Sitzung: 07.09.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5
Bgm Ringel verliest den
Antrag von Rh Beckmann.
Stellv. Bgm Fahren erwähnt,
dass in dem Fall aus seiner Sicht die Geschäftsordnung geändert werden müsste.
Zudem läuft es in der Praxis gut, Bgm Ringel berichtet grundsätzlich über alle
Angelegenheiten, fehlt etwas kann nachgefragt werden. Er plädiert für ein gute
Zusammenarbeit und bittet von Berichtspflichten Abstand zu nehmen.
Rh Beckmann berichtet von
der Beschlusskontrolle im Samtgemeindeausschuss. Aus seiner Sicht stellt es
kein Problem dar so eine Beschlusskontrolle auch für die Gemeinde Gusborn
einzuführen und diese weiterhin auch im Ratsinformationssystem einzustellen.
Frau Dunschen,
Protokollführerin, erklärt dazu, dass es auf Samtgemeindeebene zwar eine
Beschlusskontrolle gibt, diese liefert die Verwaltung der Samtgemeinde. In den
Gemeinden ist es so, dass der Rat dieses Recht einer solchen Kontrolle
gegenüber dem Bürgermeister gibt, der aber keine eigene Verwaltung hat. Diese
Kontrolle und das Einstellen im Ratsinformationssystem bedeutet einen
Mehraufwand, der in keiner anderen Gemeinde geleistet wird und den die
Geschäftsordnung so auch nicht hergibt. Maximal könnte dieses in einfacher
Weise bei der Besprechung der Tagesordnung geschehen.
Rh Beckmann verweist
darauf, dass der Bgm gleichzeitig der Gemeindedirektor und somit die Verwaltung
ist. Die Verwaltung der Samtgemeinde unterstützt ihn lediglich. Möchte die
Verwaltung der Samtgemeinde diese Punkt nicht übernehmen, liegt es in der Hand
des Bgm einen Beschlusskontrolle, egal in welcher Form, zu liefern. Rh Beckmann
wäre auch mit einer Berichtsform, so wie heute geschehen, einverstanden.
Bgm Ringel verweist auf den
Top „Berichte“ und lässt anschließend abstimmen.
Anmerkung der Verwaltung: Bei Stimmgleichheit gilt ein
Antrag als abgelehnt.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss: Die Einführung des Standardtops
„Beschlusskontrolle“ wird mit 5 ja und 5 nein Stimmen abgelehnt.