Sitzung: 07.10.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0398/2022
Sachverhalt:
Vortrag in der
Sitzung
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Nach Beratung in
der Sitzung.
Bgm’in Deegen-Miest
stellt ein paar Eckpunkte zur Kommunikation mit der EVE und die Probleme mit
der Beleuchtung vor.
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Am
01.05. kaputt ausgestellt
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26.04.2022
Beschwerde über die unnützen Leuchtzeiten à bis heute keine Antwort, SG meint, dass wir verpflichtet sind, dies zu
zahlen und wir müssten Verständnis aufbringen
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Anschalten
ab 01.09.2022 dauerte 15 Tage und ab dann waren sie dauerhaft an im zweiten
Teil der Gemeinde
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Aktuell
leuchten sie seit 2 Tagen
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Allgemein
zu früh und zu lang
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Dämmerungsschaltung
geht nicht, auch nach Aufspielung eines neuen Programms nicht
•
Mehrere
Telefonate haben keine Ergebnisse gebracht
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Auch
war die Kommunikation nicht leicht, allerdings auch erschwert von SG da durch
Krankheit und Urlaub Mails nicht weitergeleitet wurden
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Zwischendurch
hat sich Andreas Schulz angeboten, mal nachzuschauen à Umbau wäre möglich und Übernahme des
Vertrages erwünscht, wobei fürs Schalten etc. keine Kosten anfallen, nur für
notwendige Reparaturen
•
Telefonat
am 23.09. EVE ist an einer frühzeitigen Kündigung interessiert
•
Neue
Nachfragen ergaben, dass die EVE keine finanziellen Forderungen bei vorzeitiger
Kündigung erheben wird à Zusage Herr
Scholz
Weiter informiert
sie, dass die Schaltzeiten pro Jahr 350 Euro exkl. MwSt kosten. Für das
laufende Jahr liegt eine Rechnung seitens der EVE vor, die Gemeinde Langendorf
ist aber nicht gewillt diese zu bezahlen. Am 14.09.2022 hat Bgm’in Deegen-Miest
Frau Lüdemann, Verwaltung, davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Zahlung nicht
zu leisten ist, da auch einige Vertragsinhalte seitens der EVE nicht erfüllt
wurden.
Frau Lüdemann gab
daraufhin folgende Antwort zu den individuellen Schaltzeiten:
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Das
Abschalten zum Sommer bzw. Wiedereinschalten zum Herbst sind entsprechende
Sonderschaltungen. Von weiteren individuellen Sonderschaltungen wurde nach
meinem Kenntnisstand in der Vergangenheit in den jeweiligen Städten / Gemeinden
weitestgehend Abstand genommen. Die Rundsteuergeräte reagieren oftmals so
sensibel, dass es im Nachgang zu Fehlschaltungen kommt bzw. werden ggf.
Begehrlichkeiten geweckt, sofern für bestimmte Anlässe Sonderschaltungen
beauftragt würden.
•
Im
Ergebnis muss jede Gemeinde für sich entscheiden, welche Brennzeiten sie
vereinbart bzw. ob und ggf. welche Sonderschaltungen sie beauftragt.
Abschließend
erläutert sie, dass im Falle der Umstellung auf Stoedter einmalig etwa 4.000
Euro auf die Gemeinde zukommen würden. Nachfolgend nur für eventuelle Reparaturen.
Die Schaltkästen inklusive der darin verbauten Technik gehören der EVE. Was mit
diesen Kästen passieren soll, muss noch verhandelt werden.
Ein großer Vorteil
bei Stoedter wäre, die kurzfristige, individuelle Schaltung ohne Folgekosten.
Bgm’in Deegen-Miest
formuliert nachfolgende Anträge:
1)
Ich beantrage, den Betriebsführungsvertrag
über die Steuerung der Straßenbeleuchtung mit der EVE Netz Agentur frühzeitig
zu kündigen.
2)
Ich beantrage, die Betriebsführung mit der
Firma Elektro-Stoedter vertraglich zu regeln und die notwendigen Umbaumaßnahmen
der Technik mit Kosten in Höhe von ca. 4000€ so schnell wie möglich in Auftrag
zu geben.
Sie verweist auf
die Zustimmung der abwesenden Ratsmitglieder G. Bentz und M Brownlee.
Rh Kohls
hinterfragt die Kosten in Höhe von 4.000 Euro. Bei 400 Euro pro Kasten mit acht
an der Zahl, betragen die Kosten 3.200 Euro.
Bgm’in Deegen-Miest
begründet die angesetzten 4.000 Euro damit, dass sie die Beschaffung der
nötigen Ersatzteile schon in Auftrag gegeben hat. Optional müssen diese aber
nicht abgenommen werden. Die Arbeitszeit ist auch noch nicht in den Kosten
kalkuliert.
Rf Porsch fragt, ob
es ein festes Angebot gibt. Dieses verneint Bgm’in Deegen-Miest.
Herr Klan,
Verwaltung informiert zum Haushalt, dass für das Jahr 2022 3.000 Euro für die
Straßenbeleuchtung kalkuliert sind. 1.500 Euro davon sind bereits verbraucht.
Abschläge bis einschließlich Dezember sind schon gebucht. Die nun benötigten
4.000 Euro sind schlicht nicht vorhanden. Die Bgm’in darf einer überplanmäßigen
Ausgabe in Höhe von bis zu 2.000 Euro eigenständig zustimmen, bei
Überschreitung dieses Betrages ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Für
eine überplanmäßige Aufwendung braucht es vorhandene Deckungsvorschläge. Diese
stellen kein Problem dar, da sich im Bereich Steuern und ähnliche Abgaben
Mehrerträge abzeichnen. Herr Klan bittet daher um folgenden Zusatz bei Antrag
2:
Den überplanmäßigen Aufwendungen im
Fachbereich 3 in Höhe von bis zu 4000€ wird zugestimmt.
Rf Porsch
hinterfragt, ob eine Fernschaltung möglich sein wird, der stattdessen an jedem
Kasten einzeln geschaltet werden muss.
Bgm’in Deegen-Miest
erläutert, dass die Schaltung vorerst nur einzeln an jedem Kasten erfolgen
kann. Es werden nicht alle Lampen zeitgleich auf die Minute angehen.
Bgm’in Deegen-Miest verliest erneut Antrag 1
und lässt im Anschluss darüber abstimmen.
Der Rat beschließt diesen einstimmig mit 6
Ja Stimmen.
Den Antrag 2 erweitert sie um die, von Herrn
Klan formulierten, Erweiterung.
Der Rat beschließt auch diesen einstimmig
mit 6 Ja Stimmen.
Nach dieser
Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Langendorf folgenden
Beschluss:
1)
Der Betriebsführungsvertrag über die
Steuerung der Straßenbeleuchtung mit der EVE Netz Agentur wird frühzeitig
gekündigt.
2)
Die Betriebsführung mit der Firma
Elektro-Stoedter wird vertraglich geregelt und die notwendigen Umbaumaßnahmen
der Technik mit Kosten in Höhe von ca. 4000€ werden so schnell wie möglich in
Auftrag gegeben. Den überplanmäßigen Aufwendungen im Fachbereich 3 in Höhe von
bis zu 4000€ wird zugestimmt