Sitzung: 13.09.2022 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0307/2022
Sachverhalt:
Bgm Schulz
erläutert, dass zwei Erwerber/innen 3 Baugrundstücke im Bereich „Am Walde II“
von der Gemeinde Zernien in den Jahren 2021 und 2022 gekauft haben. Da die
Erwerber/innen zwischenzeitlich kein Interesse mehr an den Grundstücken haben,
wollen sie diese wieder an die Gemeinde Zernien zurückgeben. Um eine zügige
Bebauung vor Fertigstellung der Erschließungsanlagen zu erreichen, sollte eine
Rückübertragung mit anschließender zeitnaher Weiterveräußerung an Bauwillige
erfolgen. Für die Rückübertragung müssen die entsprechenden Mittel
außerplanmäßig bereitgestellt werden, da der Haushaltsplan hierfür keine
Auszahlungen vorsieht und die Deckung aus dem vorhandenen Liquiditätsbestand
erfolgt.
Anmerkung: Es kann davon ausgegangen werden, dass das
Finanzamt bei einem Aufhebungsvertrag die bereits eingezahlte Grunderwerbsteuer
an die Erwerber/innen erstattet und von der Gemeinde Zernien auch keine erneute
Zahlung von Grunderwerbsteuer verlangt. Dennoch sollten die Kosten hierfür mit
eingeplant werden.
Der Rat der
Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss:
Folgende
Grundstücke werden von den ehemaligen Erwerbern/Erwerberinnen per
Aufhebungsvertrag an die Gemeinde Zernien zu folgenden Konditionen
rückübertragen:
Von Erwerber/in 1:
Flurstücke 6/46 und 6/47, Flur 1, Gemarkung Zernien
Erstattungsbetrag Kaufpreis: 33.292,00 €
Zzgl. 2.500,00 €
für bereits vorgenommene Abholzungsarbeiten
Zzgl. geschätzte
900,00 € Notar- und Gerichtskosten
Evtl. zzgl.
Grunderwerbsteuer: 1.664,60 €
Von Erwerber/in 2:
Flurstück 6/15, Flur 1, Gemarkung Zernien
Erstattungsbetrag Kaufpreis: 19.885,00 €
Zzgl. Erstattung
von Notar- und Gerichtskosten an Käufer/in: 541,15 €
Zzgl. geschätzte
erneut anfallende Notar- und Gerichtskosten: 550,00 €
Evtl. zzgl.
Erstattung Grunderwerbsteuer an den Käufer/die Käuferin: 994,00€
Evtl. zzgl. erneute
Grunderwerbsteuer: 994,00 €
Bei der
Investitionsnummer 08.3018003 „Grundstücke Am Walde II“ werden 61.400,00 €
außerplanmäßig für die Rückübertragung der Grundstücke bereitgestellt.