Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde am 07.06.2022 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 17.08.2022 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

 

 

 

 

Anlagen:

  • Prüfbericht RPA 2021
  • Rechenschaftsbericht und Anhang 2021
  • Stellungnahme Stadtdirektor zum Prüfbericht 2021

 

 

FBL Kern verweist auf die Vorlage und erläutert, dass im Ergebnishaushalt 2021 das ordentliche Ergebnis mit einem Defizit von 477.297,33 Euro ausgefallen ist. Dieses ist dadurch bedingt, dass zum einen aufgrund der hohen Gewebesteuereinzahlungen Finanzausgleichsrückstellungen in Höhe von knapp 1,6 Millionen Euro für die dadurch im Folgejahr höheren Umlagen gebildet werden mussten, gleichzeitig aber Erträge und Aufwendungen im Bereich unter bzw. über dem Ansatz lagen.

 

Das außerordentliche Ergebnis schloss mit einem Überschuss in Höhe von 167.164,15 Euro ab. Die Stadt Dannenberg (Elbe) verfügt zum 31.12.2021 unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2021 über einen Rücklagenbestand in Höhe von 1.712.774,13 Euro.

 

Ansonsten war das Haushaltsjahr 2021 lt. FBL Kern unspektakulär.

 

Rh Brüggemann fragt an, woher die Differenz bei den „Aufwendungen für Strom und Gas“ komme.

 

FBL Kern erläutert, dass im Ansatz der Ostbahnhof bereits komplett mit eingeplant war. Das Gebäude ging jedoch erst zum Ende des Jahres in Betrieb. Beim Strom ist dies der gleiche Fall.

 

Rh Brüggemann fragt an, woher der Unterschied bei dem Punkt „Mieten und Pachten“ komme.

 

FBL Kern verweist darauf, dass daraus z. B. Mieten und Pachten für die eingelagerten Stände auf dem Weihnachtsmarkt gezahlt werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2021 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 477.297,33 Euro wird aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 167.164,15 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.