Sitzung: 15.09.2022 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0334/2022
Die Samtgemeinde
Elbtalaue beabsichtigt die Herrichtung eines zentralen Lagerplatzes.
Die
Lagerkapazitäten auf dem Gelände der KDE sowie dem „Behelfslagerplatz“ hinter
dem Friedhof Lüggau sind erschöpft und reichen nicht mehr aus. Der Lagerplatz „Försterkamp“
in Hitzacker wurde bereits 2019 aufgegeben und zurückgebaut.
Der
Beschlussvorschlag lautet: Die
Samtgemeinde Elbtalaue erwirbt von der Stadt Dannenberg (Elbe) in dem
Gewerbegebiet „Breeser Weg“ ein noch zu vermessendes Teilstück aus dem
Flurstück 46/19, Fl. 12, Gemarkung Breese/Marsch, in einer Größe von ca. 7.000
m² zu einem Preis von 15,-€/m².
Den
Grunderwerbskosten (ca. 105.000,- €) sind noch die anfallende
Grunderwerbssteuer (5% = 5.250,- €), Notargebühren (ca. 2,2 % = 2.310,-) sowie
voraussichtliche Vermessungskosten (ca. 1.500,- €) hinzuzurechnen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen
investiv zur Verfügung.
Aufgrund der
Bestimmungen des Bebauungsplanes „Breeser Weg“ sind an den Grundstücksgrenzen
in einem Streifen Anpflanzungen vorzunehmen, so dass nach Bepflanzung eine
Nutzfläche von ca. 6.000 m² verbleibt.
Herr Beckmann
erläutert den Sachverhalt und die Notwendigkeit für die Errichtung eines
Lagerplatzes.
In der
anschließenden ausführlichen Diskussion geht es um die grundsätzliche
Notwendigkeit eines Lagerplatzes und darum, ob nicht die Anpachtung einer
Fläche oder die Errichtung eines Platzes durch den KDE zweckmäßiger wäre. Auch
wird darüber diskutiert, ob der KDE incl. Lagerplatz am Breeser Weg angesiedelt
werden sollte.
Die
Ausschussmitglieder einigen sich darauf, den TOP zu vertagen, um die innerhalb
der Diskussion aufgeworfenen Fragen zu klären.