Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Siehe beigefügter Antrag.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Nach Beratung in der Sitzung.

 

Rh Beckmann verweist auf den, der Vorlage beigefügten, Bericht der Verbraucherzentrale und verliest den Antrag. Er führt an, dass die Gemeinde auch im Baugebiet Stüden regenerative Energien gefördert hat.

 

Bgm Ringel erklärt dieses Vorhaben für eine grundsätzlich gute Sache.

Er verliest die Tischvorlage von Herrn Klan, Verwaltung und bittet anschließend die Bezuschussung erst 2023 zu starten. Die PV Module haben ohnehin lange Lieferzeiten.

Seiner Meinung nach, haben sich diejenigen, die PV wollen schon selbst organisiert. Finanzschwache Haushalte werden sich auch mit der geplanten Bezuschussung keine Anlage kaufen.

 

Rh Struck plädiert für eine Umsetzung über einen Nachtragshaushalt in 2022.

 

Bgm Ringel wirft ein, für die Sitzung am 10.11. einen Fachmann der EVE eingeladen zu haben. Dieser könnte auch zu den Rahmenbedingungen der Balkon-PV-Anlagen informieren.

So muss z.B. bei der EVE ein Antrag zu den Anlagen gestellt werden, zusätzlich muss ein 2 Richtungszähler installiert werden. Dieses ist auch aus den Unterlagen von Rh Beckmann heraus zu lesen.

 

Rh Beckmann erläutert, dass hier ein Eilantrag gestellt wurde, um gerade wegen der langen Lieferzeiten möglichst viel Zeit zu gewinnen.

Er selbst hat zum Thema Balkon-PV-Anlagen an einem Webinar teilgenommen. In Hamburg beispielsweise wird dem Stromversorger der Bescheid zur Balkon-PV-Anlage gegeben, dann ist dieser verpflichtet Stromzähler einzubauen. Letztlich geht es heute nicht darum, technische Details zu klären, sondern darum den Anstoß zu geben. Sollte es heute zu einem entsprechenden Beschluss kommen, können die Anlagen morgen bestellt werden. Gegebenenfalls kann der Beschluss um die Formulierung, dass die Förderung erst 2023 ausgezahlt wird ergänzt werden.

 

Grundsätzlich unterstützt stellv. Bgm Burmester diese Idee, meint aber auch, dass die liquiden Mittel des Haushaltes für andere Sachen benötigt werden könnten.

 

Bgm Ringel plädiert dafür die Förderung in den nächsten Haushalt mit aufzunehmen.

 

Stellv. Bgm Fahren begrüßt die Idee grundsätzlich, sieht aber auch eher andere Ebenen in der Pflicht. Er glaubt, dass die neue Landesregierung hier demnächst handeln wird. Weiter gibt er zu bedenken, dass bei einem Nachtragshaushalt keine Verpflichtungen eingegangen werden dürfen und auch keine Förderrichtlinie aufgestellt werden darf. Daher ist auch er der Meinung, die Förderung in den Haushalt für das nächste Jahr zu nehmen. Auch sollte bis zur nächsten Sitzung der Ablauf geklärt werden. Es kann beispielsweise nicht begonnen bzw. bestellt werden bevor man die Förderzusage hat. Ebenfalls ist die Abwicklung der Förderrichtlinie zu klären, und die Dauer der Verfügbarkeit eines eventuellen Nachtraghaushaltes.

 

Rh Struck unterstreicht noch einmal, dass ein Zeichen gesetzt werden muss. Die Frage ist, ob der Rat diese Förderung beschließen möchte oder nicht.

 

Stellv. Bgm Fahren unterstreicht die Priorität der Rechtssicherheit für die Förderrichtlinie, der schlägt vor, dass 2 bis 3 Personen aus dem Rat diese zusammen mit der Verwaltung erarbeiten.

 

Rh Beckmann wirft ein, dass die, dem Antrag beigefügte, Förderrichtlinie nur als Entwurf dienen sollte. Seitens der Verwaltung hätte er sich, seit den 3 vergangenen Wochen der Antragstellung, mehr erhofft. Hier kann heute nur beschlossen werden, ob die Gemeinde Gusborn zu einer Förderung bereit ist oder nicht. Die Förderrichtlinie muss dann von der Verwaltung schnellstmöglich arbeitet werden. Mit der Bereitschaft zur Förderung wird ein wichtiges Signal gesetzt. Natürlich muss dann kommuniziert werden, dass die Geräte zwar bestellt werden können, die Förderrichtlinie aber noch nicht abschließend geklärt ist.

