Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Inhaltlich wird auf die Vorberatung bezüglich PVFFA durch den BPUKH vom 22.03.22 (BPUKH/XI)02) verwiesen.

Der Vorhabenträger hat sein Vorhaben zur Errichtung einer PVFFA ebenfalls in dieser Sitzung vorgestellt (siehe Anlage I und II zur Vorlage).

 

Die Anlage wird als raumbedeutsam beurteilt und liegt außerdem innerhalb des LSG. Bevor die notwendige Bauleitplanung erfolgen kann, ist das Ergebnis der Analyse abzuwarten. Sollte die Fläche in der Analyse als geeignete Fläche identifiziert werden, kann die Bauleitplanung mithilfe der Analyse zügig durchgeführt werden. Das Vorhaben wurde in der Sitzung sehr positiv aufgenommen und bewertet.

 

Der Vorhabenträger bittet unabhängig von der Standortanalyse um eine grundsätzliche Aussage zur politischen Unterstützung des Vorhabens um mehr Planungssicherheit zu erhalten.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt ausführlich.

Er berichtet, dass die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf ertragsschwachen Böden laut Gesetzeslage möglich ist. Voraussetzung dafür ist einen entsprechende Bauleitplanung in diesem Bereich.

Er weist auf die Niederschriften des BPUKH/XI/02 vom 22.03.2022 und des VAH/XI/06 vom 28.07.2022 hin. Der VAH hat folgende einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben:

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Das Vorhaben zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFFA) in Sarchem auf ca. 10 ha wird seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) als Beitrag zum Klimaschutz und zum Ausbau erneuerbare Energien positiv bewertet und unterstützt.

Sollte die Fläche aufgrund der in Aufstellung befindlichen kreisweiten Standortanalyse nicht zur Errichtung von PVFFA ausgeschlossen werden, ist die Stadt grundsätzlich bereit, eine entsprechende Bauleitplanung voranzutreiben.

 

Stellv. Bgm’in Wiehler ergänzt, dass sich auch auf Kreisebene mit dieser Thematik beschäftigt wurde. Laut Vortrag im Fachausschuss Klima und Mobilität führt die kreisweite Standortanalyse nicht automatisch dazu, dass alle anderen Flächen unzulässig sind.

Da es im Interesse der Stadt liegt, eine eigene standortnahe Energieversorgung sicherzustellen, ist sie der Auffassung, den Beschluss etwas offener zu formulieren und nicht vom Ergebnis der Standortanalyse abhängig zu machen

 

Auch stellv. Bgm’in Laudel-Voigt begrüßt diesen Vorschlag und formuliert einen geänderten Beschlussvorschlag.

Dieser findet allgemeine Zustimmung.

 

Stellv. Bgm’in Wiehler lässt über diesen abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden geänderten

 


Beschluss:

Das Vorhaben zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFFA) in Sarchem auf ca. 10 ha wird seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) als Beitrag zum Klimaschutz und zum Ausbau erneuerbare Energien positiv bewertet und unterstützt.

Die Stadt grundsätzlich bereit, eine entsprechende Bauleitplanung voranzutreiben.