Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Folgende Anfrage ist am 21.08.2022 an die Samtgemeinde Elbtalaue eingereicht worden:

 

Anfrage der Ratsfrauen der Samtgemeinde Elbtalaue

Martina Sievers, Manuela Brownlee  (SOLI)

Karoline Klose, Katja Bustorff  (Grüne)

Kerstin Peters, Jessica Peters (SPD)

Janet Haacke( KalliEco)

 

 

Wir bitten um Beantwortung der  Fragen zum nächsten  Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue am 11.10.2022.

Seit Jahren fehlen Kindergartenplätze in Hitzacker und naher Umgebung (Bredenbock). Eltern die keinen Platz für Ihre Kinder bekommen  werden nach Dannenberg oder Karwitz verwiesen. Dass noch kein neuer Kindergarten gebaut wurde,  liegt vorgeblich daran, dass noch kein geeigneter Bauplatz gefunden werden konnte. Um abschätzen zu können wie dringend ein Neubau vorangetrieben werden muss, müssten Zahlen bekannt werden, wie viele Kinder aus Hitzacker davon betroffen sind.

Wir bitten darum folgende Fragen zu beantworten:

-          Wie viele Kinder/Eltern  haben oder werden in diesem Kindergartenjahr (ab 2022) keinen Platz in Hitzacker/Bredenbock bekommen, obwohl sie sich dafür beworben haben ?

-          An welche Kitas wurden/werden diese Kinder/Eltern verwiesen?

-          Wie viele der abgewiesenen  Kinder/Eltern haben den alternativen Platz  angenommen?

-          Wird bei der Auswahl der Kinder die an andere Orte verwiesen werden, berücksichtigt ob die Eltern ein Auto haben?

-          Welche konkreten Bemühungen hat die Stadt/Samtgemeinde unternommen um einen entsprechenden Bauplatz  zu finden? ( Anzeigen, Makler, persönliche Anfrage bei Eigentümern die laut Kataster geeignete Bauplätze besitzen etc. ???)

-          Welche Voraussetzungen muss ein Baugrundstück für einen neuen Kindergarten mitbringen?

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Fragekatalog wurde fast textgleich auch an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gesendet und dort als TOP für den Jugendausschuss am 08.09.22 angelegt.

Die Aufgabe Kindertagesbetreuung obliegt dem Landkreis, so dass die Samtgemeinde sich voll und ganz den Ausführungen der Landrätin anschließt.

 

Über den festgestellten Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für den Planbereich Hitzacker (Elbe) wurde bereits mündlich durch die Kita-Bedarfsplanung im JHA informiert – die Samtgemeinde hat diesen Bedarf im Jugendausschuss ebenfalls berichtet. So lag die Versorgungsquote zum Stichtag 01.01.2022 im Krippenbereich bei rund 38,2 % und im Elementarbereich bei 66,0 %. Die Versorgungsquote beschreibt den Anteil der Kinder, denen ein Betreuungsangebot gemacht werden kann. Angestrebt wird gem. Kita-Bedarfsplanung eine Versorgungsquote von 45 % im Krippen- und 96 % im Elementarbereich, wobei die durchschnittliche Versorgungsquote bei rund 85 % liegt.

 

Aufgrund der niedrigen Versorgungsquote drücken viele Kinder in den Planbereich Dannenberg (Elbe). Durch steigende Kinderzahlen in Dannenberg (Elbe) ist eine Versorgung dort jedoch immer weniger möglich und es bedarf eines langfristigen, ortsnahen und damit bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Hitzacker (Elbe). Geplant ist nun eine neue dreigruppige Einrichtung mit zwei Elementar- und einer Krippengruppe. Ausgehend von den Kinderzahlen vom 01.01.2022 würde daraus eine Versorgungsquote von 47,8 % im Krippen- und 89,1 % im Elementarbereich resultieren. Die Versorgungsquote im Krippenbereich würde damit zwar leicht über dem Ziel liegen, jedoch sind bereits jetzt alle Krippenplätze im Stadtbereich Hitzacker ausgeschöpft. Zudem befinden sich aktuell rund ¼ der Krippenkapazitäten in der Kindertagespflege, die zwar ein wichtiges Element der Bedarfsplanung ist, langfristig jedoch weniger verläßlich.

So haben beispielsweise im letzten Jahr mehrere Kindertagespflegestellen im Stadtbereich Dannenberg (Elbe) aus persönlichen Gründen, überwiegend Pandemie bedingt, die Betreuung eingestellt.

 

Der Bedarf sollte im Stadtbereich Hitzacker (Elbe) erfüllt werden. Über die Übersichtskarte für Bauland im Landkreis Lüchow-Dannenberg musste festgestellt werden, dass im Bereich Hitzacker (Elbe) nahezu alle Flächen bebaut sind. Dies ist dem Stadtrat Hitzacker (Elbe) bekannt.

 

Nach § 4 DVO-NKiTaG ist eine Außenfläche von 12 m“ je Kind vorzuhalten, ausgehend von 65 Kindern ergibt dies eine erforderliche Außenfläche von 780 m“, welche an das Gebäude der Kindertagesstätte (ca. 550 m“ Grundfläche) angrenzen muss. Baurechtliche Vorgaben nach B-Plan sind zu berücksichtigen, so dass – vorsichtig geschätzt – mind. 2.000 – 2500 m“ Grundstück gesucht werden. Das Grundstück muss über ausreichend Parkflächen, eine gute verkehrliche Anbindung verfügen und gut erreichbar sein (ÖPNV).

