Sitzung: 12.10.2022 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 14/0333/2022
Sachverhalt:
Frau Scharf
erläutert, dass in der Kindertagesstätte Neu Darchau für das Betreuungsjahr
2022/2023 ein Mehrbedarf an Plätzen für den Elementarbereich angemeldet ist.
Zudem ist für ein
Kind ein I-Status anerkannt worden, was für die Einrichtung eine
Einzelintegration erforderlich macht. Anderenfalls hätte dieses Kind die
Einrichtung verlassen müssen. In der Integrationsgruppe sinkt die Zahl der
aufzunehmenden Kinder von 25 auf 20.
Mit der Erweiterung
um eine halbe Elementargruppe kann diese Reduzierung aufgefangen werden und
auch allen Platzsuchenden eine Betreuung angeboten werden.
Knackpunkt ist der
fehlende Raum in der Kita, sodass der Auszug der halben Hortgruppe in einen
Raum der Grundschule in einer Besprechung zwischen Träger, Landkreis und
Samtgemeinde als Lösung des Problems gesehen wird. Die Schulleitung Frau
Schulze hat am Besichtigungstermin teilgenommen und kann sich einen Umzug
vorstellen.
Aufgrund der geringen
Schülerzahl an der Grundschule ist der Klassenraum mit Zugang zur Mensa
geeignet. Am Vormittag kann der Raum durch die Schule für Fördermaßnahmen
genutzt werden, ab Mittag ist der Raum nur noch für den Hort verfügbar.
In einem weiteren
Gespräch vor Ort wurde mit allen Beteiligten über die Wunschausstattung des
Raumes gesprochen. An der Mobiliarbeschaffung wird sich die Samtgemeinde
beteiligen, es werden 2 Tische und 12 Stühle angeschafft, die am Vormittag
durch die Schule und am Nachmittag durch die Hortkinder genutzt werden.
Weiterer Ausstattungsbedarf sowie das Streichen und Verspachteln von Wänden
trägt der Landkreis (und anteilig die Samtgemeinde) durch die Übernahme des
Betriebskostendefizits der Kindertagessstätte.
Vor dem Hintergrund
des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung und der positiven Entwicklung an der
Grundschule Prisser nach Einrichtung der Hortbetreuung erscheint dies für den
Standort Neu Darchau eine gute Option zu sein, um diesen langfristig zu stützen
und zu sichern.
Die Zusammenarbeit
von Kindertagesstätte und Grundschule bedarf eines Konzeptes, welches noch zu
erarbeiten ist. Hierin sollten sich beide Institutionen wiederfinden und
gemeinsam zum Wohl der Kinder ein gutes Bildungs- und Betreuungsprogramm
entwickeln.
Eine Vereinbarung
zur Nutzung der Räumlichkeiten (auch Sanitär, Küche, Außenanlage) ist zunächst
nur für 2 Jahre abzuschließen, um zahlenmäßige Entwicklungen sowohl in den
Schülerzahlen als auch bei den Hortkindern abzuwarten.
Bei steigenden
Zahlen ist über eine künftige Unterbringung der kleinen Hortgruppe zu beraten.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule und deren
Finanzierung wird dann – hoffentlich- seitens des Landes geklärt sein.
Die Kosten für
Reinigung, Hausmeistertätigkeiten und Betriebskosten sind vom Kita-Träger zu
übernehmen, die Hortgruppe gilt dann als Außenstelle der Kita Neu Darchau.
Rh Weiss möchte wissen, ob sich die Schulleitung und das Lehrerkollegium den Umzug vorstellen können und ob man die Ausgaben bereits beziffern kann.
Frau Scharf teilt mit, dass die Grundschule Neu Darchau bei den Planungen an Bord ist und sich den Einzug vorstellen können. Für das Mobiliar wird eine Rückstellung von 3.000,- Euro verwendet. Die Paritätischen werden zwar keine Mietzahlungen leisten, sich jedoch an den Betriebs- und Verbrauchskosten der Grundschule beteiligen.
Der Ausschuss gibt folgende
Beschlussempfehlung:
Die kleine
Hortgruppe der Kindertagesstätte des Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V. zieht
als Außengruppe in die Grundschule Neu Darchau. Die Überlassung von
Räumlichkeiten wird per Vereinbarung geregelt und gilt zunächst für die Schuljahre
2022/2023 und 2023/2024.