Sitzung: 08.09.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Bauen des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0308/2022
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 07.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Breeser
Weg“ zu ändern.
Anlass der
Änderungen ist die Erweiterung der Produktion im Unternehmen Allfein. Die
Anlage wird mit der geplanten Produktionserweiterung genehmigungsbedürftig gem.
Nr. 7.34.1GE des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Sie unterliegt damit der
Industrie-Emissionsrichtlinie und stellt künftig eine IED-Anlage (Anlage nach
Industrieemissionsrichtlinie) dar.
Im Bebauungsplan
soll daher das derzeit festgesetzte eingeschränkte Gewerbegebiet geändert und
ein Sondergebiet „Lebensmittelverarbeitung“ festgesetzt werden.
Im Laufe des
Verfahrens hat sich ergeben, dass außerdem eine bestehende externe
Kompensationsfläche verändert wird (Plangebiet 2).
Die Kompensationsfläche
südlich der B191 wurde bereits im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplanes
Breeser Weg/Erholungszentrum I 2. Änderung festgesetzt. Dabei wurde die
ersatzweise Durchführung von Anpflanzungsgeboten auf dem Flurstück 42/6, Flur
10, Gemarkung Dannenberg ermöglicht, die eigentlich auf den Grundstücken im
Gewerbegebiet Breeser Weg erforderlich wären.
Auch für die
Durchführung der Anpflanzgebote des Lebensmittelverarbeitungsbetriebes soll die
externe Kompensationsfläche genutzt werden. Aufgrund von Hinweisen des jetzigen
Bewirtschafters der Flächen zur Bodenstruktur und zur besseren Nutzbarkeit bei
teilweiser Bepflanzung wurde in der vorliegenden Änderung die externe
Kompensationsfläche um das Flurstück 43/7, Flur 10, Gemarkung Dannenberg
erweitert und das Bepflanzungskonzept leicht verändert. Zur Sicherung der
Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wird ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.
Zur Beurteilung der
Immissionen wurde sowohl ein Geruchsgutachten als auch ein Lärmgutachten
erstellt.
Beide Gutachten
kommen zu dem Ergebnis, dass die Orientierungswerte bei den nächstgelegenen
schutzwürdigen Nutzungen eingehalten werden.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 06.06. bis
einschließlich 05.07.2021 öffentlich aus. Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden vom 01.04. bis einschließlich 17.05.2021 beteiligt.
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg (Raumordnung,
Hochwasserrisikogebiet)
- Staatl. Gewerbeaufsichtsamt (Ausschluss von
Anlagen mit Betriebsbereich nach § 3 (5a) BImSchG)
- Samtgemeinde Lüchow (keine Bedenken)
- Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue (keine
Bedenken)
- Polizeiinspektion Lüneburg / Lüchow / Uelzen
(keine Bedenken)
- Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Nds. (Herausgabevermerk und Logo des NGLN)
- Avacon Netz GmbH Salzwedel (Hinweise)
- NLWKN (keine Bedenken, Hinweis auf
Hochwasserrisikogebiet)
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr (Einhaltung von Sichtfreihaltezonen bei Kompensationsfläche)
- Avacon Netz GmbH – Salzgitter (Hinweise)
- Samtgemeinde Rosche (keine Bedenken)
- Landwirtschaftskammer Nds. (keine Bedenken)
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(Hinweis auf Hochdruckleitungen, Hinweise)
- DB AG DB Immobilien (Hinweise zur
Sicherstellung des Bahnbetriebes)
- Deutsche Telekom Technik GmbH (Hinweise)
- Bürger aus Dannenberg (Lärm- und
Geruchsimmissionen; Beteiligungsformat)
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der Stellungnahmen des Landkreises
Lüchow-Dannenberg sowie des NLWKN wurden im Bebauungsplan „Breeser Weg 11. Änderung und
Erholungszentrum I, 3. Änderung“ Risikogebiete gem. § 73 Abs. 1
Wasserhaushaltsgesetz nachrichtlich übernommen.
Aufgrund der
Stellungnahme des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes wurden die textlichen
Festsetzungen im Bebauungsplan dahingehend ergänzt, dass Anlagen die einen
Betriebsbereich nach § 3 (5a) BImSchG bilden, ausgeschlossen werden.
