Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 10

Die Samtgemeinde Elbtalaue beabsichtigt die Herrichtung eines zentralen Lagerplatzes.

Die Lagerkapazitäten auf dem Gelände der KDE sowie dem „Behelfslagerplatz“ hinter dem Friedhof Lüggau sind erschöpft und reichen nicht mehr aus. Der Lagerplatz „Försterkamp“ in Hitzacker wurde bereits 2019 aufgegeben und zurückgebaut.

 

Der Beschlussvorschlag lautet: Die Samtgemeinde Elbtalaue erwirbt von der Stadt Dannenberg (Elbe) in dem Gewerbegebiet „Breeser Weg“ ein noch zu vermessendes Teilstück aus dem Flurstück 46/19, Fl. 12, Gemarkung Breese/Marsch, in einer Größe von ca. 7.000 m² zu einem Preis von 15,-€/m².  

 

Den Grunderwerbskosten (ca. 105.000,- €) sind noch die anfallende Grunderwerbssteuer (5% = 5.250,- €), Notargebühren (ca. 2,2 % = 2.310,-) sowie voraussichtliche Vermessungskosten (ca. 1.500,- €) hinzuzurechnen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen investiv zur Verfügung.

 

Aufgrund der Bestimmungen des Bebauungsplanes „Breeser Weg“ sind an den Grundstücksgrenzen in einem Streifen Anpflanzungen vorzunehmen, so dass nach Bepflanzung eine Nutzfläche von ca. 6.000 m² verbleibt.

 

Herr Beckmann erläutert den Sachverhalt und die Notwendigkeit für die Errichtung eines Lagerplatzes.

 

In der anschließenden ausführlichen Diskussion geht es um die grundsätzliche Notwendigkeit eines Lagerplatzes und darum, ob nicht die Anpachtung einer Fläche oder die Errichtung eines Platzes durch den KDE zweckmäßiger wäre. Auch wird darüber diskutiert, ob der KDE incl. Lagerplatz am Breeser Weg angesiedelt werden sollte.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, den TOP zu vertagen, um die innerhalb der Diskussion aufgeworfenen Fragen zu klären.