Sitzung: 01.11.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/0395/2022/1
Sachverhalt:
In der öffentlichen
Sitzung des Ausschusses für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz
der Samtgemeinde Elbtalaue am 15.09.2022 wurde festgelegt, dass eine
Antragstellung für die Aufnahme der G 3 (Kl. Gusborn – Zadrau) ins
GVFG-Programm erfolgen soll.
Die Antragstellung
hierfür muss bereits am 15.02.2023 eingereicht sein, daher ist es erforderlich,
dass die Vorplanung noch in diesem Kalenderjahr beauftragt wird.
Die Deckung der
außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über eine Kreditaufnahme, aufgrund nicht
ausgeführter Maßnahmen steht hierfür noch ein genügender Kreditrahmen zur
Verfügung.
Herr Hesebeck,
Fachbereichsleiter, erläutert kurz den Sachverhalt und stellt auf Nachfrage von
Rh Beckmann klar, dass es sich hierbei um eine Erweiterungsvorlage handelt (Anmerkung der Verwaltung: die Bezeichnung
der Vorlage wurde konkretisiert.) Allein für die Vorplanung wird ein Betrag
von etwa 40.000 Euro benötigt. Daher hier die Bitte diese außerplanmäßige
Ausgabe zu ermöglichen, mit der Maßnahme verbunden, dass der Fachausschuss
dieses weiterverfolgt und die entsprechenden Mittel dann über den
Samtgemeindeausschuss frei gegeben werden.
Rh Beckmann
argumentiert ähnlich wie im SgAE/XI/11 vom 06.10.2022 gegen den Neubau der
Straße. Er erwähnt unter anderem das zu befürchtende erhöhte Verkehrsaufkommen
und die mit der Verbreiterung Straße zusammenhängende, zunehmende
Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Weiter befürchtet er, dass die Strecke dann auch
wieder für den LKW-Verkehr frei gegeben wird, dazu kommt die Gefahr für
Fahrradfahrer. Zudem ist es nicht einzusehen hier Steuergelder einzusetzen, wo
die Straße doch hauptsächlich dem überörtlichen Verkehr dient. Er verweist auf
das Raumordnungsprogramm, dass für diesen Bereich vor Jahren eine
Ausweichstrecke von Lüchow Richtung B191 vorgesehen hat. Diese Strecke würde an
den Ortschaften Gusborn, Quickborn und Zadrau vorbeiführen. Rh Beckmann fehlt
zu diesen Themen die ausführliche Diskussion in den Fachausschüssen. Er bittet
um Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes. Abschließend vermisst er den Beschluss,
dass ein Neubau überhaupt gewollt ist. Er betont nicht gegen die Instandsetzung
der Straße zu sein, jedoch fehlt ihm die Betrachtung möglicher Folgen einer
neuen Straße.
Rv Sperling bedankt
sich für diesen ausführlichen Vortrag, verweist diesen thematisch aber in den
Fachausschuss.
Rh Herzog wirft
ein, dass es diesbezüglich keine Beratung im Fachausschuss gegeben hat.
Rh Siemke
wiederspricht diesem. Es hat eine Bereisung der Straßen gegeben, dabei wurde
festgestellt, dass sich die Straße Zadrau bis Gusborn in einem desolaten
Zustand befindet und in Kürze in Teilbereichen abgängig sein könnte. Er erklärt
weiter, dass die erforderlichen Mittel zur Sanierung ohne Fördermittel im
Haushalt nicht darzustellen sind. Um überhaupt ein Konzept entwickeln zu
können, muss die Vorplanung beschlossen werden. In dieser geht es um die
Sanierung, Ausbau und Herstellung eines tragfähigen Untergrundes. Sollten
später Fördermittel zur Verfügung stehen, wird sich entsprechend im
Fachausschuss über Details beraten. Erst dann geht es von der Vorplanung in die
konkrete Planung. Heute wird einzig über die Freigabe der Summe für die
Vorplanung entschieden. Wenn es in die detaillierte Planung geht, wird die
Kommune miteingebunden. Bei Ablehnung dieser Freigabe befürchtet Rh Siemke,
aufgrund fehlender Verkehrssicherheit, eine Vollsperrung dieser Straße. Er
bittet den Rat der Empfehlung Mittel für eine Vorplanung bereit zu stellen.
