Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

Am 26.04.2022 fand eine Bereisung der Samtgemeindestraßen zur Erstellung einer Prioritätenliste mit den Ausschussmitgliedern statt. Die festgelegten Maßnahmen sowie die voraussichtlichen Kosten sind in der Anlage zur Vorlage aufgelistet.

 

Herr Beckmann erläutert den Sachverhalt. Nach einer Bereisung der Straßen ist eine Vorfestlegung von 5 Straßen erfolgt. Er erläutert die durchzuführenden Arbeiten an diesen Straßen.

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an, in der es weitestgehend um die Reihenfolge der Straßen und insbesondere die Gemeindeverbindungsstraße G 3 (Klein Gusborn-Zadrau) geht und die Sinnhaftigkeit der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an dieser in Teilen beschädigten Straße.

Herr Beckmann schlägt vor, den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße G 3 nach dem GVFG-Programm durchzuführen. Im Rahmen dieses Programms könnte die Straße mit einem Zuschuss von 75% neu aufgebaut werden. Um den Ausbau im Jahr 2024 zu realisieren wäre es notwendig, bis zum 15.02.2023 einen Förderantrag zu stellen. Mit dem Antrag wäre eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) einzureichen. Die Vorplanung müsste noch in diesem Jahr beauftragt werden. Für die Erstellung der Vorplanung wäre es notwendig, außerplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 € bereitzustellen.

Nach einer kurzen Aussprache verständigen sich die Ausschussmitglieder darauf, die Gemeindeverbindungsstraße G 3 von der Prioritätenliste zu nehmen und eine GVFG- Förderung zu beantragen.

 

Auf Anregung von Rh Siemke sollen vor der Umsetzung des GVFG-Ausbaus Abstimmungen mit der Gemeinde Gusborn durchgeführt werden, da die innerörtlichen Straßenbereiche an die Gemeindeverbindungsstraße anschließen.

 

In der anschließenden Aussprache einigt sich der Ausschuss darauf, im Jahr 2023 lediglich die Unterhaltung der Straßen H 8 (Sarenseck-Hitzacker) und D 30 (am Feuerwehrmuseum Tramm) durchzuführen. Über die Festlegung weiterer Prioritäten soll im Frühjahr 2023 beraten werden.

 

Nach Beendigung der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Es wird keine Prioritätenliste festgelegt. Im Jahr 2023 werden die im Entwurf der Prioritätenliste aufgeführten Arbeiten an den Gemeindeverbindungstraßen H 8 und D 30 durchgeführt. Über weitere Maßnahmen wird im Frühjahr 2023 beraten.

Für die Sanierung Gemeindeverbindungsstraße G 3 ist ein Antrag auf GVFG-Förderung zu stellen. Für die dafür notwendige Vorplanung werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 € bereitgestellt.