Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5

Bgm Ringel verliest den Antrag von Rh Beckmann.

 

Stellv. Bgm Fahren erwähnt, dass in dem Fall aus seiner Sicht die Geschäftsordnung geändert werden müsste. Zudem läuft es in der Praxis gut, Bgm Ringel berichtet grundsätzlich über alle Angelegenheiten, fehlt etwas kann nachgefragt werden. Er plädiert für ein gute Zusammenarbeit und bittet von Berichtspflichten Abstand zu nehmen.

 

Rh Beckmann berichtet von der Beschlusskontrolle im Samtgemeindeausschuss. Aus seiner Sicht stellt es kein Problem dar so eine Beschlusskontrolle auch für die Gemeinde Gusborn einzuführen und diese weiterhin auch im Ratsinformationssystem einzustellen.

 

Frau Dunschen, Protokollführerin, erklärt dazu, dass es auf Samtgemeindeebene zwar eine Beschlusskontrolle gibt, diese liefert die Verwaltung der Samtgemeinde. In den Gemeinden ist es so, dass der Rat dieses Recht einer solchen Kontrolle gegenüber dem Bürgermeister gibt, der aber keine eigene Verwaltung hat. Diese Kontrolle und das Einstellen im Ratsinformationssystem bedeutet einen Mehraufwand, der in keiner anderen Gemeinde geleistet wird und den die Geschäftsordnung so auch nicht hergibt. Maximal könnte dieses in einfacher Weise bei der Besprechung der Tagesordnung geschehen.

 

Rh Beckmann verweist darauf, dass der Bgm gleichzeitig der Gemeindedirektor und somit die Verwaltung ist. Die Verwaltung der Samtgemeinde unterstützt ihn lediglich. Möchte die Verwaltung der Samtgemeinde diese Punkt nicht übernehmen, liegt es in der Hand des Bgm einen Beschlusskontrolle, egal in welcher Form, zu liefern. Rh Beckmann wäre auch mit einer Berichtsform, so wie heute geschehen, einverstanden.

 

Bgm Ringel verweist auf den Top „Berichte“ und lässt anschließend abstimmen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

 

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss: Die Einführung des Standardtops „Beschlusskontrolle“ wird mit 5 ja und 5 nein Stimmen abgelehnt.