Sitzung: 15.09.2022 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
AV Herzog erläutert den
Antrag. Die SOLI-Fraktion hat per E-Mail vom 05.09.2022 eine Eilantrag gestellt
und auf einen EJZ-Artikel vom 02.09.2022 hingewiesen, in dem der Bauamtsleiter
zu kaputtgefahrenen Straßen durch Auseichverkehr mit „darauf bleiben wir
sitzen“ zitiert wird. Die SOLI-Fraktion hat die Verwaltung gebeten, die genaue
Rechtslage und die konkreten Folgen inkl.
Kostenschätzung durch die Ausweichverkehre bei der Sanierung der B 248
darzulegen.
Herr Hesebeck erläutert die Rechtslage. Eine
Verpflichtung zur Beseitigung von Schäden durch Ausweichverkehr besteht nur auf
den offiziellen Umleitungsstrecken. Diese sind in der Regel großräumig (wie im
Fall der B 248) über Uelzen auf Bundes- und Landesstraßen ausgewiesen. Der
Landkreis lässt die Kreisstraßen nicht als offizielle Umleitungsstrecken zu.
Daraus resultiert u.a., dass viele Verkehrsteilnehmer versuchen auf kleineren
(kommunalen) Straßen, die Baustellen zu umfahren. Da diese Straßen keine offiziellen
Umleitungsstrecken sind, besteht seitens der kommunalen Straßenbaulastträger
kein Anspruch auf Beseitigung von Schäden. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme
auf der B 248 besteht aber eine Abstimmung mit der Landesbaubehörde, die
Auswirkungen der Ausweichverkehre zu beobachten. Das Ergebnis der Abstimmungen
mit der Landesbaubehörde kann zurzeit nicht vorhergesagt werden.
Es schließt sich eine ausführliche Diskussion über den
Umgang mit Ausweichverkehren an.