Weitere geringfügige Änderungen betreffen die Begründung.
Aufgrund der Änderung wurde eine
erneute förmliche Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt und zwar vom
02.08.2022 bis einschließlich 17.08.2022. Von der Änderung sind lediglich
wenige Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Vorhabenträgerin
betroffen.
Da die Ergänzung die Grundzüge der
Planung nicht berühren, wurde die Einholung der Stellungnahmen auf die
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Vorhabenträgerin
als betroffene Öffentlichkeit beschränkt und die Frist angemessen verkürzt. Außerdem
konnten Stellungnahmen nur zu den
ergänzten Teilen abgegeben werden.
Folgende berührte Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden beteiligt:
-
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
-
Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
-
IHK
Lüneburg-Wolfsburg
-
Kreishandwerkerschaft
Lüneburger Heide
-
Handwerkskammer
Lüneburg Stade Braunschweig
Die beteiligten
Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Vorhabenträgerin haben keine
Bedenken gegen die geänderte Planung vorgebracht, siehe Abwägungsvorschlag gem.
§ 4 a Abs. 3 BauGB, Anlage II zur Vorlage.
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Breeser Weg 11. Änderung und
Erholungszentrum I 3. Änderung“ m.ö.B. soweit abgeschlossen, dass der
Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.
Herr Beckmann erläutert
zusammenfassend den Sachverhalt der Vorlage und den Planungsinhalt und weist
auf die vorgenommenen Lärm- und Geruchsgutachten hin.
Rh Kelm spricht sich
aufgrund der geplanten Verdoppelung der Produktion dafür aus, die Anwohner im
Rahmen einer Informationsveranstaltung mitzunehmen und stellt einen
entsprechenden Antrag.
Rh Herzog befürwortet den
Antrag von Rh Kelm. Er kritisiert die Darstellung zu den Grenzwerten. Seiner
Meinung nach ist die Einhaltung der Grenzwerte nicht gleichzusetzen mit
gesunden Lebensverhältnissen.
AV Siemke weist auf die
schwierigen Verkehrsverhältnisse hin, insbesondere auch für die Schüler, und
bittet dieses Thema bei Betriebsentwicklungen mit zu berücksichtigen.
Herr Goldmann weist auf ein
Testprojekt im Hauptwerk in Zerbst in Sachsen-Anhalt hin. In Zusammenarbeit mit
dem GAA und anderen Behörden soll ein Verfahren entwickelt werden,
Gerüche wesentlich
effizienter zu beseitigen. Bei einer erfolgreichen Entwicklung kann dieses
Verfahren bis Ende nächsten Jahres auch in Dannenberg zum Einsatz kommen.
Rh Herzog trägt vor, dass
in der Abwägung den Anregungen zu zusätzlichen Schwerlastverkehr nicht gefolgt
wird, weil es zu keiner erheblichen Vermehrung des Verkehrs kommt. Er
kritisiert die Art des eingesetzten Verfahrens zur Erstellung des
Schallgutachtens, das u.a. nach Datenblättern erfolgt und nicht nach den
tatsächlichen Werten.
Herr Pötzsch weist den
Vorwurf zurück und erläutert, dass es sich bei dem hier angewandten
Messverfahren um physikalische Formeln handelt, also um feste Größe. Die
Emissionen und Immissionen sind intensiv an 2 bis 3 Tagen durchgeführt worden
und das Messverfahren nach den physikalischen Formen hat Hand und Fuß.
AV Siemke erläutert, dass
nie alle Geräte gleichzeitig laufen und deshalb die Messverfahren angewandt
werden. Nach seinen Erfahrungen sind die Ergebnisse nach den vorgegebenen
Messmethoden sehr genau.
Herr Goldmann erläutert,
dass aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation zurzeit die Produktpaletten
konzentriert werden und deshalb höchstens ein geringfügig höheres
Verkehrsaufkommen zu erwarten ist.
Nach kurzer weiterer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie gem. §
4a Abs. 3 abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Breeser Weg 11. Änderung
und Erholungszentrum I 3. Änderung m.ö.B.“ wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.
c) Die Stadt führt eine
Informationsveranstaltung für die Anlieger durch an der Vertreter der Fa.
Allfein teilnehmen sollen.