Sachverhalt:
In der letzten Ratssitzung (Gus/XI/07) am 23.06.2022 wurde unter TOP 12
Anträge und Anfragen durch
Rh Beckmann um eine Aufstellung über die vom Rat beschlossenen
Grundstücksverkäufe im Baugebiet Stüden gebeten.
Für folgende Grundstücksverkäufe wurde ein entsprechender Ratsbeschluss
gefasst:
Baugrundstück |
Adresse |
Ratsbeschluss gefasst am |
Begründung |
7 & 10 |
Stüden 11 |
04.05.2017 |
Ratsbeschluss aufgrund von
zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken |
8 & 11 |
Drosselweg 5 |
29.09.2020 |
Ratsbeschluss aufgrund von
zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken |
19 & 20 |
Stüden 15 |
10.06.2021 |
Ratsbeschluss aufgrund von
zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken |
Im Übrigen wurde im Jahr 2014 (Gus/IX/16) folgender Beschluss zur
Ermächtigung des Bürgermeisters gefasst:
Der Bürgermeister der Gemeinde Gusborn wird ermächtigt, Kaufverträge für
Baugrundstücke im Baugebiet Stüden auch ohne vorherigen Ratsbeschluss zu
schließen. Der durch den Rat beschlossene Kaufpreis von z.zt. 18,50 € darf
nicht verändert werden.
Über den Verkauf ist anschließend dem Rat Mitteilung zu machen.
Sollte es mehrere Interessenten für ein Grundstück geben, so obliegt die
Entscheidung dem Rat.
Für die übrigen Verkäufe (fünf Einzelgrundstücke) war demnach kein
Ratsbeschluss notwendig, da nach Aktenlage keine Entscheidung zwischen zwei
Interessenten herbeigeführt werden musste und der beschlossene Kaufpreis
Anwendung gefunden hat.
Bgm Ringel verweist auf die
Vorlage und bittet den Rat Fragen dazu zu stellen.
Rh Beckmann erkundigt sich nach den, ohne Ratsbeschluss, getätigten
Verkäufen.
Bgm Ringel entgegnet, hierzu immer Informationen in den Ratssitzungen
gegeben zu haben.
Rh Beckmann verweist darauf, dass die letzten Verkäufe zu einem Preis
von etwa 20 Euro/m² getätigt wurden. Somit, da vom Preis 18,50 Euro/m²
abweichend, hätte dazu ein Ratsbeschluss erfolgen müssen.
Bgm Ringel verweist auf einen Ratsbeschluss zu dem geänderten Preis.
Anmerkung der
Verwaltung: der Ratsbeschluss mit angepasstem Preis ist in der Niederschrift
der Sitzung Gus/X/15 vom 04.04.2019 unter TOP 7 nachzulesen.