Beschluss: Einstimmig festgestellt

Abstimmung: Ja: 26

Sachverhalt:

Mit Datum vom 29.09.2022 hat die SOLI Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue den anliegenden „Antrag“ gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Umbesetzung eines Ausschusses muss durch die Fraktionen nicht beantragt werden. Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG (siehe unten) können Fraktionen von ihnen benannte Ausschussmitglieder jederzeit aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Der Rat muss die Umbesetzung des jeweiligen Ausschusses gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 2 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss feststellen.

 

Eine Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss ist nicht notwendig, weil es sich hier um einen innerorganisatorischen Akt handelt.

 

Die Ausschüsse sind umbesetzt, sobald der Feststellungsbeschluss durch den Rat gefasst ist. Bis dahin gelten die jeweiligen Vertretungsregelungen, so dass die Ausschüsse bis zu diesem Zeitpunkt handlungsfähig sind.

 

§ 71 Abs. 9 NKomVG

 

(9) 1Ausschüsse können von der Vertretung jederzeit aufgelöst und neu gebildet werden. 2Ein Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. 3Fraktionen und Gruppen können von ihnen benannte Ausschussmitglieder

1.         aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen oder

2.         durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet;

Absatz 5 gilt entsprechend. 4Die Sätze 2 und 3 gelten für die Besetzung der in Absatz 6 genannten Stellen entsprechend.

 

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Umbesetzung des

 

ü  Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue

ü  Ausschusses für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue

ü  Betriebsausschusses Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue

 

wird gem. der Benennungen der SOLI-Fraktion festgestellt.

 

1.SgRat Beitz erläutert den Antrag der SOLI Fraktion und führt die Namen der personellen Umbesetzung auf.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Umbesetzung des

 

ü  Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue wird mit

1.     Manuela Brownlee

2.     Kurt Herzog

ü  Ausschusses für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue wird mit

1.     Martina Sievers

2.     Manuela Brownlee

ü  Betriebsausschusses Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue wird mit

1.     Martina Sievers

2.     Manuela Brownlee

 

gem. der Benennungen der SOLI-Fraktion festgestellt.