Sitzung: 11.10.2022 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 14/0366/2022
Folgende Anfrage
ist am 21.08.2022 an die Samtgemeinde Elbtalaue eingereicht worden:
Anfrage der Ratsfrauen der Samtgemeinde Elbtalaue
Martina Sievers, Manuela Brownlee (SOLI)
Karoline Klose, Katja Bustorff (Grüne)
Kerstin Peters, Jessica Peters (SPD)
Janet Haacke( KalliEco)
Wir bitten um Beantwortung der Fragen zum nächsten Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue am 11.10.2022.
Seit Jahren fehlen Kindergartenplätze in Hitzacker und naher Umgebung (Bredenbock). Eltern die keinen Platz für Ihre Kinder bekommen werden nach Dannenberg oder Karwitz verwiesen. Dass noch kein neuer Kindergarten gebaut wurde, liegt vorgeblich daran, dass noch kein geeigneter Bauplatz gefunden werden konnte. Um abschätzen zu können wie dringend ein Neubau vorangetrieben werden muss, müssten Zahlen bekannt werden, wie viele Kinder aus Hitzacker davon betroffen sind.
Wir bitten darum folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Kinder/Eltern haben oder werden in diesem Kindergartenjahr (ab 2022) keinen Platz in Hitzacker/Bredenbock bekommen, obwohl sie sich dafür beworben haben ?
- An welche Kitas wurden/werden diese Kinder/Eltern verwiesen?
- Wie viele der abgewiesenen Kinder/Eltern haben den alternativen Platz angenommen?
- Wird bei der Auswahl der Kinder die an andere Orte verwiesen werden, berücksichtigt ob die Eltern ein Auto haben?
- Welche konkreten Bemühungen hat die Stadt/Samtgemeinde unternommen um einen entsprechenden Bauplatz zu finden? ( Anzeigen, Makler, persönliche Anfrage bei Eigentümern die laut Kataster geeignete Bauplätze besitzen etc. ???)
- Welche Voraussetzungen muss ein Baugrundstück für einen neuen Kindergarten mitbringen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Fragekatalog
wurde fast textgleich auch an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gesendet und dort
als TOP für den Jugendausschuss am 08.09.22 angelegt.
Die Aufgabe
Kindertagesbetreuung obliegt dem Landkreis, so dass die Samtgemeinde sich voll
und ganz den Ausführungen der Landrätin anschließt.
Über den
festgestellten Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für den Planbereich
Hitzacker (Elbe) wurde bereits mündlich durch die Kita-Bedarfsplanung im JHA
informiert – die Samtgemeinde hat diesen Bedarf im Jugendausschuss ebenfalls
berichtet. So lag die Versorgungsquote zum Stichtag 01.01.2022 im
Krippenbereich bei rund 38,2 % und im Elementarbereich bei 66,0 %. Die
Versorgungsquote beschreibt den Anteil der Kinder, denen ein Betreuungsangebot
gemacht werden kann. Angestrebt wird gem. Kita-Bedarfsplanung eine
Versorgungsquote von 45 % im Krippen- und 96 % im Elementarbereich, wobei die
durchschnittliche Versorgungsquote bei rund 85 % liegt.
Aufgrund der
niedrigen Versorgungsquote drücken viele Kinder in den Planbereich Dannenberg
(Elbe). Durch steigende Kinderzahlen in Dannenberg (Elbe) ist eine Versorgung
dort jedoch immer weniger möglich und es bedarf eines langfristigen, ortsnahen
und damit bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Hitzacker (Elbe). Geplant ist
nun eine neue dreigruppige Einrichtung mit zwei Elementar- und einer
Krippengruppe. Ausgehend von den Kinderzahlen vom 01.01.2022 würde daraus eine
Versorgungsquote von 47,8 % im Krippen- und 89,1 % im Elementarbereich
resultieren. Die Versorgungsquote im Krippenbereich würde damit zwar leicht
über dem Ziel liegen, jedoch sind bereits jetzt alle Krippenplätze im
Stadtbereich Hitzacker ausgeschöpft. Zudem befinden sich aktuell rund ¼ der
Krippenkapazitäten in der Kindertagespflege, die zwar ein wichtiges Element der
Bedarfsplanung ist, langfristig jedoch weniger verläßlich.
So haben
beispielsweise im letzten Jahr mehrere Kindertagespflegestellen im Stadtbereich
Dannenberg (Elbe) aus persönlichen Gründen, überwiegend Pandemie bedingt, die
Betreuung eingestellt.
Der Bedarf sollte
im Stadtbereich Hitzacker (Elbe) erfüllt werden. Über die Übersichtskarte für
Bauland im Landkreis Lüchow-Dannenberg musste festgestellt werden, dass im
Bereich Hitzacker (Elbe) nahezu alle Flächen bebaut sind. Dies ist dem Stadtrat
Hitzacker (Elbe) bekannt.
Nach § 4 DVO-NKiTaG
ist eine Außenfläche von 12 m“ je Kind vorzuhalten, ausgehend von 65 Kindern
ergibt dies eine erforderliche Außenfläche von 780 m“, welche an das Gebäude
der Kindertagesstätte (ca. 550 m“ Grundfläche) angrenzen muss. Baurechtliche
Vorgaben nach B-Plan sind zu berücksichtigen, so dass – vorsichtig geschätzt –
mind. 2.000 – 2500 m“ Grundstück gesucht werden. Das Grundstück muss über
ausreichend Parkflächen, eine gute verkehrliche Anbindung verfügen und gut erreichbar
sein (ÖPNV).
