Sachverhalt:
Aufgrund der
Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß §
58 I NKomVG sind der Samtgemeinde Elbtalaue (Elbe) die Beträge, der
Verwendungszweck sowie die spendenden Personen bzw. Unternehmen bekannt zu
geben.
1.SgRat Beitz
erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Anlage zur Vorlage.