eine gemeinsame Bearbeitung statt. Die Samtgemeinde plant die Grundstücke und übernimmt die Bauleitplanung. Die eigentliche Abwicklung der Wirtschaftsförderung erfolgt schließlich durch die Süderelbe im Auftrag des Landkreises. SgBm Meyer ist sehr zufrieden mit der Leistung und der Zusammenarbeit.

 

Rh Brüggemann fragt nach Einbußen bei der Zusammenarbeit durch Fluktuation.

 

SgBm Meyer erklärt, einen festen Ansprechpartner zu haben, auf den Verlass sei. Die Süderelbe moderiert z. B. die Zusammenarbeit der Metallbaufirmen im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Es finden dort regelmäßig Unternehmertreffen statt. Bei der Samtgemeinde wird die Süderelbe bei entsprechenden Ansiedelungsprojekten tätig.

 

Rh Schwidder ist zufrieden, dass das Thema so umfänglich diskutiert wurde und schlägt vor ca. 2 Mal im Jahr ein Brainstorming anhand der Zahlen durchzuführen.  RH Schwidder fragt an, ob zumindest ein Teil des Übertrages von den Haushaltsresten in das Projekt Neu Tramm investiert werden könne.

 

SgBm Meyer erläutert, dass dies überlegenswert sei. Auf Grund der naturräumlichen Situation gibt es wenig Möglichkeiten der Erweiterung. Die Kaserne Neu Tramm ist ein überplanter Bereich von 27 Hektar mit F-Plan, davon 2/3 mit B-Plan. Es ist eine der wenigen Flächen im Landkreis die es so in dieser Größenordnung nicht mehr geben wird. Strategisch gesehen ist dies eine Zukunftsfläche für die Entwicklung des Landkreises Lüchow-Dannenbergs, die zufälligerweise mit Schwerpunkt in der Stadt Dannenberg liegt. Diese Chance müsse aus Entwicklungsgesichtspunkten genutzt werden.

 

Bg Behning verlässt um 18:46 Uhr die Sitzung.

 

Hinsichtlich der Haushaltsreste sei noch nichts angedacht. Der Planungsverband hat deutlich gemacht, dass Entscheidungen nur im Gleichschritt funktionieren. Die Stadt Dannenberg (Elbe) und die Gemeinde Jameln als Planungsverband, die Samtgemeinde Elbtalaue und der Landkreis. Alleingänge der Stadt gehen nicht, weil aus der Raumordnung zu viele Abhängigkeiten bestehen. Auf Grund dessen hat der Planungsverband beschlossen, dass alle Planungs- und Finanzierungsfragen gemeinsam abgestimmt werden sollen. Die Mittel aus den Haushaltsresten sind Gelder, die ohne Kreditgenehmigung zur Verfügung stehen würden.

 

SgBm Meyer verlässt um 18:56 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag: