Sitzung: 19.09.2022 Rat der Gemeinde Göhrde
Bgm Stegemann eröffnet die
Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner und erteilt den Anwesenden das
Wort:
1.) Eine Einwohnerin möchte
wissen wie es mit den Landschaftsschutzplänen weitergeht. Die Gemeinde musste
Grenzen und Veränderungen an den Landkreis mitteilen.
Bgm Stegemann teilt mit,
dass der Entwurf der Gemeinde an den Landkreis übergeben wurde, mit einer
Bearbeitung ist ungefähr im Jahre 2026 zu rechnen, so die Auskunft von dort.
Die Einwohnerin möchte
wissen, ob sie diesen Plan einsehen kann.
Bgm Stegemann verweist
hierzu an die Samtgemeindeverwaltung, die sämtliche Planungen vorliegen hat.
2.) Eine weitere
Einwohnerin möchte wissen, ob an dem Gerücht etwas dran sein, dass stellv. Bgm
Timme und Verwandtschaft vom stellv. Bgm Goebel in Schmessau Baugrundstücke
erwerben wollen.
Ein Familienmitglied des
Grundstückseigentümers teilt mit, dass von Seiten dieser Personen keine
Anfragen vorliegen.
Stellv. Bgm Timme teilt
mit, dass ihm dazu noch nichts bekannt sei.
Eine Einwohnerin aus Schmardau
fragt, ob das Grundstück nach der Umwidmung eine Ausgleichsfläche notwendig
wird und ob diese dann auf Gemeindegrund erfolgt.
Bgm Stegemann fragt, ob sie
meint, wenn das Grundstück aus dem Landschaftsschutz entlassen werden. Die
Grundstücke liegen gegenüber der vorhandenen Bebauung und bieten sich an.
Frau Martin erläutert, dass
bei der Stellung von Bauanträgen und der Prüfung durch den Landkreis durchaus
die Forderung nach Ausgleichsfläche aufkommen könnte, diese Entscheidung liegt
im Ermessen des Landeskreises als Unterer Naturschutzbehörde und in welchem
Umfang und in welcher Beschaffenheit dieser Ausgleich erfolgen soll, kann hier
heute Abend niemand beantworten.
Ein Einwohner ergänzt, dass
diese Prüfung mittlerweile bei jedem Baugenehmigungsverfahren durch die Untere
Naturschutzbehörde erfolgt, es ergeht dann ein Feststellungsbescheid mit den
genauen Anweisungen des Landkreises für notwendige Ausgleichsflächen und
Ausgleichspflanzungen. Als Grundstückseigentümer könnte man Wunschgrundstücke vorschlagen,
mehr Einfluss kann man jedoch nicht auf das Verfahren nehmen.
Eine Einwohnerin möchte ihren Unmut zum Ausdruck
bringen, dass sie nicht versteht, warum bei solch brisanten Themen das
Mitwirkungsverbot nicht greift, wenn Ratsmitglieder Interesse und einen Vorteil
durch die Entscheidung haben.
Die Gemeinde Jameln hatte hiermit in der Vergangenheit
ihrer Kenntnis nach auch bereits Probleme.
Bgm Stegemann erläutert, dass in diesem Verfahren kein
unmittelbarer Vorteil gegeben wäre und somit kein Ratsmitglied ausgeschlossen
werden muss.
Die Erläuterungen der Verwaltung hierzu folgen dann
beim entsprechenden Tagesordnungspunkt.