Sitzung: 08.11.2022 Ausschuss für Finanzen, Controlling und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2/0345/2022
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2021 wurde am 07.06.2022 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 17.08.2022
erstellt. Zu den Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Anlagen:
- Prüfbericht RPA 2021
- Rechenschaftsbericht und Anhang 2021
- Stellungnahme Stadtdirektor zum Prüfbericht
2021
FBL Kern verweist
auf die Vorlage und erläutert, dass im Ergebnishaushalt 2021 das ordentliche
Ergebnis mit einem Defizit von 477.297,33 Euro ausgefallen ist. Dieses ist
dadurch bedingt, dass zum einen aufgrund der hohen Gewebesteuereinzahlungen
Finanzausgleichsrückstellungen in Höhe von knapp 1,6 Millionen Euro für die
dadurch im Folgejahr höheren Umlagen gebildet werden mussten, gleichzeitig aber
Erträge und Aufwendungen im Bereich unter bzw. über dem Ansatz lagen.
Das
außerordentliche Ergebnis schloss mit einem Überschuss in Höhe von 167.164,15
Euro ab. Die Stadt Dannenberg (Elbe) verfügt zum 31.12.2021 unter
Berücksichtigung des Ergebnisses 2021 über einen Rücklagenbestand in Höhe von
1.712.774,13 Euro.
Ansonsten war das
Haushaltsjahr 2021 lt. FBL Kern unspektakulär.
Rh Brüggemann fragt
an, woher die Differenz bei den „Aufwendungen für Strom und Gas“ komme.
FBL Kern erläutert,
dass im Ansatz der Ostbahnhof bereits komplett mit eingeplant war. Das Gebäude
ging jedoch erst zum Ende des Jahres in Betrieb. Beim Strom ist dies der
gleiche Fall.
Rh Brüggemann fragt
an, woher der Unterschied bei dem Punkt „Mieten und Pachten“ komme.
FBL Kern verweist
darauf, dass daraus z. B. Mieten und Pachten für die eingelagerten Stände auf
dem Weihnachtsmarkt gezahlt werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2021 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 477.297,33 Euro wird
aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Überschuss
aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 167.164,15 Euro wird der
Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.