Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 26.05.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) fortzuschreiben.

Anlass der Änderungen ist die Erweiterung der Produktion im Unternehmen Allfein. Die Anlage wird mit der geplanten Produktionserweiterung genehmigungsbedürftig gem. Nr. 7.34.1GE des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Sie unterliegt damit der Industrie-Emissionsrichtlinie und stellt künftig eine IED-Anlage (Anlage nach Industrieemissionsrichtlinie) dar.

Im Flächennutzungsplan soll daher die derzeit festgesetzte Gewerbefläche geändert und eine Sondergebietsfläche „Lebensmittelverarbeitung“ festgesetzt werden.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 06.06. bis einschließlich 05.07.21 öffentlich aus, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden vom 01.04. bis einschließlich 17.05.21 beteiligt. Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg (Raumordnung, Hochwasserrisikogebiet)

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt (Ausschluss von Anlagen mit Betriebsbereich nach § 3 (5a) BImSchG)

-       Samtgemeinde Lüchow (keine Bedenken)

-       Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue (keine Bedenken)

-       Polizeiinspektion Lüneburg/ Lüchow / Uelzen (keine Bedenken)

-       Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Nds. (Herausgabevermerk und Logo des NGLN)

-       Avacon Netz GmbH Salzwedel (Hinweise)

-       NLWKN (keine Bedenken, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiet)

-       Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (keine Bedenken)

-       Avacon Netz GmbH – Salzgitter (Hinweise)

-       Samtgemeinde Rosche (keine Bedenken)

-       Landwirtschaftskammer Nds. (keine Bedenken)

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hinweis auf Hochdruckleitungen, Hinweise)

-       DB AG DB Immobilien (Hinweise zur Sicherstellung des Bahnbetriebes)

-       Deutsche Telekom Technik GmbH (Hinweise)

-       Bürger aus Dannenberg (Lärm- und Geruchsimmissionen; Beteiligungsformat)

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Aufgrund der Stellungnahmen des Landkreises Lüchow-Dannenberg sowie des NLWKN wurden im Bebauungsplan „Breeser Weg 11. Änderung und Erholungszentrum I, 3. Änderung“ sowie in der 101. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg Risikogebiete gem. § 73 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz nachrichtlich übernommen. Weitere geringfügige Änderungen betreffen die Begründung.


Da die förmliche Beteiligung zum parallel aufgestellten Bebauungsplan aufgrund der Stellungnahme des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes erneut durchgeführt worden ist, wurde auch im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung eine erneute förmliche Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt und zwar vom 02.08.22 bis einschließlich 17.08.22. Von der Änderung sind lediglich wenige Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Vorhabenträgerin betroffen.
Da die Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berühren, wurde die Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Vorhabenträgerin als betroffene Öffentlichkeit beschränkt und die Frist angemessen verkürzt. Außerdem konnten Stellungnahmen nur zu den ergänzten Teilen abgegeben werden.

Folgende berührte Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

-          Landkreis Lüchow-Dannenberg

-          Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

-          IHK Lüneburg-Wolfsburg

-          Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide

-          Handwerkskammer Lüneburg Stade Braunschweig

Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Vorhabenträgerin haben keine Bedenken gegen die geänderte Planung vorgebracht, siehe Abwägungsvorschlag gem. § 4 a Abs. 3 BauGB, Anlage II zur Vorlage.

 

Zu b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 101. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann, siehe Anlage III der Vorlage.

 

Herr Hesebeck, Fachbereichsleiter, erläutert die Vorlage. Seitens der Stadt Dannenberg ist ein gleichlautendes Parallelverfahren durchgeführt worden. Eine entsprechende Bürgerveranstaltung dazu ist mittlerweile erfolgt. Die Beschlussfassung der Stadt Dannenberg erfolgt voraussichtlich im Dezember.

Zu ergänzen ist, dass in diesem Zusammenhang in der Begründung zum Flächennutzungsplan im Kap. 1.3 „Lage und Bestand des Plangebietes“ zur Klarstellung der Liegenschaftskarten aus 2020 und 2022 mit dem Hinweis eingefügt wurden, dass die Begründung auf Grundlage der Liegenschaftskarte aus 2020 ausgearbeitet worden ist. Die Ergänzung war erforderlich, weil die Flurstücke auf dem Betriebsgelände zwischenzeitlich vereinigt worden sind und somit neue Flurstücksbezeichnungen tragen.

Der BMUKE hat hier mit 9 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme empfohlen.

 

Rh Herzog führt an, dass er dazu im BMUKE mit nein gestimmt hat, als nahe gelegener Anwohner von Alfein nimmt der den Lärm und den Geruch der dortigen Produktion schon jetzt sehr stark wahr. Er befürchtet bei einer Ausweitung der Produktion eine deutliche Verschlimmerung. Die jetzt geplante Sondergenehmigung sieht er als „Türöffner“, immerhin hat der Rat es schon einmal abgelehnt, das jetzige Gewerbegebiet in ein Industriegebiet umzuwandeln.

Weiter erwähnt er die dort illegal ausgeführten Versuche mit Listerien und die, nach dem Aufstellungsbeschluss, durchgeführte Infoveranstaltung. Dieses Vorgehen verurteilt er.

 

Rv Sperling verliest den Beschlussvorschlag und lässt im Anschluss darüber abstimmen.

 

Der Rat fasst ohne weitere Aussprache folgenden

 


Beschluss:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie gem. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Die 101. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 101. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).