Sitzung: 13.09.2022 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0319/2022
Sachverhalt:
Bgm Schulz
erläutert, dass ein Antrag und eine Unterschriftenliste von Einwohnern der
Ortschaften Timmeitz und Sellien vorliegt, die Ortschaften Timmeitz und Sellien
zu einer geschlossenen Ortschaft zu erklären und die Geschwindigkeit für den
Bereich zwischen Abzweigung Reddien / Glieneitz und der Ortschaft Sellien auf
70 km/h zu reduzieren.
Der Antrag und die
Unterschriftenliste waren der Vorlage als Anlage I und II beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung kann die Gemeinde einen entsprechenden Antrag an die zuständige
Verkehrsbehörde stellen. Ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben
sind, kann von hier nicht beurteilt werden. Die Genehmigungsfähigkeit ist im
Rahmen des Genehmigungsverfahren durch die zuständige Genehmigungsbehörde zu
klären.
Im Laufe der
Diskussion sprechen sich einige Ratsmitglieder für die während der
Sitzungsunterbrechung angesprochene Einrichtung eines Überholverbotes in diesem
Bereich aus und möchten den Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde dementsprechend
erweitern.
In der
Einwohnerfragestunde wurde durch Herrn Heinz Schulz angeregt, dass dieser
Antrag um die Einrichtung eines Überholverbotes inkl. durchgezogener
Mittellinie in diesem Bereich ergänzt wird.
Dies wird vom Rat
als sinnvoll erachtet und Rh Gleitze beantragt die Abstimmung.
Der Rat der
Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Zernien stellt einen Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg, die Ortschaften Timmeitz und Sellien zu einer geschlossenen
Ortschaft zu erklären und die Geschwindigkeit für den Bereich zwischen der
Abzweigung Reddien / Glieneitz und der Ortschaft Sellien auf 70 km/h zu
reduzieren sowie die Einrichtung eines Überholverbotes in diesem Bereich.