Sitzung: 17.10.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11/0407/2022
Sachverhalt:
Siehe beigefügter
Antrag.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Nach Beratung in
der Sitzung.
Rh Beckmann
verweist auf den, der Vorlage beigefügten, Bericht der Verbraucherzentrale und
verliest den Antrag. Er führt an, dass die Gemeinde auch im Baugebiet Stüden
regenerative Energien gefördert hat.
Bgm Ringel erklärt
dieses Vorhaben für eine grundsätzlich gute Sache.
Er verliest die
Tischvorlage von Herrn Klan, Verwaltung und bittet anschließend die
Bezuschussung erst 2023 zu starten. Die PV Module haben ohnehin lange
Lieferzeiten.
Seiner Meinung
nach, haben sich diejenigen, die PV wollen schon selbst organisiert.
Finanzschwache Haushalte werden sich auch mit der geplanten Bezuschussung keine
Anlage kaufen.
Rh Struck plädiert
für eine Umsetzung über einen Nachtragshaushalt in 2022.
Bgm Ringel wirft
ein, für die Sitzung am 10.11. einen Fachmann der EVE eingeladen zu haben.
Dieser könnte auch zu den Rahmenbedingungen der Balkon-PV-Anlagen informieren.
So muss z.B. bei
der EVE ein Antrag zu den Anlagen gestellt werden, zusätzlich muss ein 2
Richtungszähler installiert werden. Dieses ist auch aus den Unterlagen von Rh
Beckmann heraus zu lesen.
Rh Beckmann
erläutert, dass hier ein Eilantrag gestellt wurde, um gerade wegen der langen
Lieferzeiten möglichst viel Zeit zu gewinnen.
Er selbst hat zum
Thema Balkon-PV-Anlagen an einem Webinar teilgenommen. In Hamburg
beispielsweise wird dem Stromversorger der Bescheid zur Balkon-PV-Anlage
gegeben, dann ist dieser verpflichtet Stromzähler einzubauen. Letztlich geht es
heute nicht darum, technische Details zu klären, sondern darum den Anstoß zu
geben. Sollte es heute zu einem entsprechenden Beschluss kommen, können die
Anlagen morgen bestellt werden. Gegebenenfalls kann der Beschluss um die
Formulierung, dass die Förderung erst 2023 ausgezahlt wird ergänzt werden.
Grundsätzlich
unterstützt stellv. Bgm Burmester diese Idee, meint aber auch, dass die
liquiden Mittel des Haushaltes für andere Sachen benötigt werden könnten.
Bgm Ringel plädiert
dafür die Förderung in den nächsten Haushalt mit aufzunehmen.
Stellv. Bgm Fahren
begrüßt die Idee grundsätzlich, sieht aber auch eher andere Ebenen in der
Pflicht. Er glaubt, dass die neue Landesregierung hier demnächst handeln wird.
Weiter gibt er zu bedenken, dass bei einem Nachtragshaushalt keine
Verpflichtungen eingegangen werden dürfen und auch keine Förderrichtlinie aufgestellt
werden darf. Daher ist auch er der Meinung, die Förderung in den Haushalt für
das nächste Jahr zu nehmen. Auch sollte bis zur nächsten Sitzung der Ablauf
geklärt werden. Es kann beispielsweise nicht begonnen bzw. bestellt werden
bevor man die Förderzusage hat. Ebenfalls ist die Abwicklung der
Förderrichtlinie zu klären, und die Dauer der Verfügbarkeit eines eventuellen
Nachtraghaushaltes.
Rh Struck
unterstreicht noch einmal, dass ein Zeichen gesetzt werden muss. Die Frage ist,
ob der Rat diese Förderung beschließen möchte oder nicht.
Stellv. Bgm Fahren
unterstreicht die Priorität der Rechtssicherheit für die Förderrichtlinie, der
schlägt vor, dass 2 bis 3 Personen aus dem Rat diese zusammen mit der
Verwaltung erarbeiten.
Rh Beckmann wirft
ein, dass die, dem Antrag beigefügte, Förderrichtlinie nur als Entwurf dienen
sollte. Seitens der Verwaltung hätte er sich, seit den 3 vergangenen Wochen der
Antragstellung, mehr erhofft. Hier kann heute nur beschlossen werden, ob die Gemeinde
Gusborn zu einer Förderung bereit ist oder nicht. Die Förderrichtlinie muss
dann von der Verwaltung schnellstmöglich arbeitet werden. Mit der Bereitschaft
zur Förderung wird ein wichtiges Signal gesetzt. Natürlich muss dann
kommuniziert werden, dass die Geräte zwar bestellt werden können, die
Förderrichtlinie aber noch nicht abschließend geklärt ist.
