Bgm Stegemann eröffnet die Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner und erteilt den Anwesenden das Wort:

 

1.) Eine Einwohnerin möchte wissen wie es mit den Landschaftsschutzplänen weitergeht. Die Gemeinde musste Grenzen und Veränderungen an den Landkreis mitteilen.

 

Bgm Stegemann teilt mit, dass der Entwurf der Gemeinde an den Landkreis übergeben wurde, mit einer Bearbeitung ist ungefähr im Jahre 2026 zu rechnen, so die Auskunft von dort.

 

Die Einwohnerin möchte wissen, ob sie diesen Plan einsehen kann.

 

Bgm Stegemann verweist hierzu an die Samtgemeindeverwaltung, die sämtliche Planungen vorliegen hat.

 

2.) Eine weitere Einwohnerin möchte wissen, ob an dem Gerücht etwas dran sein, dass stellv. Bgm Timme und Verwandtschaft vom stellv. Bgm Goebel in Schmessau Baugrundstücke erwerben wollen.

 

Ein Familienmitglied des Grundstückseigentümers teilt mit, dass von Seiten dieser Personen keine Anfragen vorliegen.

 

Stellv. Bgm Timme teilt mit, dass ihm dazu noch nichts bekannt sei.

 

Eine Einwohnerin aus Schmardau fragt, ob das Grundstück nach der Umwidmung eine Ausgleichsfläche notwendig wird und ob diese dann auf Gemeindegrund erfolgt.

 

Bgm Stegemann fragt, ob sie meint, wenn das Grundstück aus dem Landschaftsschutz entlassen werden. Die Grundstücke liegen gegenüber der vorhandenen Bebauung und bieten sich an.

 

Frau Martin erläutert, dass bei der Stellung von Bauanträgen und der Prüfung durch den Landkreis durchaus die Forderung nach Ausgleichsfläche aufkommen könnte, diese Entscheidung liegt im Ermessen des Landeskreises als Unterer Naturschutzbehörde und in welchem Umfang und in welcher Beschaffenheit dieser Ausgleich erfolgen soll, kann hier heute Abend niemand beantworten.

 

Ein Einwohner ergänzt, dass diese Prüfung mittlerweile bei jedem Baugenehmigungsverfahren durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgt, es ergeht dann ein Feststellungsbescheid mit den genauen Anweisungen des Landkreises für notwendige Ausgleichsflächen und Ausgleichspflanzungen. Als Grundstückseigentümer könnte man Wunschgrundstücke vorschlagen, mehr Einfluss kann man jedoch nicht auf das Verfahren nehmen. 

 

 

Eine Einwohnerin möchte ihren Unmut zum Ausdruck bringen, dass sie nicht versteht, warum bei solch brisanten Themen das Mitwirkungsverbot nicht greift, wenn Ratsmitglieder Interesse und einen Vorteil durch die Entscheidung haben.

Die Gemeinde Jameln hatte hiermit in der Vergangenheit ihrer Kenntnis nach auch bereits Probleme.

 

Bgm Stegemann erläutert, dass in diesem Verfahren kein unmittelbarer Vorteil gegeben wäre und somit kein Ratsmitglied ausgeschlossen werden muss.

Die Erläuterungen der Verwaltung hierzu folgen dann beim entsprechenden Tagesordnungspunkt.