Sitzung: 26.09.2022 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0120/2022/1
Sachverhalt:
Inhaltlich wird auf
die Vorberatung bezüglich PVFFA durch den BPUKH vom 22.03.22 (BPUKH/XI)02)
verwiesen.
Der Vorhabenträger
hat sein Vorhaben zur Errichtung einer PVFFA ebenfalls in dieser Sitzung
vorgestellt (siehe Anlage I und II zur Vorlage).
Die Anlage wird als
raumbedeutsam beurteilt und liegt außerdem innerhalb des LSG. Bevor die
notwendige Bauleitplanung erfolgen kann, ist das Ergebnis der Analyse
abzuwarten. Sollte die Fläche in der Analyse als geeignete Fläche identifiziert
werden, kann die Bauleitplanung mithilfe der Analyse zügig durchgeführt werden.
Das Vorhaben wurde in der Sitzung sehr positiv aufgenommen und bewertet.
Der Vorhabenträger
bittet unabhängig von der Standortanalyse um eine grundsätzliche Aussage zur
politischen Unterstützung des Vorhabens um mehr Planungssicherheit zu erhalten.
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert den Sachverhalt ausführlich.
Er berichtet, dass
die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf ertragsschwachen Böden laut
Gesetzeslage möglich ist. Voraussetzung dafür ist einen entsprechende
Bauleitplanung in diesem Bereich.
Er weist auf die
Niederschriften des BPUKH/XI/02 vom 22.03.2022 und des VAH/XI/06 vom 28.07.2022
hin. Der VAH hat folgende einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben:
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Das Vorhaben zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFFA) in Sarchem auf ca. 10 ha wird seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) als Beitrag zum Klimaschutz und zum Ausbau erneuerbare Energien positiv bewertet und unterstützt.
Sollte die Fläche aufgrund der in Aufstellung befindlichen kreisweiten Standortanalyse nicht zur Errichtung von PVFFA ausgeschlossen werden, ist die Stadt grundsätzlich bereit, eine entsprechende Bauleitplanung voranzutreiben.
Stellv. Bgm’in
Wiehler ergänzt, dass sich auch auf Kreisebene mit dieser Thematik beschäftigt
wurde. Laut Vortrag im Fachausschuss Klima und Mobilität führt die kreisweite
Standortanalyse nicht automatisch dazu, dass alle anderen Flächen unzulässig
sind.
Da es im Interesse
der Stadt liegt, eine eigene standortnahe Energieversorgung sicherzustellen,
ist sie der Auffassung, den Beschluss etwas offener zu formulieren und nicht
vom Ergebnis der Standortanalyse abhängig zu machen
Auch stellv. Bgm’in
Laudel-Voigt begrüßt diesen Vorschlag und formuliert einen geänderten
Beschlussvorschlag.
Dieser findet
allgemeine Zustimmung.
Stellv. Bgm’in
Wiehler lässt über diesen abstimmen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) folgenden geänderten
Beschluss:
Das Vorhaben zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFFA) in Sarchem auf ca. 10 ha wird seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) als Beitrag zum Klimaschutz und zum Ausbau erneuerbare Energien positiv bewertet und unterstützt.
Die Stadt grundsätzlich bereit, eine entsprechende Bauleitplanung voranzutreiben.