Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Vortrag in der Sitzung

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Nach Beratung in der Sitzung.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt ein paar Eckpunkte zur Kommunikation mit der EVE und die Probleme mit der Beleuchtung vor.

       Am 01.05. kaputt ausgestellt

       26.04.2022 Beschwerde über die unnützen Leuchtzeiten à bis heute keine Antwort, SG meint, dass wir verpflichtet sind, dies zu zahlen und wir müssten Verständnis aufbringen

       Anschalten ab 01.09.2022 dauerte 15 Tage und ab dann waren sie dauerhaft an im zweiten Teil der Gemeinde

       Aktuell leuchten sie seit 2 Tagen

       Allgemein zu früh und zu lang

       Dämmerungsschaltung geht nicht, auch nach Aufspielung eines neuen Programms nicht  

       Mehrere Telefonate haben keine Ergebnisse gebracht

       Auch war die Kommunikation nicht leicht, allerdings auch erschwert von SG da durch Krankheit und Urlaub Mails nicht weitergeleitet wurden

       Zwischendurch hat sich Andreas Schulz angeboten, mal nachzuschauen à Umbau wäre möglich und Übernahme des Vertrages erwünscht, wobei fürs Schalten etc. keine Kosten anfallen, nur für notwendige Reparaturen

       Telefonat am 23.09. EVE ist an einer frühzeitigen Kündigung interessiert

       Neue Nachfragen ergaben, dass die EVE keine finanziellen Forderungen bei vorzeitiger Kündigung erheben wird à Zusage Herr Scholz

 

Weiter informiert sie, dass die Schaltzeiten pro Jahr 350 Euro exkl. MwSt kosten. Für das laufende Jahr liegt eine Rechnung seitens der EVE vor, die Gemeinde Langendorf ist aber nicht gewillt diese zu bezahlen. Am 14.09.2022 hat Bgm’in Deegen-Miest Frau Lüdemann, Verwaltung, davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Zahlung nicht zu leisten ist, da auch einige Vertragsinhalte seitens der EVE nicht erfüllt wurden.

Frau Lüdemann gab daraufhin folgende Antwort zu den individuellen Schaltzeiten:

       Das Abschalten zum Sommer bzw. Wiedereinschalten zum Herbst sind entsprechende Sonderschaltungen. Von weiteren individuellen Sonderschaltungen wurde nach meinem Kenntnisstand in der Vergangenheit in den jeweiligen Städten / Gemeinden weitestgehend Abstand genommen. Die Rundsteuergeräte reagieren oftmals so sensibel, dass es im Nachgang zu Fehlschaltungen kommt bzw. werden ggf. Begehrlichkeiten geweckt, sofern für bestimmte Anlässe Sonderschaltungen beauftragt würden.

       Im Ergebnis muss jede Gemeinde für sich entscheiden, welche Brennzeiten sie vereinbart bzw. ob und ggf. welche Sonderschaltungen sie beauftragt.   

 

Abschließend erläutert sie, dass im Falle der Umstellung auf Stoedter einmalig etwa 4.000 Euro auf die Gemeinde zukommen würden. Nachfolgend nur für eventuelle Reparaturen. Die Schaltkästen inklusive der darin verbauten Technik gehören der EVE. Was mit diesen Kästen passieren soll, muss noch verhandelt werden.

Ein großer Vorteil bei Stoedter wäre, die kurzfristige, individuelle Schaltung ohne Folgekosten.

 

Bgm’in Deegen-Miest formuliert nachfolgende Anträge:

 

1)      Ich beantrage, den Betriebsführungsvertrag über die Steuerung der Straßenbeleuchtung mit der EVE Netz Agentur frühzeitig zu kündigen.

2)      Ich beantrage, die Betriebsführung mit der Firma Elektro-Stoedter vertraglich zu regeln und die notwendigen Umbaumaßnahmen der Technik mit Kosten in Höhe von ca. 4000€ so schnell wie möglich in Auftrag zu geben.

 

Sie verweist auf die Zustimmung der abwesenden Ratsmitglieder G. Bentz und M Brownlee.

 

Rh Kohls hinterfragt die Kosten in Höhe von 4.000 Euro. Bei 400 Euro pro Kasten mit acht an der Zahl, betragen die Kosten 3.200 Euro.

Bgm’in Deegen-Miest begründet die angesetzten 4.000 Euro damit, dass sie die Beschaffung der nötigen Ersatzteile schon in Auftrag gegeben hat. Optional müssen diese aber nicht abgenommen werden. Die Arbeitszeit ist auch noch nicht in den Kosten kalkuliert.

Rf Porsch fragt, ob es ein festes Angebot gibt. Dieses verneint Bgm’in Deegen-Miest.

 

Herr Klan, Verwaltung informiert zum Haushalt, dass für das Jahr 2022 3.000 Euro für die Straßenbeleuchtung kalkuliert sind. 1.500 Euro davon sind bereits verbraucht. Abschläge bis einschließlich Dezember sind schon gebucht. Die nun benötigten 4.000 Euro sind schlicht nicht vorhanden. Die Bgm’in darf einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 2.000 Euro eigenständig zustimmen, bei Überschreitung dieses Betrages ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Für eine überplanmäßige Aufwendung braucht es vorhandene Deckungsvorschläge. Diese stellen kein Problem dar, da sich im Bereich Steuern und ähnliche Abgaben Mehrerträge abzeichnen. Herr Klan bittet daher um folgenden Zusatz bei Antrag 2:

Den überplanmäßigen Aufwendungen im Fachbereich 3 in Höhe von bis zu 4000€ wird zugestimmt.

 

Rf Porsch hinterfragt, ob eine Fernschaltung möglich sein wird, der stattdessen an jedem Kasten einzeln geschaltet werden muss.

Bgm’in Deegen-Miest erläutert, dass die Schaltung vorerst nur einzeln an jedem Kasten erfolgen kann. Es werden nicht alle Lampen zeitgleich auf die Minute angehen.

 

Bgm’in Deegen-Miest verliest erneut Antrag 1 und lässt im Anschluss darüber abstimmen.

Der Rat beschließt diesen einstimmig mit 6 Ja Stimmen.

 

Den Antrag 2 erweitert sie um die, von Herrn Klan formulierten, Erweiterung.

Der Rat beschließt auch diesen einstimmig mit 6 Ja Stimmen.

 

Nach dieser Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Langendorf folgenden

 

 


Beschluss:

 

1)      Der Betriebsführungsvertrag über die Steuerung der Straßenbeleuchtung mit der EVE Netz Agentur wird frühzeitig gekündigt.

2)      Die Betriebsführung mit der Firma Elektro-Stoedter wird vertraglich geregelt und die notwendigen Umbaumaßnahmen der Technik mit Kosten in Höhe von ca. 4000€ werden so schnell wie möglich in Auftrag gegeben. Den überplanmäßigen Aufwendungen im Fachbereich 3 in Höhe von bis zu 4000€ wird zugestimmt