Sitzung: 19.10.2022 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0403/2022
Bgm Sperling trägt den Sachverhalt der Vorlage vor.
Das Flurstück 99/3,
Flur 1, Gemarkung Breselenz mit einer Fläche von etwa 8.000m² liegt derzeit im
Außenbereich und stellt sich als Wiese dar. Der Flächennutzungsplan stellt die
Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Der Eigentümer
möchte dort ein Einfamilienhaus als Alterswohnsitz zur eigenen Nutzung bauen,
was derzeit nicht zulässig ist.
Der Eigentümer des
Flurstückes 99/3, Flur 1, Gemarkung Breselenz hat daher den Antrag gestellt,
für das Grundstück bzw. ein Teilstück Bauleitplanung zu betreiben.
Die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist
voraussichtlich gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren möglich, wenn der
Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 gefasst worden ist.
Bei der
Entscheidung über einen Aufstellungsbeschluss ist folgendes zu beachten:
- Das Grundstück befindet sich am Rand der
Ortslage und ist nicht integriert
- Mit der Bauleitplanung würde lediglich ein
einzelnes Einfamilienhaus ermöglicht werden
- Im Entwurf des Wohnraumentwicklungskonzeptes
ist ein Flächenkontingent für die Gemeinde Jameln von 7600m² für die nächsten 5
Jahre vorgegeben. Die ggfs. durch den vorliegenden Antrag erfolgte Ausweisung
von Wohnbauland würde auf das Kontingent angerechnet werden.
-
Bgm Sperling
trägt den Sachverhalt vor.
Nach Klärung
kurzer Verständnisfragen fasst der Rat der Gemeinde Jameln folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Jameln
gibt dem Antragsteller ein Grundstück mit einer Größe von 1250 m² direkt
angrenzend an das letzte bebaute Grundstück der Ortslage Breselenz zur Bebauung
frei.
Voraussetzung ist,
dass dieser die Planungs- und möglicherweise entstehende Erschließungskosten
trägt.