Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Bgm Schulz erläutert, dass ein Antrag und eine Unterschriftenliste von Einwohnern der Ortschaften Timmeitz und Sellien vorliegt, die Ortschaften Timmeitz und Sellien zu einer geschlossenen Ortschaft zu erklären und die Geschwindigkeit für den Bereich zwischen Abzweigung Reddien / Glieneitz und der Ortschaft Sellien auf 70 km/h zu reduzieren.

Der Antrag und die Unterschriftenliste waren der Vorlage als Anlage I und II beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung kann die Gemeinde einen entsprechenden Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde stellen. Ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben sind, kann von hier nicht beurteilt werden. Die Genehmigungsfähigkeit ist im Rahmen des Genehmigungsverfahren durch die zuständige Genehmigungsbehörde zu klären.

 

Im Laufe der Diskussion sprechen sich einige Ratsmitglieder für die während der Sitzungsunterbrechung angesprochene Einrichtung eines Überholverbotes in diesem Bereich aus und möchten den Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde dementsprechend erweitern.

 

In der Einwohnerfragestunde wurde durch Herrn Heinz Schulz angeregt, dass dieser Antrag um die Einrichtung eines Überholverbotes inkl. durchgezogener Mittellinie in diesem Bereich ergänzt wird.

 

Dies wird vom Rat als sinnvoll erachtet und Rh Gleitze beantragt die Abstimmung.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien stellt einen Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die Ortschaften Timmeitz und Sellien zu einer geschlossenen Ortschaft zu erklären und die Geschwindigkeit für den Bereich zwischen der Abzweigung Reddien / Glieneitz und der Ortschaft Sellien auf 70 km/h zu reduzieren sowie die Einrichtung eines Überholverbotes in diesem Bereich.