Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde am 13.04.2021 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 19.08.2022 erstellt.  Zu den Prüfungsfeststellungen ist keine Stellungnahme des Stadtdirektors erforderlich.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

StDir Meyer verlässt den Sitzungssaal.

 

Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt und nennt die wichtigsten Eckdaten des Haushaltsabschlusses 2021 der Stadt Hitzacker (Elbe).

Er berichtet, dass das Haushaltsjahr 2021 im ordentlichen Ergebnishaushalt mit einem Defizit i.H.v. 128.877,05 € sowie im außerordentlichen Ergebnishaushalt mit einem Überschuss i.H.v. 33.195,50 € abgeschlossen hat. Somit ist insgesamt ein Defizit i.H.v. 95.681,15 € entstanden.

Als erfreulich stellt stellv. StDir Kern die positive Entwicklung des Finanzhaushaltes dar. Hier ergibt sich zum Jahresende 2021 ein Überschuss i.H.v. 758.00,00 €, so dass keine Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden mussten.

Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt hat keine wesentlichen Auffälligkeiten ergeben, so stellv. StDir Kern abschließend.

 

Die einstimmige Beschlussempfehlung des VAH liegt vor.

 

Rh Harney bedankt sich für die ausführliche Berichterstattung und weist auf den Satz hin, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) in einer verschlechterten Finanzsituation steckt. Er macht deutlich, dass bei einer Haushaltsplanung mit Defiziten Vorsicht geboten ist und hält es für sehr wichtig, diese Situation aufmerksam zu verfolgen, um Defizite möglichst abzubauen.

 

Dem stimmt stellv. StDir Kern zu, erste Hochrechnungen für das Haushaltsjahr 2023 weisen weiterhin Defizite auf. Er gibt den dringenden Hinweis, dass machbare Einsparungen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Erträge gefunden werden müssen.

 

Nach weiterer kurzer Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) en bloc folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)       Der Jahresabschluss 2021 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 128.877,05 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen, der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 33.195,90 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet.