Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

Im Rahmen der Sanierung und Inwertsetzung der DEBB muss u.a. die Erschließung gesichert werden. Im Liegenschaftskataster ist die Straße als Gemeindestraße ausgewiesen. Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich jedoch tatsächlich um einen nicht gewidmeten Wirtschaftsweg handelt.

Um die Erschließung im bauordnungsrechtlichen Sinne zu sichern, ist das Grundstück/die Zuwegung von der Gemeinde Langendorf auf die Samtgemeinde Elbtalaue zu übertragen. Damit geht auch die Straßenbaulast auf die Samtgemeinde Elbtalaue über.

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat bereits am 14.07.2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Es gibt bereits einen vergleichbaren Fall bei der Zufahrt zur Hirtenkate Wulfsahl.

Für die Inwertsetzung der DEBB ist perspektivisch ein 2. Bauabschnitt geplant, der die Begehbarkeit der gesamten Brücke und den Bau eines Informationszentrums mit Parkplatz und den Ausbau der Straße beinhaltet. Allein aus förderrechtlichen Gesichtspunkten darf es nur einen Verfügungsberechtigten für alle Maßnahmenblöcke geben.

Hierzu gehört auch der Ausbau der Straße.

Bei dem Projekt DEBB handelt es sich um eine Maßnahme von überregionaler Bedeutung.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Die Straße ist erforderlich, um die Erschließung der Dömitzer Eisenbahnbrücke sicherzustellen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Samtgemeinde Elbtalaue übernimmt kostenfrei die Zuwegung zur DEBB von der Gemeinde Langendorf. Hiermit ist verbunden die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht. Die Kosten für die Umschreibung trägt die Samtgemeinde Elbtalaue.