Grundsätzlich ist
nach aktueller Rechtsprechung ein Betreuungsplatz im Umkreis von ca. 20 km bzw.
einer Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten kombinierter Fahrt- und Fußweg
zumutbar. Um einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz anbieten zu können, wird
bei der Vergabe auch auf den Wohnort geachtet (ebenfalls auf mögliche
Geschwisterkinder in der Einrichtung und Alter des Kindes). Je nach
Möglichkeiten wird auf besondere Umstände, wie z.B. Mobilität, Rücksicht
genommen.
Für eine konkrete
Aussage zu Betreuungswünschen in Hitzacker (Elbe) oder Bredenbock oder Aussagen
zu Aufnahmen in umliegenden Kitas bedarf es einer umfassenden Auswertung des
Online-Anmeldesystems Little Bird. Die
neue Kita-Bedarfsplanerin wird erst im laufenden September ihre Tätigkeit im
Fachdienst 51 des Landkreises aufnehmen, so dass momentan keine konkreten
Aussagen zu Bewerbungen, Aufnahmen, Betreuungsalternativen und konkreten
Vertragsabschlüssen gemacht werden können.
Die Nachlieferung
obliegt dem Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Bezüglich der Suche
nach einem geeigneten Bauplatz steht der Stadtdirektor in einem Kontakt mit
einem Grundstückseigentümer im Bereich „Hitzacker-Süd“ – ein weiteres
Grundstück liegt in der Nähe der Grundschule Hitzacker. In beiden Fällen ist
die finanzielle Situation der Stadt Hitzacker (Elbe) zu betrachten sowie die
Personalkapazität der Samtgemeinde bezüglich Baubegleitung.
Frau Sievers betont
nochmals, dass sie mit der Gesamtsituation und der Suche nach einem geeigneten
Grundstück sehr unzufrieden ist.
FDL Scharf
erläutert hierzu, dass der Wunsch des Landkreises ist, dass die Stadt Hitzacker
als Bauherrin fungiert. In der Vergangenheit wurden kommunalen Einrichtungen
den Standortkommunen auferlegt. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung mit der
Samtgemeinde und dem Landkreis zur Finanzierung geschlossen. Diese garantieren
für die nächsten 10 Jahre die Kostenübernahme von Zinsen und Tilgung.
FDL Scharf macht
deutlich, dass sich die Stadt Hitzacker den Bau finanziell nicht leisten kann.
Der Haushalt der Stadt Hitzacker ist nicht liquide. Somit kann u.a. auch kein
Grundstück angekauft werden. Dieser Umstand kommt erschwerend hinzu. Weiterhin
wird nach einer Lösung gesucht, indem die Stadt Hitzacker nicht als Bauherrin
fungiert. Darüber hinaus kann auch das vorhandene Personal der Samtgemeinde bei
einer Vielzahl von Projekten den Bau nicht begleiten.
FDL Demmer merkt
hierzu an, dass eine „Prioritätenliste“ zur Abarbeitung von Baumaßnahmen im
Fachdienst 31 erstellt wurde. Sie liegt zur Ansicht beim Kämmerer und könne im
Anschluss in Abstimmung mit dem Verwaltungsvorstand den Ratsmitgliedern
vorgestellt werden.
Weiterhin teilt FDL
Scharf mit, dass das Grundstück am Ahornweg mit ca. 2800m² für eine 3-gruppige
Einrichtung in Betracht gezogen wird. Diese Fläche käme für einen
möglichen Kita-Standort in Frage. Hierfür sind jedoch noch Rahmenbedingungen
mit Frau Fricke, der zuständigen Sachbearbeiterin für die Betriebserlaubnis
KiTa vom Niedersächsischem Kultusministerium, zu klären. Zudem befindet sich
auf dem Grundstück ein Spielplatz, der an einer anderen geeigneten Stelle
verlagert werden müsste. Ein Abschluss des kompletten Bauvorhabens in 2023 ist
zeitlich nicht realisierbar.
FDL Scharf berichtet, dass eine Auskunft und umfangreiche Auswertungen zu Betreuungswünschen in Zahlen aus Little Bird (KiTa Online-Anmeldeportal) gegenwärtig, aufgrund eines Mitarbeiterinnenwechsels beim Landkreis, nicht möglich ist. Zudem wurde bis zum heutigen Zeitpunkt auch keine Klage eingereicht, in der ein Kind keinen KiTa-Platz erhalten hat. Jedes Kind aus dem Bereich Hitzacker hat einen Betreuungsplatz in zumutbarer Erreichbarkeit bekommen. Wünschenswert und Ziel ist es natürlich kurze Wege zu ermöglichen und daran arbeiten auch alle, aber im Vorfelde sind einfach viele Rahmenbedingungen abzuarbeiten.
Auch eine Containerlösung erfordert die gleichen Auflagen, wie der Bau einer neuen Kindertagesstätte und wäre somit keine zeitnahe Lösung (langes Antragsverfahren, hohe Kosten, fehlendes KiTa-Personal).
Zusätzlich wird noch die zukünftige Flüchtlingssituation die angespannte Betreuungssituation im KiTa- und Schulbereich erheblich verstärken.
Herr Christiansen macht auf eine „ehemalige“ Lösung nach einer Investorensuche aufmerksam. Diese Idee sollte in Zusammenarbeit mit dem Landkreis evtl. nochmals aufgegriffen werden. Vielleicht besteht seitens eines Investors Interesse am Bau eines KiTa-Gebäudes.
Frau Sievers dankt für diesen Hinweis und wird diese Möglichkeit bei der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung entsprechend vorstellen.