Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind der Samtgemeinde Elbtalaue (Elbe) die Beträge, der Verwendungszweck sowie die spendenden Personen bzw. Unternehmen bekannt zu geben.

 

1.SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Anlage zur Vorlage.