Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Bgm Sperling trägt den Sachverhalt der Vorlage vor.

 

Das Flurstück 99/3, Flur 1, Gemarkung Breselenz mit einer Fläche von etwa 8.000m² liegt derzeit im Außenbereich und stellt sich als Wiese dar. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar.

 

Der Eigentümer möchte dort ein Einfamilienhaus als Alterswohnsitz zur eigenen Nutzung bauen, was derzeit nicht zulässig ist.

Der Eigentümer des Flurstückes 99/3, Flur 1, Gemarkung Breselenz hat daher den Antrag gestellt, für das Grundstück bzw. ein Teilstück Bauleitplanung zu betreiben.

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist voraussichtlich gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren möglich, wenn der Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 gefasst worden ist.

 

Bei der Entscheidung über einen Aufstellungsbeschluss ist folgendes zu beachten:

-       Das Grundstück befindet sich am Rand der Ortslage und ist nicht integriert

-       Mit der Bauleitplanung würde lediglich ein einzelnes Einfamilienhaus ermöglicht werden

-       Im Entwurf des Wohnraumentwicklungskonzeptes ist ein Flächenkontingent für die Gemeinde Jameln von 7600m² für die nächsten 5 Jahre vorgegeben. Die ggfs. durch den vorliegenden Antrag erfolgte Ausweisung von Wohnbauland würde auf das Kontingent angerechnet werden.

-        

Bgm Sperling trägt den Sachverhalt vor.

 

Nach Klärung kurzer Verständnisfragen fasst der Rat der Gemeinde Jameln folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Jameln gibt dem Antragsteller ein Grundstück mit einer Größe von 1250 m² direkt angrenzend an das letzte bebaute Grundstück der Ortslage Breselenz zur Bebauung frei.

Voraussetzung ist, dass dieser die Planungs- und möglicherweise entstehende Erschließungskosten trägt.