Rh Siebolds stimmt
Rh Siemke dahingehend zu, dass es auf dieser Strecke dringend Handlungsbedarf
gibt. Er erwähnt, dass sich die Kosten für eine Ausbesserung auf etwa 300.000
Euro belaufen würden, versteht aber auch Rh Beckmanns Anmerkung zu einem
fehlenden, übergreifenden Konzept. Er spricht seine Zustimmung zur vorliegenden
Beschlussvorschlag aus.
Rh Herzog
unterstützt den Vortrag von Rh Beckmann in vollster Weise. Er fühlt sich über
den Fachausschuss, in dem er Mitglied ist, nicht ausreichend informiert. Er
plädiert dafür noch ein Jahr zu warten, um in dieser Zeit ein Gesamtkonzept
auszuarbeiten. Auch sollte dann über die Umgestaltung der Ortseinfahrten
diskutiert werden, diese müssen so umgestaltet werden, dass sie den Verkehr
runter bremsen.
Rh Hildebrandt
betont, dass diese Gemeindeverbindungsstraße nicht für den überörtlichen
Verkehr ausgelegt ist. Bei der Planung des Ausbaus sollte daher festgelegt
werden, dass diese Straße keine Durchgangsstraße wird.
Rh Schulz
erläutert, dass diese Straße seit 25 Jahren kaputt ist, der Ausschuss unterhält
sich nicht erst seit einem Jahr über diese Straße. Er plädiert dafür
Fördermittel zu beantragen. Mit diesen Mitteln kann dann eine vernünftige
Planung angeschoben werden. Noch ein Jahr oder gar mehrere zu warten hält er
für falsch.
SgBgm Meyer nimmt
wieder an der Sitzung teil.
Rh Beckmann erklärt
abermals, dass es ihm an einer vernünftigen Planung, zum Beispiel Radweg,
Ortseinfahrten, fehlt. Er betont ganz klar nicht gegen den Ausbau der Straße zu
sein, ihm geht es um den Schaden, den die Anwohner durch das zu erwartende,
erhöhte Verkehrsaufkommen erleiden. Er schlägt vor, diese Dinge noch einmal im
Fachausschuss zu beraten und anschließend dementsprechend in den Förderantrag
miteinfließen zu lassen.
Das Umfeld, die
Anwohner, wurden nicht berücksichtigt.
Rh Siemke erklärt,
dass diese Straße seit mindestens 12 Jahren auf der Prioritätenliste steht.
Sowohl in Zadrau, als auch in Gusborn wurden aufgrund der Initiative seitens
der Gemeinde, Ausbesserungen oder Einbau einer Schwelle durchgeführt. Was dem
einem half, war dem anderen nicht recht, Rh Siemke bemängelt die Uneinigkeit
dazu in den Ortschaften. Die Planung die nun beauftragt werden soll, soll dazu
führen Fördermittel zu erhalten. Mit dieser Planung sollen die
unterschiedlichen Varianten und Maßnahmen begutachtet werden. Weiter stellt er
klar, dass es der Samtgemeinde zur Durchführung dieses Projektes nicht möglich
ist, mit den dafür nötigen 300.000 Euro, in Vorleistung zu gehen.
Rh Beutler bittet
nun zur Abstimmung zu kommen.
Rv Sperling
verliest den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Es wird eine
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,- € für die Kosten der Vorplanungen
(LP 1 +2) zur Antragstellung für die Aufnahme der Gemeindeverbindungsstraße G 3
(Kl. Gusborn – Zadrau) in das GVFG-Programm bereitgestellt.