Sitzung: 20.10.2022 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 08/0389/2022
Sachverhalt:
Ab dem 01.01.2023
werden mehrere Einnahmen der Samtgemeinde Elbtalaue und des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue umsatzsteuerpflichtig.
Bei den
Grabstättengebühren (§ 3) und den Bestattungsgebühren (§ 5) ist bei den
anonymen Urnenreihengräbern in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue der entsprechende Hinweis aufzunehmen.
Gemäß der Vorlage
empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden
Beschluss:
Die 8. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.