 

Stellv. Bgm Fahren bekräftigt die Bereitschaft zur Förderung mit der Mehrheit zu entscheiden, bittet aber um klare Kommunikation nach außen, dass erst bestellt werden darf, wenn die Richtlinien dazu erarbeitet sind.

Dem stimmt stellv. Bgm Burmester zu.

 

Rh Beckmann formuliert folgenden Zusatz: die Förderrichtlinien werden unverzüglich ausgearbeitet und mit der nächsten Sitzung zur Abstimmung gebracht.

 

Stellv. Bgm Fahren schlägt noch einmal vor sich im Vorfeld mit der Verwaltung zu beraten, um grundsätzliche Fragen im vorab zu klären.

 

Rh Struck schlägt vor die Förderung in Höhe von 20 Prozent zu beschließen. Zusätzlich ist zu vermerken, dass die genaue Ausarbeitung der Förderrichtlinien unverzüglich folgt.

 

Bgm Ringel stimmt dem zu, bittet aber darum zu vermerken, dass die Fördergelder erst im Jahr 2023 fließen werden. Die Förderung der privaten PV-Anlagen ist eine freiwillige Leistung. Das Geld dafür steht momentan nicht zur Verfügung. Ohne einen ausgeglichenen Haushalt wird der Nachtragshaushalt nicht genehmigt.

Stellv. Bgm Burmester gibt zu bedenken, dass ein Nachtragshaushalt dieses Jahr nicht mehr zum Tragen kommt.

 

Rh Beckmann schlägt vor, den Zusatz, dass die Förderrichtline erst im nächsten Jahr zum Tragen und es damit auch erst im nächsten Jahr zu einer Auszahlung kommt, mit einzufügen. Dann bräuchte es auch keinen Nachtragshaushalt.

Bgm Ringel erachtet dies als schwierig, dann dürfen die Anlagen dieses Jahr nicht bestellt werden.

 

Rh Baack bestätigt dies, bei vielen Förderungen darf erst nach Zugang des Förderbescheids bestellt werden.

 

Stellv. Bgm Fahren ergänzt, dass die Förderrichtlinien erst beschlossen werden können, wenn die Gemeinde über die Haushaltsmittel verfügt. Er schlägt vor, heute über die Fördersumme von 20.000 Euro zu beschließen, ohne den Zusatz der 20%.  Die Höhe des Zuschusses kann dann in der Richtlinie festgelegt werden. Wird der Nachtragshaushalt genehmigt, kann die Förderrichtlinie festgelegt werden. Wird er nicht genehmigt, wird die bereits erarbeitete Förderrichtlinie mit dem nächsten Haushalt verabschiedet. Vorrangig ist der Haushaltsbeschluss, im Anschluss an deren Genehmigung soll sich über die Einzelheiten unterhalten werden.

 

 

Rh Beckmann plädiert dafür, heute sowohl über die Summe von 20.000 Euro und die Höhe der Förderung von 20% zu beschließen. Letztlich sollen die 20% ein Signal an die Einwohner:innen sein. Als Höchstbetrag pro Anlage sollen allerdings 200 Euro vermerkt werden.

 

Stellv. Bgm Fahren formuliert wie folgt: Die Gemeinde Gusborn beauftragt die Verwaltung einen Nachtragshaushalt in Höhe von 20.000 Euro zur Förderung von Stecker-PV-Anlagen zu erstellen. Die Gemeinde Gusborn möchte diese Anlagen mit 20%, höchstens aber fördern. Über die Ausarbeitung einer Förderrichtlinie beschließt die Gemeinde in der nächsten Ratssitzung.

 

Rh Beckmann erklärt dies decke sich mit seinem Ursprungsantrag. Somit kann über diesen abgestimmt werden.

Stellv. Bgm Fahren stellt klar, dass die die Formulierung „nachträglich bereitgestellt“ nicht deutlich macht, dass der Landkreis diese überplanmäßige Ausgabe genehmigen muss. Dies sollte deutlich hervorgehen, auch dass sich die Verwaltung unverzüglich an die Umsetzung macht.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn stimmt nach dieser Diskussion über den Antrag der Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/Soli in der Gemeinde Gusborn ab:

Der Rat beschließt, dass die Beschaffung von sogenannten Stecker-PV-Anlagen durch Bewohner der Gemeinde Gusborn mit 20% (höchstens 200 Euro) bezuschusst werden. Für das Jahr 2022 wird dazu 20.000 Euro nachträglich im Haushalt bereitgestellt.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt, dass die Beschaffung von sogenannten Stecker-PV-Anlagen durch Bewohner der Gemeinde Gusborn mit 20% (höchstens 200 Euro) bezuschusst werden. Für das Jahr 2022 wird dazu 20.000 Euro nachträglich im Haushalt bereitgestellt.