Sitzung: 01.11.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 30/0310/2022
Sachverhalt:
Die Änderung umfasst zwei Plangebiete. Im
Änderungsbereich I östlich von Nebenstedt sollen Wohnbauflächen und Grünflächen
dargestellt werden.
Bei Änderung oder Aufstellung von
Bauleitplänen ist die städtebauliche Erforderlichkeit der Planung zu begründen.
Dabei ist auch der Bedarf an neuen Wohnbauflächen zu berücksichtigen.
Die Größe des Plangebietes mit etwa 17 ha
Wohnbaufläche entspricht dem voraussichtlichen Bedarf in einem Planungshorizont
von 15-20 Jahren. Allerdings besteht noch ein Flächenpotenzial von etwa 24ha im
Bereich Pörmke Süd.
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse stehen die Flächen
derzeit nicht zur Verfügung. Außerdem werden bei Nutzung des Areals aufgrund
des hohen Grundwasserspiegels besondere und kostspielige bauliche Vorkehrungen
erforderlich. Aus diesem Grund wird die Siedlungsentwicklung im Bereich
Nebenstedt Ost diesem Bereich vorgezogen.
Dennoch kommt dem Bereich Pörmke Süd eine besondere
Bedeutung hinsichtlich der langfristigen Entwicklung der Stadt Dannenberg zu.
Es handelt sich um sehr siedlungs- und innenstadtnahe, bereits durch die Straße
nach Bückau erschlossene Flächen außerhalb bestehender Schutzgebiete. Daher
soll diese Entwicklungsfläche nicht komplett zu Gunsten der
Siedlungsentwicklung in Nebenstedt Ost aufgegeben werden.
Zur
Reduzierung der vorbereiteten Neuversiegelung durch Ausweisung von
Wohnbauflächen wird dennoch ein Teil der bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen
im Bereich Pörmke Süd (ca. 11 ha) zurückgenommen (Änderungsbereich II).
Als Grundlage für die Erarbeitung der 102.
Änderung diente der durch den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossene
Masterplan „Nebenstedt Ost“. Auch die im Rahmen des Bebauungsplanverfahren
erstellten Gutachten (Schallschutzgutachten und Artenschutzgutachten) werden
herangezogen und als Anlage der Begründung beigefügt. Die genaue Ausgestaltung
und verbindliche Festsetzungen werden dennoch erst in der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) festgelegt.
Zu a)
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 16.12.21 bis einschließlich 31.01.22 bzw. vom
27.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 statt.
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der
Entwurf der Begründung in der Zeit vom 15.07. bis einschließlich 15.08.22
öffentlich aus, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden vom
05.07.22 bis einschließlich 14.08.22 beteiligt. Stellungnahmen wurden von
folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit vorgebracht:
-
Landkreis
Lüchow-Dannenberg (Hinweise zur Begründung i.S. Raumordnung, Hochwasserrisikogebiet
und Landschaftseingrünung)
-
Polizeiinspektion
Lüneburg/ Lüchow / Uelzen (keine Bedenken)
-
Deutsche
Bahn AG (Hinweise/keine Bedenken)
-
Gasunie
Deutschland Transport Service GmbH (Hinweise)
-
Handwerkskammer
Braunschweig-Lüneburg-Stade (Hinweis auf benachbarten Handwerksbetrieb)
-
Landwirtschaftskammer
Nds. (Bedenken hinsichtlich Flächenverbrauch)
-
NLWKN
(keine Bedenken, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiet)
-
Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Hinweise zu Bauverbots- und
Baubeschränkungszonen und zur erforderlichen Abstimmung bzw.
Genehmigungserfordernisse)
-
Landesamt
für Geoinformation und Landesvermessung (keine Bedenken)
-
Bundeseisenbahnvermögen
(keine Bedenken)
-
Landkreis
Lüneburg (keine Bedenken)
-
Samtgemeinde
Rosche (keine Bedenken)
-
50Hertz
Elia Group (Hinweise zum Verfahren zur Realisierung der Gleichstromverbindung
SüdOstLink+, Beteiligung der Bundesnetzagentur, Kenntnisnahme der Planungen
Nebenstedt Ost)
-
Bürger
aus Braasche (formelles Verfahren)
Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag
gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.
Wesentliche Änderung sind aufgrund der
Stellungnahmen nicht erfolgt.
Zu b) Mit der Abwägung und der
Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur
Aufstellung der 102. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen,
dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Herr Hesebeck,
Fachbereichsleiter erläutert kurz den Sachverhalt.
Rv Sperling
verliest den Beschlussvorschlag.
Ohne weitere Aussprache
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
b)
Die
102. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 102. Änderung des
Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).