Sitzung: 26.09.2022 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2/0343/2022
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2021 wurde am 13.04.2021 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 19.08.2022
erstellt. Zu den Prüfungsfeststellungen
ist keine Stellungnahme des Stadtdirektors erforderlich.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
StDir Meyer verlässt den Sitzungssaal.
Stellv. StDir Kern
erläutert den Sachverhalt und nennt die wichtigsten Eckdaten des
Haushaltsabschlusses 2021 der Stadt Hitzacker (Elbe).
Er berichtet, dass
das Haushaltsjahr 2021 im ordentlichen Ergebnishaushalt mit einem Defizit
i.H.v. 128.877,05 € sowie im außerordentlichen Ergebnishaushalt mit einem
Überschuss i.H.v. 33.195,50 € abgeschlossen hat. Somit ist insgesamt ein
Defizit i.H.v. 95.681,15 € entstanden.
Als erfreulich
stellt stellv. StDir Kern die positive Entwicklung des Finanzhaushaltes dar.
Hier ergibt sich zum Jahresende 2021 ein Überschuss i.H.v. 758.00,00 €, so dass
keine Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden mussten.
Die Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt hat keine wesentlichen Auffälligkeiten ergeben, so
stellv. StDir Kern abschließend.
Die einstimmige
Beschlussempfehlung des VAH liegt vor.
Rh Harney bedankt
sich für die ausführliche Berichterstattung und weist auf den Satz hin, dass
die Stadt Hitzacker (Elbe) in einer verschlechterten Finanzsituation steckt. Er
macht deutlich, dass bei einer Haushaltsplanung mit Defiziten Vorsicht geboten
ist und hält es für sehr wichtig, diese Situation aufmerksam zu verfolgen, um
Defizite möglichst abzubauen.
Dem stimmt stellv.
StDir Kern zu, erste Hochrechnungen für das Haushaltsjahr 2023 weisen weiterhin
Defizite auf. Er gibt den dringenden Hinweis, dass machbare Einsparungen und
Möglichkeiten zur Verbesserung der Erträge gefunden werden müssen.
Nach weiterer
kurzer Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) en bloc folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2021 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2021 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 128.877,05 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen, der Überschuss aus
dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 33.195,90 Euro wird zur Deckung von
Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet.