Sitzung: 01.11.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig festgestellt
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 1/0397/2022
Sachverhalt:
Mit Datum vom 29.09.2022 hat die SOLI Fraktion im Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue den anliegenden „Antrag“ gestellt.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die
Umbesetzung eines Ausschusses muss durch die Fraktionen nicht beantragt
werden. Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG (siehe unten) können Fraktionen
von ihnen benannte Ausschussmitglieder jederzeit aus einem Ausschuss abberufen
und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Der Rat muss die Umbesetzung des
jeweiligen Ausschusses gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 2 NKomVG in Verbindung
mit § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss feststellen.
Eine
Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss ist nicht notwendig, weil es sich
hier um einen innerorganisatorischen Akt handelt.
Die
Ausschüsse sind umbesetzt, sobald der Feststellungsbeschluss durch den Rat
gefasst ist. Bis dahin gelten die jeweiligen Vertretungsregelungen, so dass die
Ausschüsse bis zu diesem Zeitpunkt handlungsfähig sind.
§ 71 Abs. 9 NKomVG
(9) 1Ausschüsse können von der Vertretung jederzeit
aufgelöst und neu gebildet werden. 2Ein Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn
seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und
Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt
wird. 3Fraktionen und Gruppen können von ihnen benannte Ausschussmitglieder
1. aus einem
Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen oder
2. durch
andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des
Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft
im Ausschuss verzichtet;
Absatz 5 gilt entsprechend. 4Die Sätze 2 und 3 gelten für
die Besetzung der in Absatz 6 genannten Stellen entsprechend.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Umbesetzung des
ü
Ausschusses für Jugend, Betreuung,
Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
ü
Ausschusses für Schulen und Sportstätten
der Samtgemeinde Elbtalaue
ü Betriebsausschusses
Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
wird gem. der
Benennungen der SOLI-Fraktion festgestellt.
1.SgRat Beitz erläutert den Antrag der SOLI Fraktion und führt die Namen
der personellen Umbesetzung auf.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die Umbesetzung des
ü
Ausschusses für Jugend, Betreuung,
Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue wird mit
1. Manuela
Brownlee
2. Kurt
Herzog
ü
Ausschusses für Schulen und Sportstätten
der Samtgemeinde Elbtalaue wird mit
1. Martina
Sievers
2. Manuela
Brownlee
ü
Betriebsausschusses Kommunale Dienste
der Samtgemeinde Elbtalaue wird mit
1. Martina
Sievers
2. Manuela
Brownlee
gem. der
Benennungen der SOLI-Fraktion festgestellt.