AV Herzog erläutert den Antrag. Die SOLI-Fraktion hat per E-Mail vom 05.09.2022 eine Eilantrag gestellt und auf einen EJZ-Artikel vom 02.09.2022 hingewiesen, in dem der Bauamtsleiter zu kaputtgefahrenen Straßen durch Auseichverkehr mit „darauf bleiben wir sitzen“ zitiert wird. Die SOLI-Fraktion hat die Verwaltung gebeten, die genaue Rechtslage und die konkreten Folgen inkl. Kostenschätzung durch die Ausweichverkehre bei der Sanierung der B 248 darzulegen.

 

Herr Hesebeck erläutert die Rechtslage. Eine Verpflichtung zur Beseitigung von Schäden durch Ausweichverkehr besteht nur auf den offiziellen Umleitungsstrecken. Diese sind in der Regel großräumig (wie im Fall der B 248) über Uelzen auf Bundes- und Landesstraßen ausgewiesen. Der Landkreis lässt die Kreisstraßen nicht als offizielle Umleitungsstrecken zu. Daraus resultiert u.a., dass viele Verkehrsteilnehmer versuchen auf kleineren (kommunalen) Straßen, die Baustellen zu umfahren. Da diese Straßen keine offiziellen Umleitungsstrecken sind, besteht seitens der kommunalen Straßenbaulastträger kein Anspruch auf Beseitigung von Schäden. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme auf der B 248 besteht aber eine Abstimmung mit der Landesbaubehörde, die Auswirkungen der Ausweichverkehre zu beobachten. Das Ergebnis der Abstimmungen mit der Landesbaubehörde kann zurzeit nicht vorhergesagt werden.

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion über den Umgang mit Ausweichverkehren an.