Sitzung: 19.09.2022 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0314/2022
Sachverhalt:
Bgm Stegemann
erläutert, dass bei der Brückenprüfung festgestellt wurde, dass an der
Gewölbebrücke Schäden vorhanden sind, die eine Instandsetzung dringend
erforderlich machen.
Es wurden drei
Ingenieurbüros aufgefordert ein Angebot für die Planungsleistung eines
Instandsetzungskonzeptes einzureichen. Dieses waren die Ingenieurbüros
Rauchenberger aus Dannenberg; Ingenieurbüro Schulz + von der Ohe aus Uelzen und
H&P Ingenieure aus Soltau.
Nach Ablauf der
Einreichungsfrist lag ein Angebot des Ingenieurbüro Rauchenberger aus
Dannenberg vor, welches mit einer Angebotsendsumme von 10.347,61€ eingereicht
wurde.
Die zwei anderen
Ingenieurbüros haben kein Angebot eingereicht.
Entsprechende
Haushaltsmittel stehen in diesem Jahr zur Verfügung.
Rh Dr. Gottesleben fragt nach der Vorstellung des
Sachverhaltes durch Bgm Stegemann, warum nicht hochbezahlte Mitarbeiter der
Samtgemeinde Elbtalaue oder des Landkreises die Bestandsaufnahme durchführen
und das Instandsetzungskonzept erarbeiten können.
Dafür sind die Ingenieure doch angestellt.
Frau Lütge erklärt, dass da schon mehr als Bestandsaufnahme und Konzeptplanung dranhängen, es müssen Genehmigungen (Baugenehmigungen) eingereicht werden müssen, man muss Vorlageberechtigt sein sollte und für die Erstellung des Instandsetzungskonzeptes ist die Berücksichtigung der Statik erforderlich.
Sie stellt dem Rat die Frage, welcher Kollege für eine solche Planung bzw. für ein solches Konzept den Kopf hinhalten sollte, wenn z.B. eine Genehmigung nicht erteilt wird und ein Projekt dadurch nicht zustande kommt.
Anmerkung der Verwaltung: Die
Samtgemeinde Elbtalaue ist entgegen der Auffassung von Rh Dr. Gottesleben auch
fachlich nicht in der Lage, die entsprechenden Planungen für die Brücke zu
erstellen. So muss die Statik der Brücke durch einen anerkannten
Tragwerksplaner erstellt werden. Ferner haben die Ingenieure der Samtgemeinde
durch ihre Fachrichtung „Hochbau“ keine speziellen Kenntnisse zur Planung von
Brücken.
Darüber
hinaus verfügt die Samtgemeinde Elbtalaue über keinerlei Technik
zur
Erstellung der notwendigen Zeichnungen.
Rh Scherlies ist der Ansicht, dass die Nachlässigkeiten der Brückensanierung hausgemacht ist, die Gemeinde Göhrde könne diese Kosten seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten.
Die jährlichen Kontrollen haben bereits frühzeitig den Umfang der Schäden aufgezeigt. Die ersten Anfragen zur Gewölbebrücke von Seiten des Rates kamen bereits auf der Ratssitzung am 30.05.2013 auf.
Auszug aus der
Niederschrift vom 30.05.2013:
Bgm Stegemann
beantwortet die Anfragen der Gruppe wie folgt:
Zu 1. Die
Brücken in den Ortschaften werden jährlich von der SgVerwaltung kontrolliert.
Sie sind soweit alle in Ordnung. Ausnahme ist die Bredenbocker
Brücke, hier ist im oberen Bereich ein Teil nachgesackt. Dieser Teil muss
rausgeschnitten und mit Beton ausgefüllt werden.
Seitens der
Verwaltung wurde angeregt, die Brücken durch den TÜV begutachten zu
lassen und ein Brückenbuch zu erstellen. Aufgrund der
finanziellen Situation der Gemeinde Göhrde ist dieses zzt. nicht
machbar.
Bgm Stegemann erläutert, dass die Empfehlung der
Samtgemeinde Elbtalaue an den Rat der Gemeinde Göhrde die Einführung von
„Brückenbüchern“ gewesen ist, um die Kontrollen besser zu dokumentieren, dies
ist im Zuge einer Haushaltsberatung vom Rat aufgrund der Kosten abgelehnt
worden.
Sowohl Bgm Stegemann als auch Rh Fürch weisen darauf hin, dass die Mehrheit des Rates die Brücke in diesem Jahr reparieren wollten, dass von anderen Ratsmitgliedern die Erstellung eines Gutachtens gefordert wurde.
Die übrigen Ratsmitglieder hatten sich damit einverstanden erklärt und so liegt nun der heutige Sachverhalt zu „Auftragsvergabe“ vor.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Die Erstellung
eines Instandsetzungskonzept für die Gewölbebrücke Tollendorf wird mit einem
Angebotspreis von 10.347,61 € an das Ingenieurbüro Rauchenberger aus Dannenberg
vergeben.