Sitzung: 15.09.2022 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 00/0295/2022
Im Rahmen der
Sanierung und Inwertsetzung der DEBB muss u.a. die Erschließung gesichert
werden. Im Liegenschaftskataster ist die Straße als Gemeindestraße ausgewiesen.
Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich jedoch
tatsächlich um einen nicht gewidmeten Wirtschaftsweg handelt.
Um die Erschließung
im bauordnungsrechtlichen Sinne zu sichern, ist das Grundstück/die Zuwegung von
der Gemeinde Langendorf auf die Samtgemeinde Elbtalaue zu übertragen. Damit
geht auch die Straßenbaulast auf die Samtgemeinde Elbtalaue über.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf hat bereits am 14.07.2022 einen entsprechenden Beschluss
gefasst.
Es gibt bereits
einen vergleichbaren Fall bei der Zufahrt zur Hirtenkate Wulfsahl.
Für die
Inwertsetzung der DEBB ist perspektivisch ein 2. Bauabschnitt geplant, der die
Begehbarkeit der gesamten Brücke und den Bau eines Informationszentrums mit
Parkplatz und den Ausbau der Straße beinhaltet. Allein aus förderrechtlichen
Gesichtspunkten darf es nur einen Verfügungsberechtigten für alle
Maßnahmenblöcke geben.
Hierzu gehört auch
der Ausbau der Straße.
Bei dem Projekt
DEBB handelt es sich um eine Maßnahme von überregionaler Bedeutung.
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt. Die Straße ist erforderlich, um die Erschließung der
Dömitzer Eisenbahnbrücke sicherzustellen.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue übernimmt kostenfrei die Zuwegung zur DEBB von der Gemeinde
Langendorf. Hiermit ist verbunden die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.
Die Kosten für die Umschreibung trägt die Samtgemeinde Elbtalaue.