Sitzung: 15.09.2022 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0413/2021/1
Am 26.04.2022 fand
eine Bereisung der Samtgemeindestraßen zur Erstellung einer Prioritätenliste
mit den Ausschussmitgliedern statt. Die festgelegten Maßnahmen sowie die
voraussichtlichen Kosten sind in der Anlage zur Vorlage aufgelistet.
Herr Beckmann
erläutert den Sachverhalt. Nach einer Bereisung der Straßen ist eine
Vorfestlegung von 5 Straßen erfolgt. Er erläutert die durchzuführenden Arbeiten
an diesen Straßen.
Es schließt sich
eine ausführliche Diskussion an, in der es weitestgehend um die Reihenfolge der
Straßen und insbesondere die Gemeindeverbindungsstraße G 3 (Klein
Gusborn-Zadrau) geht und die Sinnhaftigkeit der Durchführung von
Unterhaltungsmaßnahmen an dieser in Teilen beschädigten Straße.
Herr Beckmann
schlägt vor, den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße G 3 nach dem
GVFG-Programm durchzuführen. Im Rahmen dieses Programms könnte die Straße mit
einem Zuschuss von 75% neu aufgebaut werden. Um den Ausbau im Jahr 2024 zu
realisieren wäre es notwendig, bis zum 15.02.2023 einen Förderantrag zu
stellen. Mit dem Antrag wäre eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2)
einzureichen. Die Vorplanung müsste noch in diesem Jahr beauftragt werden. Für
die Erstellung der Vorplanung wäre es notwendig, außerplanmäßige Mittel in Höhe
von 40.000 € bereitzustellen.
Nach einer kurzen
Aussprache verständigen sich die Ausschussmitglieder darauf, die
Gemeindeverbindungsstraße G 3 von der Prioritätenliste zu nehmen und eine GVFG-
Förderung zu beantragen.
Auf Anregung von Rh
Siemke sollen vor der Umsetzung des GVFG-Ausbaus Abstimmungen mit der Gemeinde
Gusborn durchgeführt werden, da die innerörtlichen Straßenbereiche an die
Gemeindeverbindungsstraße anschließen.
In der
anschließenden Aussprache einigt sich der Ausschuss darauf, im Jahr 2023
lediglich die Unterhaltung der Straßen H 8 (Sarenseck-Hitzacker) und D 30 (am
Feuerwehrmuseum Tramm) durchzuführen. Über die Festlegung weiterer Prioritäten
soll im Frühjahr 2023 beraten werden.
Nach Beendigung der
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Es wird keine
Prioritätenliste festgelegt. Im Jahr 2023 werden die im Entwurf der
Prioritätenliste aufgeführten Arbeiten an den Gemeindeverbindungstraßen H 8 und
D 30 durchgeführt. Über weitere Maßnahmen wird im Frühjahr 2023 beraten.
Für die Sanierung
Gemeindeverbindungsstraße G 3 ist ein Antrag auf GVFG-Förderung zu stellen. Für
die dafür notwendige Vorplanung werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von
40.000 € bereitgestellt.