Sitzung: 22.09.2022 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1/0179/2022
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung vom
22.03.2022 durch Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, an der digitalen
Ratsarbeit teilzunehmen. Es ist daher möglich, dass sich dazu bereite Mandatsträgerinnen
und Mandatsträger nach schriftlicher Einverständniserklärung Vorlagen nur noch
aus dem Ratsinformationssystem herunterladen. Es wird in diesen Fällen
lediglich noch die Ladung in Papierform verschickt.
Der Rat hat in
gleicher Sitzung empfohlen, diesen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern als
Ausgleich eine erhöhte Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, zur nächsten Sitzung einen Entwurf zur Änderung der „Satzung der Gemeinde Karwitz über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Rates“ zu
erarbeiten. Dieser Entwurf liegt als Anlage bei.
Durch die
monatliche Zahlung von 15 Euro (Vorschlag der Verwaltung) gelten für die
teilnehmenden Ratsmitglieder alle Auslagen (z.B. anteiligen Nutzungskosten für
private mobile Endgeräte wie z.B. Notebooks oder Tablets, anteiligen
Internetkosten für den im häuslichen Bereich vorzuhaltenden Internetanschluss,
anteiligen Betriebs- und Unterhaltungskosten einschließlich der ggf.
vorhandenen Versicherung für das private Endgerät sowie ggf. anfallende
Druckkosten für die heruntergeladenen Vorlagen etc.) als abgegolten.
Die 3.
Änderungssatzung sollte nach ihrer Verkündung rückwirkend zum 01.04.2022
(Beginn der digitalen Ratsarbeit) in Kraft treten.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Die 3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Karwitz über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird gemäß Anlage 1 zu
dieser Niederschrift erlassen.