 

Grundsätzlich ist nach aktueller Rechtsprechung ein Betreuungsplatz im Umkreis von ca. 20 km bzw. einer Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten kombinierter Fahrt- und Fußweg zumutbar. Um einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz anbieten zu können, wird bei der Vergabe auch auf den Wohnort geachtet (ebenfalls auf mögliche Geschwisterkinder in der Einrichtung und Alter des Kindes). Je nach Möglichkeiten wird auf besondere Umstände, wie z.B. Mobilität, Rücksicht genommen.

 

Für eine konkrete Aussage zu Betreuungswünschen in Hitzacker (Elbe) oder Bredenbock oder Aussagen zu Aufnahmen in umliegenden Kitas bedarf es einer umfassenden Auswertung des Online-Anmeldesystems Little Bird.  Die neue Kita-Bedarfsplanerin wird erst im laufenden September ihre Tätigkeit im Fachdienst 51 des Landkreises aufnehmen, so dass momentan keine konkreten Aussagen zu Bewerbungen, Aufnahmen, Betreuungsalternativen und konkreten Vertragsabschlüssen gemacht werden können.

Die Nachlieferung obliegt dem Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

Bezüglich der Suche nach einem geeigneten Bauplatz steht der Stadtdirektor in einem Kontakt mit einem Grundstückseigentümer im Bereich „Hitzacker-Süd“ – ein weiteres Grundstück liegt in der Nähe der Grundschule Hitzacker. In beiden Fällen ist die finanzielle Situation der Stadt Hitzacker (Elbe) zu betrachten sowie die Personalkapazität der Samtgemeinde bezüglich Baubegleitung.

 

Frau Sievers betont nochmals, dass sie mit der Gesamtsituation und der Suche nach einem geeigneten Grundstück sehr unzufrieden ist.

 

FDL Scharf erläutert hierzu, dass der Wunsch des Landkreises ist, dass die Stadt Hitzacker als Bauherrin fungiert. In der Vergangenheit wurden kommunalen Einrichtungen den Standortkommunen auferlegt. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung mit der Samtgemeinde und dem Landkreis zur Finanzierung geschlossen. Diese garantieren für die nächsten 10 Jahre die Kostenübernahme von Zinsen und Tilgung.

 

FDL Scharf macht deutlich, dass sich die Stadt Hitzacker den Bau finanziell nicht leisten kann. Der Haushalt der Stadt Hitzacker ist nicht liquide. Somit kann u.a. auch kein Grundstück angekauft werden. Dieser Umstand kommt erschwerend hinzu. Weiterhin wird nach einer Lösung gesucht, indem die Stadt Hitzacker nicht als Bauherrin fungiert. Darüber hinaus kann auch das vorhandene Personal der Samtgemeinde bei einer Vielzahl von Projekten den Bau nicht begleiten.

FDL Demmer merkt hierzu an, dass eine „Prioritätenliste“ zur Abarbeitung von Baumaßnahmen im Fachdienst 31 erstellt wurde. Sie liegt zur Ansicht beim Kämmerer und könne im Anschluss in Abstimmung mit dem Verwaltungsvorstand den Ratsmitgliedern vorgestellt werden.

 

Weiterhin teilt FDL Scharf mit, dass das Grundstück am Ahornweg mit ca. 2800m² für eine 3-gruppige Einrichtung in Betracht gezogen wird. Diese Fläche käme für einen möglichen Kita-Standort in Frage. Hierfür sind jedoch noch Rahmenbedingungen mit Frau Fricke, der zuständigen Sachbearbeiterin für die Betriebserlaubnis KiTa vom Niedersächsischem Kultusministerium, zu klären. Zudem befindet sich auf dem Grundstück ein Spielplatz, der an einer anderen geeigneten Stelle verlagert werden müsste. Ein Abschluss des kompletten Bauvorhabens in 2023 ist zeitlich nicht realisierbar.

FDL Scharf berichtet, dass eine Auskunft und umfangreiche Auswertungen zu Betreuungswünschen in Zahlen aus Little Bird (KiTa Online-Anmeldeportal) gegenwärtig, aufgrund eines Mitarbeiterinnenwechsels beim Landkreis, nicht möglich ist. Zudem wurde bis zum heutigen Zeitpunkt auch keine Klage eingereicht, in der ein Kind keinen KiTa-Platz erhalten hat. Jedes Kind aus dem Bereich Hitzacker hat einen Betreuungsplatz in zumutbarer Erreichbarkeit bekommen. Wünschenswert und Ziel ist es natürlich kurze Wege zu ermöglichen und daran arbeiten auch alle, aber im Vorfelde sind einfach viele Rahmenbedingungen abzuarbeiten.

Auch eine Containerlösung erfordert die gleichen Auflagen, wie der Bau einer neuen Kindertagesstätte und wäre somit keine zeitnahe Lösung (langes Antragsverfahren, hohe Kosten, fehlendes KiTa-Personal). 

Zusätzlich wird noch die zukünftige Flüchtlingssituation die angespannte Betreuungssituation im KiTa- und Schulbereich erheblich verstärken.

 

Herr Christiansen macht auf eine „ehemalige“ Lösung nach einer Investorensuche aufmerksam. Diese Idee sollte in Zusammenarbeit mit dem Landkreis evtl. nochmals aufgegriffen werden. Vielleicht besteht seitens eines Investors Interesse am Bau eines KiTa-Gebäudes.

Frau Sievers dankt für diesen Hinweis und wird diese Möglichkeit bei der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung entsprechend vorstellen.