Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Bgm Stegemann erläutert, dass bei der Brückenprüfung festgestellt wurde, dass an der Gewölbebrücke Schäden vorhanden sind, die eine Instandsetzung dringend erforderlich machen.

Es wurden drei Ingenieurbüros aufgefordert ein Angebot für die Planungsleistung eines Instandsetzungskonzeptes einzureichen. Dieses waren die Ingenieurbüros Rauchenberger aus Dannenberg; Ingenieurbüro Schulz + von der Ohe aus Uelzen und H&P Ingenieure aus Soltau.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist lag ein Angebot des Ingenieurbüro Rauchenberger aus Dannenberg vor, welches mit einer Angebotsendsumme von 10.347,61€ eingereicht wurde.

 

Die zwei anderen Ingenieurbüros haben kein Angebot eingereicht.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen in diesem Jahr zur Verfügung.

 

Rh Dr. Gottesleben fragt nach der Vorstellung des Sachverhaltes durch Bgm Stegemann, warum nicht hochbezahlte Mitarbeiter der Samtgemeinde Elbtalaue oder des Landkreises die Bestandsaufnahme durchführen und das Instandsetzungskonzept erarbeiten können.

Dafür sind die Ingenieure doch angestellt.

 

Frau Lütge erklärt, dass da schon mehr als Bestandsaufnahme und Konzeptplanung dranhängen, es müssen Genehmigungen (Baugenehmigungen) eingereicht werden müssen, man muss Vorlageberechtigt sein sollte und für die Erstellung des Instandsetzungskonzeptes ist die Berücksichtigung der Statik erforderlich.

Sie stellt dem Rat die Frage, welcher Kollege für eine solche Planung bzw. für ein solches Konzept den Kopf hinhalten sollte, wenn z.B. eine Genehmigung nicht erteilt wird und ein Projekt dadurch nicht zustande kommt.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Samtgemeinde Elbtalaue ist entgegen der Auffassung von Rh Dr. Gottesleben auch fachlich nicht in der Lage, die entsprechenden Planungen für die Brücke zu erstellen. So muss die Statik der Brücke durch einen anerkannten Tragwerksplaner erstellt werden. Ferner haben die Ingenieure der Samtgemeinde durch ihre Fachrichtung „Hochbau“ keine speziellen Kenntnisse zur Planung von Brücken.

Darüber hinaus verfügt die Samtgemeinde Elbtalaue über keinerlei Technik

zur Erstellung der notwendigen Zeichnungen.

 

Rh Scherlies ist der Ansicht, dass die Nachlässigkeiten der Brückensanierung hausgemacht ist, die Gemeinde Göhrde könne diese Kosten seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten.

Die jährlichen Kontrollen haben bereits frühzeitig den Umfang der Schäden aufgezeigt. Die ersten Anfragen zur Gewölbebrücke von Seiten des Rates kamen bereits auf der Ratssitzung am 30.05.2013 auf.

 

Auszug aus der Niederschrift vom 30.05.2013:

Bgm Stegemann beantwortet die Anfragen der Gruppe wie folgt:

Zu 1. Die Brücken in den Ortschaften werden jährlich von der SgVerwaltung kontrolliert. Sie sind soweit alle in Ordnung. Ausnahme ist die Bredenbocker Brücke, hier ist im oberen Bereich ein Teil nachgesackt. Dieser Teil muss rausgeschnitten und mit Beton ausgefüllt werden.

Seitens der Verwaltung wurde angeregt, die Brücken durch den TÜV begutachten zu lassen und ein Brückenbuch zu erstellen. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Göhrde ist dieses zzt. nicht machbar.

 

Bgm Stegemann erläutert, dass die Empfehlung der Samtgemeinde Elbtalaue an den Rat der Gemeinde Göhrde die Einführung von „Brückenbüchern“ gewesen ist, um die Kontrollen besser zu dokumentieren, dies ist im Zuge einer Haushaltsberatung vom Rat aufgrund der Kosten abgelehnt worden.

 

Sowohl Bgm Stegemann als auch Rh Fürch weisen darauf hin, dass die Mehrheit des Rates die Brücke in diesem Jahr reparieren wollten, dass von anderen Ratsmitgliedern die Erstellung eines Gutachtens gefordert wurde.

Die übrigen Ratsmitglieder hatten sich damit einverstanden erklärt und so liegt nun der heutige Sachverhalt zu „Auftragsvergabe“ vor.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Erstellung eines Instandsetzungskonzept für die Gewölbebrücke Tollendorf wird mit einem Angebotspreis von 10.347,61 € an das Ingenieurbüro Rauchenberger aus Dannenberg vergeben.