Stellv. Bgm Fahren
bekräftigt die Bereitschaft zur Förderung mit der Mehrheit zu entscheiden,
bittet aber um klare Kommunikation nach außen, dass erst bestellt werden darf,
wenn die Richtlinien dazu erarbeitet sind.
Dem stimmt stellv.
Bgm Burmester zu.
Rh Beckmann
formuliert folgenden Zusatz: die Förderrichtlinien werden unverzüglich
ausgearbeitet und mit der nächsten Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Stellv. Bgm Fahren
schlägt noch einmal vor sich im Vorfeld mit der Verwaltung zu beraten, um
grundsätzliche Fragen im vorab zu klären.
Rh Struck schlägt
vor die Förderung in Höhe von 20 Prozent zu beschließen. Zusätzlich ist zu
vermerken, dass die genaue Ausarbeitung der Förderrichtlinien unverzüglich
folgt.
Bgm Ringel stimmt
dem zu, bittet aber darum zu vermerken, dass die Fördergelder erst im Jahr 2023
fließen werden. Die Förderung der privaten PV-Anlagen ist eine freiwillige
Leistung. Das Geld dafür steht momentan nicht zur Verfügung. Ohne einen
ausgeglichenen Haushalt wird der Nachtragshaushalt nicht genehmigt.
Stellv. Bgm
Burmester gibt zu bedenken, dass ein Nachtragshaushalt dieses Jahr nicht mehr
zum Tragen kommt.
Rh Beckmann schlägt
vor, den Zusatz, dass die Förderrichtline erst im nächsten Jahr zum Tragen und
es damit auch erst im nächsten Jahr zu einer Auszahlung kommt, mit einzufügen.
Dann bräuchte es auch keinen Nachtragshaushalt.
Bgm Ringel erachtet
dies als schwierig, dann dürfen die Anlagen dieses Jahr nicht bestellt werden.
Rh Baack bestätigt
dies, bei vielen Förderungen darf erst nach Zugang des Förderbescheids bestellt
werden.
Stellv. Bgm Fahren
ergänzt, dass die Förderrichtlinien erst beschlossen werden können, wenn die
Gemeinde über die Haushaltsmittel verfügt. Er schlägt vor, heute über die
Fördersumme von 20.000 Euro zu beschließen, ohne den Zusatz der 20%. Die Höhe des Zuschusses kann dann in der
Richtlinie festgelegt werden. Wird der Nachtragshaushalt genehmigt, kann die
Förderrichtlinie festgelegt werden. Wird er nicht genehmigt, wird die bereits
erarbeitete Förderrichtlinie mit dem nächsten Haushalt verabschiedet. Vorrangig
ist der Haushaltsbeschluss, im Anschluss an deren Genehmigung soll sich über
die Einzelheiten unterhalten werden.
Rh Beckmann
plädiert dafür, heute sowohl über die Summe von 20.000 Euro und die Höhe der
Förderung von 20% zu beschließen. Letztlich sollen die 20% ein Signal an die
Einwohner:innen sein. Als Höchstbetrag pro Anlage sollen allerdings 200 Euro
vermerkt werden.
Stellv. Bgm Fahren
formuliert wie folgt: Die Gemeinde Gusborn beauftragt die Verwaltung einen
Nachtragshaushalt in Höhe von 20.000 Euro zur Förderung von Stecker-PV-Anlagen
zu erstellen. Die Gemeinde Gusborn möchte diese Anlagen mit 20%, höchstens aber
fördern. Über die Ausarbeitung einer Förderrichtlinie beschließt die Gemeinde
in der nächsten Ratssitzung.
Rh Beckmann erklärt
dies decke sich mit seinem Ursprungsantrag. Somit kann über diesen abgestimmt
werden.
Stellv. Bgm Fahren
stellt klar, dass die die Formulierung „nachträglich bereitgestellt“ nicht
deutlich macht, dass der Landkreis diese überplanmäßige Ausgabe genehmigen
muss. Dies sollte deutlich hervorgehen, auch dass sich die Verwaltung
unverzüglich an die Umsetzung macht.
Der Rat der Gemeinde
Gusborn stimmt nach dieser Diskussion über den Antrag der Gruppe UG/Bündnis 90
die Grünen/Soli in der Gemeinde Gusborn ab:
Der Rat beschließt, dass die Beschaffung von
sogenannten Stecker-PV-Anlagen durch Bewohner der Gemeinde Gusborn mit 20% (höchstens
200 Euro) bezuschusst werden. Für das Jahr 2022 wird dazu 20.000 Euro
nachträglich im Haushalt bereitgestellt.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt,
dass die Beschaffung von sogenannten Stecker-PV-Anlagen durch Bewohner der
Gemeinde Gusborn mit 20% (höchstens 200 Euro) bezuschusst werden. Für das Jahr
2022 wird dazu 20.000 Euro nachträglich im Haushalt bereitgestellt.